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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anwälte, Prozesse



Flink
29.09.2002, 07:40
Gibt es überhaupt schon einen Anwalt bzw. Gerichtsprozesse, Beschlagnahme von Computern, die gegen Spammer geführt wurden? http://img.homepagemodules.de/frage.gif
Was haben wir davon, wenn er einen Spammer ausfindig machen, und es passiert nichts weiter? http://img.homepagemodules.de/frage.gif

selzilla
29.09.2002, 09:04
Was haben wir davon, wenn er einen Spammer ausfindig machen, und es passiert nichts weiter?

... genau das ist das Problem. Es ist zumindest sicher, dass sie uns die Rechner beschlagnahmen, wenn du es wagen solltest deinen Spampeiniger selbst mit illegalen Mitteln abzuschalten.
Gruß Uwe
never touch a running system !

SpamBulle
29.09.2002, 11:04
Da Spam nicht srafbar ist, wird man niemals einen Rechner beschlagnahmen

dvill
29.09.2002, 13:12
@Obelix alias Bulkmailer
Das haben wir doch schon in vielen andere Foren durchgekaut. Falsches wird nicht durch monotone Wiederholung richtig. Also hier mal zur Korrektur diese Quelle:
http://www.ddv.de/unsere_aufgaben/unsere...ting_recht.html (http://www.ddv.de/unsere_aufgaben/unsere_aufgaben_themenkatalog_emailmarketing_recht.html)
Auszug:
<zitat>
Deshalb gilt: Machen Sie sich mit der aktuellen Rechtslage zum Thema eMail-Marketing frühzeitig vertraut. Einen ersten Überblick geben die nachfolgenden Ausführungen:
Opt-In-Prinzip
Für den Bereich eMail-Werbung kommt in Deutschland das so genannte Opt-In-Prinzip zur Anwendung. Dieses erlaubt die Zusendung von Werbeinformationen per eMail lediglich dann, wenn der Empfänger die eMail angefordert hat. Alles andere wird von den Gerichten als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen gewertet. </zitat>
Dietmar Vill

Flink
29.09.2002, 13:26
Der Spammer versteckt sich jedoch hinter einer gefälschten Email-Adresse!
Das beworbene Unternehmen weist alle Schuld von sich (dies war ja desöfteren hier zu lesen), ist meist nicht einmal bereit nachzuweisen, was das Unternehmen denn gegen den Spammer nun unternommen hat. Der Spammer ist in der Regel nicht auffindbar. Das Unternehmen hat mit ihm verdient und droht jedem Klagen an, die behaupten, es selbst würde der Spammer sein. Solange der Unternehmer nicht verpflichtet ist, seinen Kampf gegen Spammer nachzuweisen, kann man wieder nichts gegen ihn tun. Letzten Endes hat es sich für ihn wieder ausgezahlt, schließlich hat er ganz billig ein Produkt beworben.
Wenn das so weiter geht werden wir entweder jedes Monat unsere Email-Adressen ändern müssen oder im Email-Müll hier ersticken!

SpamBulle
29.09.2002, 13:30
Das Problem ist doch ganz einfach: Spam ist keine Straftat! Man kann nur zivilrechtlich gegen Spam vorgehen. Und bei Zivilrechtlichen Dingen wird es niemals zu Beschlagnahmungen seitens der behöreden (Polizei/Kripo) kommen.
Vielmehr wird bei uns Anti-Spammern beschlagnahmt, wenn wir einmal mit der falschen Methode gegen einen Spammer vorgehen.

DocSnyder
29.09.2002, 15:00
Ich weiß, DFTT, aber es ist doch erwähnenswert...
> Das Problem ist doch ganz einfach: Spam ist keine Straftat!
Spam selbst vielleicht nicht, aber die beworbenen Inhalte sind sehr oft strafrechtlich relevant.
/.
DocSnyder.

SpamBulle
29.09.2002, 15:47
Ja, machmal werden Seiten per Spam beworben die strafrechtlich nicht in Ordnung sind. Nur werden die Seiten meistens aus dem Ausland beworben wo dies keine Straftat ist. Somit greift das deutsche Gesetz nicht.
Selbst wenn eine deutsche Person hinter einer solchen Spam steckt, so reicht für eine Hausdurchsuchung/Beschlagnahmung ein reiner Verdacht nicht aus.
So, und jetzt schlage mir mal Deine Vorgehensweise vor. Alle Strafanzeigen die ich bei Staatsanwaltschaften bisher eingereicht habe sind eingestellt worden, weil keine Straftat vorgelegen hat.

DocSnyder
29.09.2002, 16:40
> Ja, machmal werden Seiten per Spam beworben die strafrechtlich nicht in Ordnung sind. Nur werden die Seiten meistens aus dem Ausland beworben wo dies keine Straftat ist. Somit greift das deutsche Gesetz nicht.
Schlag mich jetzt nicht, wenn ich zu faul bin nach Urteilen zu googlen, aber sobald ein deutscher User bespammt wird und die Seite aufrufen kann, egal wo sie gehostet ist, greift deutsches Recht. Dieses durchsetzen zu können ist natürlich etwas anderes.
/.
DocSnyder.

SpamBulle
29.09.2002, 20:25
Ja, dann greift eben deutsches Recht. Nur bringt das nichts wenn die "Straftat" nicht in Deutschland verübt wurde, sondern in einem Land wo das legal ist

gta74
01.10.2002, 11:45
@DocSnyder
Ich kenne derzeit zwar keine Urteile zum bewerben von Seiten, die auf ausländischen Servern liegen, aber meiner Meinung nach gilt für die Anendbarkeit des deutschen Strafrechts die &sect;&sect; 3 ff. StGB (Strafgesetzbuch), zu finden unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/index.html.
Demnach kommt es wohl darauf an, wo die Tat begangen wurde, d.h. wohl auf dem Server, auf dem er die Informationen veröffentlicht hat, vgl. &sect; 9 Abs. 1 StGB. Egal dürfte es sein, aus welchem Land die Seite aus aufgerufen hat. Nur unter den besonderen Ausnahmefällen des &sect; 5 StGB können Auslandstaten in Deutschland auch strafbar sein, vgl. den Katalog in der Norm.
Gruß
gta74