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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lastschrift-Rückbuchung & Fristen



Investi
09.09.2004, 23:52
Da es in manchen Fällen (insbesondere hinsichtlich Triple A und anderer Lottospielgemeinschaften) oftmals zu der irrigen Meinung kommt, man könne eine Lastschrift nur innerhalb von 6 Wochen nach Abbuchung wieder zurückholen, hier der Leitsatz des BGH zu einem ähnlichen Fall:

Bundesgerichtshof

BGB §§ 662, 675, 684; AGB-Sparkassen Nr. 7 Abs. 3; Abkommen für den Lastschriftverkehr

a) Die Möglichkeit des Schuldners zum Widerspruch gegen Belastungen seines Kontos aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist nicht befristet und endet erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle.

b) Eine Genehmigung solcher Belastungen kann nach den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr der Sparkassen nicht in einem Schweigen auf einen Rechnungsabschluß gesehen werden.

BGH, Urteil vom 6. 6. 2000 - XI ZR 258/ 99; OLG Dresden; LG Leipzig (Lexetius.com/2000,1154 [2000/10/827])

Der komplette Wortlaut ist im Volltext unter http://lexetius.com/2000,1154 zu finden.
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