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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : OT: Wann ist eine Webcam erlaubt?



meikel
18.08.2004, 15:43
bei mir vor dem Büro wird gerade eine Brücke abgerissen. Dieser für meine Heimatstadt historische Moment ist von uns (aus der dritten Etage) schön zu sehen.
ich dachte nun daran, eine Webcam zu installieren um der Welt den Fortgang zu zeigen.
Dummerweise scheint aber das deutsche Recht so zu sein, daß ich jeden Bauarbeiter und jeden Passanten fragen muß, ob er mit der Webcam einverstanden ist.
Hier findet man was dazu. Aber das ist IMHO oft Auslegungssache.
http://www.datenschutzzentrum.de/faq/video.htm
http://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb23/kap8.htm
Wisst Ihr da Rat, ob und wie man das so umbiegen kann, daß es rechtens ist?

Coke1984
18.08.2004, 16:48
Hmm also bei uns in Aachen gibt es im Hauptgebäude der Hochschule einige webcams, die unter anderem den Bau eines neuen Gebäudeteils, den Marktplatz u.ä. zeigen, und ich als regelmäßiger begeher desselben kann mich nicht daran erinnern je gefragt worden zu sein ob mir das gefällt...
http://www.ita.rwth-aachen.de/de/03_Inst...ebcam/index.htm (http://www.ita.rwth-aachen.de/de/03_Institut/Webcam/index.htm)

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"If only God would give me a clear sign. Like making a large deposit in my name at a Swiss bank!"

Coke1984
18.08.2004, 16:52
IANAL, aber ausserdem steht in der ersten quelle die du da gepostet hast folgendes:
"Ausnahmen gelten, wenn eine Einwilligung der betreffenden Person vorliegt oder die Person lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft erscheint. Weiterhin ist eine Veröffentlichung möglich, wenn Personen auf Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen [...]"
da bei so einer aktion klar der abriss als solcher im vordergrund steht und nicht die tollen hengste von bauarbeitern http://img.homepagemodules.de/grin.gif kann ich mir da keinen grund zur beschwerde vorstellen... und schlimmstenfalls stellt man die cam halt wieder ab.

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meikel
19.08.2004, 17:22
Tja, nur hatte schon jemand anderes die gleiche Idee (zwei Häuser weiter :-))
Der hat es von der Stadt untersagt bekommen.
Man würde in die Privatsphäre der Arbeiter eingreifen. Außerdem wäre das eine Überwachung des Straßenverkehrs, die nur der Polizei zusteht.

Stalker2002
19.08.2004, 19:19
Hatte der mit Zoom draufgehalten, so das man Nummernschilder erkennen konnte und den Arbeitern beim Pinkeln die Rüssellänge rausmessen konnte?
Wenn nicht, sollte sich die Stadtverwaltung mal mit dem Gedanken vertraut machen, als legitimer Empfänger eines Merkbefreiungsformulars in betracht zu kommen.
Da könnte ja jeder kommen...
MfG
L.
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"Der Grund war nicht die Ursache, sondern der Auslöser."
Franz "der Kaiser" Beckenbauer

Archmage
29.08.2004, 22:39
Merkwürdig. Auf den Münchener und auch auf den Berliern Fernsehturm steht auch eine Web-Cam. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die jetzt die Erlaubniss sämtlicher Münchnier/Berlier haben. Besonders da ja täglich auch neue hinzu ziehen oder als Touristen in der Stadt sind.

meikel
30.08.2004, 09:33
Das liegt wohl alles im Ermessen der Stadt. Unsere hats jedenfalls verboten.
Täglich ein Foto ist aber erlaubt.
Um mit Obeleix zu sprechen: "Die spinnen die Beamten!" :-)