Investi
04.09.2004, 12:50
Ich habe diesen Briefentwurf im Thread http://210112.antispam.de/t442471f117430..._unsicher_.html (http://210112.antispam.de/t442471f11743051_Kontodaten_Teilnahme_Widerruf_unsicher_.html) eingesetzt. Jedoch ist diese Beitragsreihe bereits so lang, daß vielleicht nicht jeder bis zum Schluß liest. Deshalb hier noch einmal für Geschädigte von Triple A oder anderen Abbuchungswütigen ohne Ermächtigung.
Grundsätzlich lohnt sich bei einer unberechtigten Abbuchung eine kostenlose Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges (§263 StGB) bzw. gewohnheits- und gewerbsmäßig begangener Straftaten.
Zusätzlich würde ich empfehlen, die Bank der Abzocker davon zu informieren, daß keine Lastschriftermächtigung vorliegt und bereits ggfs. mehrfach (!!!) versucht wurde, Gelder von Deinem Konto einzuziehen. Wenn die Rechtsabteilung der entsprechenden Bank (an die man diese Info schicken sollte) merkt, daß die Gauner regelmäßig falsche Erklärungen abgeben, kündigen die sehr schnell die Geschäftsbeziehung. Nachfolgend mal ein Text, wie ich den Brief an die Bank abfassen würde.
MfG
Investi
_____________________________________________________________________
So würde ich einen Brief an die Bank schreiben:
An
Bank XYZ AG
- Rechtsabteilung -
Musterstrasse 25
D-00009 Tipp-Stadt City
Betr.: Unberechtigte Lastschriften von meinem Konto
Sehr geehrte Damen und Herren,
am (Datum) versuchte Ihr Kunde Triple A, einen Betrag in Höhe von 100,00 € von meinem Konto (Bankdaten angeben) bei der ABC Bank eG im Lastschriftverfahren zu Gunsetn des bei Ihrem Institut geführten Kontos (Bankdaten eintragen) einzuziehen. Triple lag zu keinem Zeitpunkt eine von mir unterzeichnete Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift vor. Auch anderweitig wurde Triple A von mir nicht ermächtigt. Zwischen mir und Ihrem Kunden Triple A bestand zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis.
Nachdem ich die erfolgte Lastschrift durch mein Kreditinstitut am (Datum) wieder rückbuchen ließ, erfolgte am (Datum) eine erneute unberechtigte Abbuchung im Lastschriftverfahren durch Ihren Kunden, ebenfalls zu Gunsten des vorgenannten Empfängerkontos.
Ich informiere Sie hiermit darüber, daß der Firma Triple A auch zukünftig von mir keine Ermächtigung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren erteilt wird. Weitere Abbuchungen/Abbuchungsversuche werde ich rigoros bei den zuständigen Behörden zur Anzeige bringen.
Da Ihnen mit diesem Schreiben Positivkenntnis vom rechts- und vertragswidrigen Verhalten Ihres Kunden vorliegt, werde ich im Wiederholungsfall entsprechende Maßnahmen im Zuge der Mitstörerhaftung auch gegen Sie einleiten. Ich werde in diesem Fall davon ausgehen, daß Ihr Unternehmen die Schädigung Dritter durch Ihren Kunden billigend in Kauf nimmt und aus dieser Schädigung durch Gebührenberechnung Gewinne zu erwirtschaften versucht. Durch die Versicherung Ihres Kunden mit der Einreichung der Lastschriftbelege, für die eingereichten Lastschriften entsprechende Vollmachten zu besitzen, erfüllt Triple A nach meiner Ansicht und der Ansicht ständiger deutscher Rechtsprechung den Straftatbestand der Urkundenfälschung.
In Erwartung einer baldigen Stellungnahme verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ...
_____________________________________________________________________
Dieser Brief ist juristisch nicht geprüft, sollte aber bei den zuständigen Banken zum gewünschten Erfolg führen. Wenn man noch mehr Eindruck schinden will, kann man diesen Brief per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, die Kosten dürften unter 20 € liegen. Man hat aber auf diesem Weg den amtlichen Nachweis "WAS" man zustellen lassen hat. Wenn viele Geschädigte einen derartigen Brief, möglicherweise bereits nach dem ersten Lastschriftversuch, an die Bank sendet, dürfte denen schneller das Handwerk gelegt werden, als man sich das vorstellt. Der Gang zu den Behörden ist zwar i.d.R. auch erfolgreich, aber langwieriger. Die Ermittlungen der zuständigen Behörden laufen ihre gewohnten, zu Recht vorgeschriebenen, Wege. In der Ermittlungsphase werden aber weitere Opfer geschröpft.
Investi
Grundsätzlich lohnt sich bei einer unberechtigten Abbuchung eine kostenlose Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges (§263 StGB) bzw. gewohnheits- und gewerbsmäßig begangener Straftaten.
Zusätzlich würde ich empfehlen, die Bank der Abzocker davon zu informieren, daß keine Lastschriftermächtigung vorliegt und bereits ggfs. mehrfach (!!!) versucht wurde, Gelder von Deinem Konto einzuziehen. Wenn die Rechtsabteilung der entsprechenden Bank (an die man diese Info schicken sollte) merkt, daß die Gauner regelmäßig falsche Erklärungen abgeben, kündigen die sehr schnell die Geschäftsbeziehung. Nachfolgend mal ein Text, wie ich den Brief an die Bank abfassen würde.
MfG
Investi
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So würde ich einen Brief an die Bank schreiben:
An
Bank XYZ AG
- Rechtsabteilung -
Musterstrasse 25
D-00009 Tipp-Stadt City
Betr.: Unberechtigte Lastschriften von meinem Konto
Sehr geehrte Damen und Herren,
am (Datum) versuchte Ihr Kunde Triple A, einen Betrag in Höhe von 100,00 € von meinem Konto (Bankdaten angeben) bei der ABC Bank eG im Lastschriftverfahren zu Gunsetn des bei Ihrem Institut geführten Kontos (Bankdaten eintragen) einzuziehen. Triple lag zu keinem Zeitpunkt eine von mir unterzeichnete Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift vor. Auch anderweitig wurde Triple A von mir nicht ermächtigt. Zwischen mir und Ihrem Kunden Triple A bestand zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis.
Nachdem ich die erfolgte Lastschrift durch mein Kreditinstitut am (Datum) wieder rückbuchen ließ, erfolgte am (Datum) eine erneute unberechtigte Abbuchung im Lastschriftverfahren durch Ihren Kunden, ebenfalls zu Gunsten des vorgenannten Empfängerkontos.
Ich informiere Sie hiermit darüber, daß der Firma Triple A auch zukünftig von mir keine Ermächtigung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren erteilt wird. Weitere Abbuchungen/Abbuchungsversuche werde ich rigoros bei den zuständigen Behörden zur Anzeige bringen.
Da Ihnen mit diesem Schreiben Positivkenntnis vom rechts- und vertragswidrigen Verhalten Ihres Kunden vorliegt, werde ich im Wiederholungsfall entsprechende Maßnahmen im Zuge der Mitstörerhaftung auch gegen Sie einleiten. Ich werde in diesem Fall davon ausgehen, daß Ihr Unternehmen die Schädigung Dritter durch Ihren Kunden billigend in Kauf nimmt und aus dieser Schädigung durch Gebührenberechnung Gewinne zu erwirtschaften versucht. Durch die Versicherung Ihres Kunden mit der Einreichung der Lastschriftbelege, für die eingereichten Lastschriften entsprechende Vollmachten zu besitzen, erfüllt Triple A nach meiner Ansicht und der Ansicht ständiger deutscher Rechtsprechung den Straftatbestand der Urkundenfälschung.
In Erwartung einer baldigen Stellungnahme verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ...
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Dieser Brief ist juristisch nicht geprüft, sollte aber bei den zuständigen Banken zum gewünschten Erfolg führen. Wenn man noch mehr Eindruck schinden will, kann man diesen Brief per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, die Kosten dürften unter 20 € liegen. Man hat aber auf diesem Weg den amtlichen Nachweis "WAS" man zustellen lassen hat. Wenn viele Geschädigte einen derartigen Brief, möglicherweise bereits nach dem ersten Lastschriftversuch, an die Bank sendet, dürfte denen schneller das Handwerk gelegt werden, als man sich das vorstellt. Der Gang zu den Behörden ist zwar i.d.R. auch erfolgreich, aber langwieriger. Die Ermittlungen der zuständigen Behörden laufen ihre gewohnten, zu Recht vorgeschriebenen, Wege. In der Ermittlungsphase werden aber weitere Opfer geschröpft.
Investi