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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spam FAX und was man dagegen tun kann???



thesmarty
18.09.2004, 18:00
Hallo Forum,
hab viel gelesen hier und bin auch überrascht mit wieviel mühe kleinste Informationen breit getreten werden. Nur leider hilft mir das nicht, denn ich hab auch keine Lust auf Spam faxe.
Hat hier jemand einen Tipp bzw Idee wie man dagegen vorgehen kann? Kann man einfach Strafanzeige stellen, auch ohne Anwalt?`
Viele Dank.
Grüße von der Spree.

coolpack
30.10.2004, 16:11
Strafanzeige kann nie schaden! Es ist zwar nicht verboten Faxe zu versenden aber erstmal wird die Polizei tätig, schreibt Briefe, Vorladungen - danach kriegt man kein Fax mehr von denen.

Investi
30.10.2004, 19:17
Kann man einfach Strafanzeige stellen, auch ohne Anwalt?
Strafanzeige kann man erstatten. Dies ist sogar kostenlos und muß von jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft angenommen werden. Bei den Staatsanwaltschaften gibt es hierfür sogenannte "Antragsstellen". Lediglich, wenn man einen Anwalt mit der Formulierung und/oder Einreichung der Anzeige beauftragt, muß dieser natürlich für seine Arbeit bezahlt werden (nach RVG).
Um Strafantrag zu stellen, muß man jedoch einen Grund anführen. Eine reine Belästigung ist kein Delikt nach StGB. In den meisten Fällen wird man, wenn man die Gründe für die Anzeige nicht sorgfältig und gut durchdacht angibt, auf den zivilen Rechtsweg verwiesen. Dies bedeutet: Ermittlung des Störers, Klage auf Unterlassung und ggfs. Schadenersatz gegen diesen einreichen usw. Oftmals gewinnt man, jedoch wird dann kurzerhand ein neues Unternehmen gegründet, welches ja von dem Urteil nicht betroffen ist. Dann geht die Kacke wieder von vorn los.
Der Vorteil eines Strafverfahrens ist, daß nicht das Unternehmen angezeigt und strafrechtlich verfolgt wird (denn das Unternehmen begeht keine Straftaten), sondern der GF, ggfs. auch der/die Gesellschafter. Hier geht es also gegen die PERSON. Selbst, wenn das Verfahren - aus welchen Gründen auch immer - eingestellt wird, gibt dies den meisten doch zu denken. Nur etwas abgebrühtere Gauner lassen sich hiervon nicht schrecken.
Ich persönlich würde die Anzeige gem. § 263 StGB erstatten. Auch wenn noch kein Schaden eingetreten ist, macht dies Sinn, denn der Betrug ist bereits im Versuch strafbar.
Investi
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Man möchte zuweilen ein Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen sondern um ihn auszukotzen. (E.M. Ciovan)

coolpack
30.10.2004, 23:52
So sehe ich das auch! § 263 "Verdacht des Betruges" kann man ja sagen. Gründe dafür gibt es, insbesondere bei 0190/0900 Abzocke! Wenn das Verfahren eingesellt wird bleibt immer noch genügend Material für eine Zivilklage übrig. Aber anzeigen kann nicht schaden!