PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Münchner Dialer-Anwalt mahnt Verbraucher-Forum ab



Nebelwolf †
28.05.2004, 12:28
Hallo zusammen,
es geht rund: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=57170#57170
Bitte denkt daran, daß die Forenbetreiber alles aus privater Tasche bezahlen ...
Nebelwolf

DarkX2
28.05.2004, 14:45
Hmm, wenn der mit der Klage durchkommt, werden auch wir über kurz oder lang Probleme kriegen...
--------------------------------------------------
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. - Albert Einstein

pewe222
28.05.2004, 15:09
Rechtsanwälte haben doch eine Standesvertretung; ich frage mich, wie lange die den noch gewähren lassen. Der beschmutzt doch einen ganzen Berufsstand.
Oder gilt da auch das Prinzip mit der Krähe, die der anderen...

Eniac
28.05.2004, 15:21
> Rechtsanwälte haben doch eine Standesvertretung; ich frage mich, wie lange die den noch gewähren lassen.
Die Standesvertretung hat auch den Grafen von Merkbefreith in seinem Abmahnwahn nicht stoppen können.
> Der beschmutzt doch einen ganzen Berufsstand.
Pecunia non olet... Solange nur das BRAGO fliesst, ist die Welt doch in Ordnung.

> Oder gilt da auch das Prinzip mit der Krähe, die der anderen...
Eben.

Eniac

cycomate
28.05.2004, 15:23
Ich glaube nicht, daß er damit durchkommt. Gegen das Rechtsberatungsgesetz können afaik nur Juristen verstoßen, die unentgeltlich ... beraten. In dem Forum hingegen findet keine konkrete Rechtsberatung statt, teilweise sind die Beiträge sogar schlicht und einfach falsch (was hier auch gern mal vorkommt).
Wenn der damit durchkommen sollte, könnte man genausogut Stammtische und Treffen verbieten - dort gibt es bestimmt auch "Rechtsberatung".
Syndicus wird wohl eine Niederlage einstecken müssen. Unserem Forum kann er genausowenig anhaben - "Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz", daß ich nicht lache.

--
Disclaimer:This post is for educational and entertainment purpose only
`In short: just say NO TO DRUGS, and maybe you won`t end up like the Hurd people.` (Linus Torvalds)

juanito
28.05.2004, 15:43
So stehts auszugsweise im Rechtsberatungsgesetz:
§ 7 Rechtsberatung durch Verbände
Einer Erlaubnis bedarf es nicht, wenn auf berufsständischer oder ähnlicher Grundlage gebildete Vereinigungen oder Stellen im Rahmen ihres Aufgabenbereichs ihren Mitgliedern Rat und Hilfe in Rechtsangelegenheiten gewähren. Diese Tätigkeit kann ihnen jedoch untersagt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für juristische Personen, deren Anteile sämtlich im wirtschaftlichen Eigentum einer Vereinigung oder Stelle stehen, wenn die juristische Person ausschließlich die Rechtsberatung und Prozeßvertretung der Mitglieder der Vereinigung oder Stelle entsprechend deren Satzung durchführt.

§ 8 Strafbestimmung
(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1.fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen,
2.gegen ein Verbot nach § 7 Satz 2 verstößt oder
3.unbefugt die Berufsbezeichnung "Rechtsbeistand" oder eine ihr zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung führt.

Zu finden hier:
http://www.uni-oldenburg.de/~markobr/RBerG.html
und auch:
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
I ZR 101/99 Verkündet am:
6. Dezember 2001
[...]
Wie bitte?!
Setzt das Fernsehen die Wirkung einer öffentlichen Berichterstattung ein, um
Zuschauern bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu helfen, ohne daß der
Schwerpunkt der Hilfestellung im rechtlichen Bereich liegt, ist nicht von einer
Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes auszugehen.
BGH, Urt. v. 6. Dezember 2001 - I ZR 101/99 - OLG Düsseldorf
LG Duisburg
Könnte man ja adäquat auch bei Computerforen so sehen...
Hierfür -zum Thema Rechtsberatung- gibt es noch eine interessante Seite:

Forschungsprojekt Rechtsberatungsgesetz
Wir begrüßen Sie auf der Website des Forschungsprojekts Rechtsberatungsgesetz des Instituts für Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin.
Diese Homepage soll zunächst den derzeitigen Stand unserer Untersuchungen einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich machen. Darüber hinaus soll Gelegenheit zu Bewertung und Diskussion der Ergebnisse geboten werden. Neben der Auswertung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zielt das Projekt auf die Erfassung solcher Formen der Rechtsbesorgung, die weder zur Kenntnis der Gerichte gelangt sind noch veröffentlicht wurden.
Hier sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen! Sollten Sie mit dem Rechtsberatungsgesetz in Konflikt geraten sein, wären wir Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie und dies mitteilen könnten.

Hier gehts lang, und die wird das Syndikus Vorgehen bestimmt interessieren:
http://www.rechtsberatungsgesetz.info/

mcpomm
28.05.2004, 22:00
Es steht eine Neuordnung des Standesrechtes der Juristen vor der Tür. Wenn der Rechtsstreit wirklich in die heisse Phase treten sollte, wissen wir, bei wem die Argumente stehen. Ich denke, es wird das letzte Aufbäumen einer zweifelhaften Kariere sein. Ende offen?
---
"Rechtslexikon" (http://web56.sun-15.de/quickstart/index.php?id=1) zum Nachschlagen

Gool
02.06.2004, 00:21
Also... die Argumente des Herrn Syndicus sind schwer vertretbar. Ich nehme an, dass nicht wirklich ein Erfolg der Klage in Aussicht steht.
Und wir sind hier in unserem Forum ja noch einigermaßen geschützt. Es sei denn, dass irgendwelche Rechtsanwälte mit (negativ?) bekannten Namen plötzlich anfangen, mit Spam-Mails um sich zu schmeißen und wir hier ne große Motz-Show auffahren http://img.homepagemodules.de/wink.gif
--
Fuck the Spammer: http://spam.blueslayah.de

Eniac
02.06.2004, 15:07
> Es sei denn, dass irgendwelche Rechtsanwälte mit (negativ?) bekannten Namen plötzlich anfangen, mit Spam-Mails um sich zu schmeißen und wir hier ne große Motz-Show auffahren
Steht jetzt zu befürchten, dass hier in Kürze Spams von Tanja Nolte-Brendel für $Fickelbildseite mit einem globalen Netzkommunikations-Dialer aufschlagen?http://img.homepagemodules.de/clown.gif

Eniac

Tobias Claren
01.11.2006, 07:11
Aktuelle Änderungen, Videobericht:
http://www.wdr.de/themen/global/webm...200&b=014&ex=6
(http://www.ratgeberrecht.de/sendung/...006102105.html)


Jetzt kann sich wie erwähnt auch kein Jurist gegen Fragen von Bekannten und Verwandten mit dem Spruch dass er das nicht darf rausreden .

Trotzdem besteht die Ungerechtigkeit noch..... Eine die sogar Schweizer Foren beachten. Krank so etwas. Mir wäre es piepegal was die Nachbarn für perverse Gesetze haben. Was soll schon passieren? Auslieferungsantrag?Ich würde es nicht beachten, und Leute verwarnen die Leute auf dieses Gesetz hinweisen und das auch in die Regeln schreiben.

Trotzdem sollte man sich zum trotz einen Autoaufkleber drucken (100Blatt DIN-A4, Wasserdicht für 9 Euro) "Ich gebe regelmäßig unentgeltliche Rechtsberatung wo ich kann, ohne einen Befähigungsnachweis dafür zu besitzen".

Liquid-Sky-Net
01.11.2006, 08:29
Hi Tobias, achte bitte darauf, das die Links auch funktionieren ;).

Bei mir funktionier leider keiner der beiden :(

Gruß Tom