PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spammer bietet Adressen zum bespammen



seli
18.10.2004, 18:18
Grüß Gott allerseits,
Und wieder ein Fax-Spammer, der Adressen zum Verkauf anbietet:
Ein Fax von
"Adressenhaus"
Lindenstr. 10
16268 Bliesdorf
Telefon 033456 152-88
Fax: 033456 152-89
verkauf [at] adressenhaus.de

Das Spam-Fax bietet CDs mit Adressen, z.B.
CD Haushalte (21.673.647 Adressen; rund 2/3 aller Haushalte in D),
CD Private Autobesitzer (11.642.428 Adressen)
CD Personen mit Bonität (10.312.022 Adressen)
CD Telefaxverzeichnis (1.160.081 Adressen)
und so weiter.
Ich wage es mal stark zu bezweifeln, daß all diese Adreßinhaber ihr
persönliches Einverständnis zur Vermarktung und damit die Freigabe zum
bespammen gegeben haben.
Der Spammer bietet auch CDs mit Emailadressen und für Telefonmarketing -
diese aber ohne Angabe von konkreten Zahlen.
Auf der Homepage werden aber auch hier Zahlen (meist siebenstellig) genannt.

Die Beschwerde an den sicher interessierten Landesdatenschutzbeauftragten
und die Wettbewerbszentrale habe ich vorsorglich mal abgeschickt.

Investi
19.10.2004, 01:49
Hat Petra Ihren Vornamen in Christina geändert? Mal shene, was man morgen über die Crefo rausbekommt. Meine Einschreiben/Rückschein vor zwei Jahren haben wenig Erfolg gehabt. Inzwischen bin ich jedoch abgebrühter und drohe nicht nur.
Betrug muß wohl süchtig machen. Wer`s einmal hat, wirds schwer wieder los.

--------------------------------------------------
Es ist sehr schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist.
Alfred Polgar (1873-1955), österr. Schriftsteller u. Kritiker

coolpack
30.10.2004, 16:09
"http://www.adressenhaus.de vermarktet seit 8 Jahren Adressen mit hoher Qualität. Zu unseren Ansprüchen gehören u. a. die ständige Pflege der Adressen, regelmäßige Updates und die Integration neuer Selektionskriterien. Unser Angebot enthält Adressen für Postwerbung, Telefonmarketing und Emailversand. Einmalige Aktionsangebote werden von uns saisonal angeboten."
Jaja, wer`s glaubt.
Aber das Impressum ist korrekt mit Steuernummer (Falls man keine Umsatzsteuernummer hat)
http://www.adressenhaus.de



Lindenstr. 10

D-16269 Metzdorf



Telefon 033456 152-88

Telefax 033456 152-89

Geschätsführerin Christina Rochell

Steuernummer 67 201 13202



verkauf [at] adressenhaus.de

Investi
30.10.2004, 18:56
Zu unseren Ansprüchen gehören u. a. die ständige Pflege der Adressen, regelmäßige Updates und die Integration neuer Selektionskriterien.
Die Auflistung ist unvollständig !!!
Es fehlen:
- regelmäßige Belästigung Unbeteiligter mittel Mail-Spam
- ständiges Hinhalten und Vertrösten Anfragender
- permanente Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften
- permanente Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz
- Mißachtung berechtigter Forderungen von Betroffenen
Falls nun doch noch der eine oder andere Anwalt der Damen Rochell hier reinschaut: Alle diese Angaben sind nachweisbar. Als Hinweis für die Kontaktaufnahme: nicht erst den Forenbetreiber rebellsich machen, sondern sich hier regulär als User anmelden und mir dann eine PN senden. Gebe auf diesem Weg jedem Anwalt von Frau P. Rochell (gg. Nachweis) meine ladungsfähige Anschrift bekannt. Ansonsten hilft evtl. die Lektüre meiner am 11.02.2003 per Einschreiben/Rückschein bei Frau P. Rochell eingegangenen Korrespondenz (bis heute nicht beantwortet).
Investi
--------------------------------------------------
Man möchte zuweilen ein Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen sondern um ihn auszukotzen. (E.M. Ciovan)

Wilfrieds zweitbester Feind
21.11.2004, 11:05
hi,
die Patienten Rochell haben zwar eine Steuernummer angegeben, aber es ist die Frage, ob diese auch real ist! Mit der Angabe von existenten Nummern / Daten habens die beiden (Wilfried und Petra) nämlich nicht so. Sie waren über eine längere Zeit unter einer nicht existenten Firma (Weserverlag Gmbh) und unter einer falschen Steuernummer aktiv (habe ich alles nachvollzogen). Die auf der Website genannte Steuernummer hatten sie auch schon angegeben, als sie noch in Alfhausen "residierten". Es ist kaum anzunehmen, daß sie an einem anderen Ort, in einem anderen Bundesland, die gleiche Steuernummer haben. Ergo: der Verdacht liegt nahe, daß es sich (wieder einmal) um eine falsche Angabe handelt.
Die beiden (+ Andreas Jacob, Bruder von Frau Rochell) sind ganz einfach unverbesserlich!

Fidul
21.11.2004, 20:53
Wenn ich mir http://bffweb1.bff-online.de/cgi-bin/gemfai.exe so anschaue, kommen mir auch gewisse Zweifel an der Steuernummer. Vermutlich hinterziehen die Rochells außer ihren üblichen Tätigkeiten also fleißig.
--
Wir kriegen euch alle!

fastix
24.11.2004, 15:52
Petra Rochell heisst mit vollem Namen Petra Christina Rochell. Es ist also wie bei Pontius & Pilatus: Die beiden sind ein und dieselbe Person.
Der Grund für die neue Namenswahl ist ohne Zweifel der folgende: Petra Rochell ist, wie Wilfried Rochell auch, insolvent und dürfte eigentlich folglich gar keine Firma führen. Ich habe Kenntnis davon, dass gegen beide Zwangsvollsteckungsverfahren seitens mehrerer Anwälte laufen.
Es handelt sich also um ein Täuschungsmanöver und um Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches. Immerhin versucht sie auf diese Art und Weise die Einnahmen aus dem ohnehin illegalen Adresshandel den Gläubigern zu entziehen.
fastix

Investi
24.11.2004, 16:55
Insolvenz ist nicht gleich "darf kein Gewerbe führen"
Gewerbeuntersagung wird durch amtliche Stellen (i.d.R. vom Regierungspräsidium) erteilt. Hierzu sind langwierige Verfahren nötig, die von anderen amtlichen Stellen (z.Bsp. Finanzamt) eingeleitet werden.
Trotzdem: der "Namenswechsel" hängt mit dem Versuch zusammen, unterzutauchen und eine "neue" Person als Verantworliche hinzustellen. Den Straftatbestand des (versuchten) Betruges kann, muß es aber nicht bedeuten. Denn immerhin tritt sie ja weiterhin mit ihrem Namen auf.
Investi
--------------------------------------------------
Man möchte zuweilen ein Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen sondern um ihn auszukotzen. (E.M. Ciovan)

Jupimaus
24.11.2004, 17:04
Es gibt aber auch folgendes: Antragsdelikt:
Vollstreckungsvereitelung Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Vgl. § 288 Strafgesetzbuch.
Besonders in Bayern wurden oft Männer verurteilt, die nach einer Pleite alles was noch da war auf die Frau umgeschrieben haben.

Jupimaus
24.11.2004, 17:12
Hallo Fastix,
musst aufpassen, denn Du hast Dich gerade selbst strafbar gemacht: (Höchststrafe durch Veröffentlichung in Schriften und Foren FÜNF JAHRE - also mindestens eine empfindliche Geldbuße in Form von Tagessätzen.)
Verleumdung:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Du bezichtigst jemanden des Betruges. Sogar öffentlich.
Solltest Du nicht tun, sonst muss dieser Thread gelöscht werden. Jemanden zu verleumden ist strafbar. Strafbare Aussagen verstoßen auch gegen die Regeln dieses (teilweise mit Dummheiten gespickte) Forum.

Investi
24.11.2004, 18:24
@Jupimaus:

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet
Da hakt es schon: Er wußte es nicht besser, also kann ihm daraus kein Fallstrick gedreht werden. Wenn jeder juristisch so bewandert wäre, daß er alles wissen MUSS, dann wäre das Rechtsberatungsgesetz noch unsinniger, als es eh schon ist.

Du bezichtigst jemanden des Betruges. Sogar öffentlich.
Auch wenn Betrug bereits mit der Tat und nicht erst mit der Verurteilung begangen wird, darf man die Tatsache erst nach Urteilsverkündung und Rechtskraft desselben verbreiten. Insoweit stimme ich Dir zu. Inwiefern es jedoch sinnvoll ist, dies hier zu diskutieren und den "Betrügern" (juristisch wohl korrekter: "Betrüger in spe") Futter für ihre Aktionen gegen die Spam- und Betrugsgegner zu liefern, wage ich ganz massiv zu bezweifeln. Sinnvoller ist in so einem Fall wohl eine PN an den Verfasser mit der Bitte, seinen Beitrag zu editieren und zukünftig etwas vorsichtiger zu formulieren.

(teilweise mit Dummheiten gespickte)
Das liegt in der Natur eines Forums, insbesondere eines Internetforums. Es liegt aber auch in der Natur derartiger Foren, daß man den Teilnehmern, die nicht so bewandert sind mit der Materie des entsprechenden Forums, die Dinge näher bringen kann. Aufklärung und Information gehören zu den Hauptgründen für den Erfolg des Internets.
Ich bin froh, daß es hier eine Menge Leute gibt, die nicht so "dumm" sind wie ich, zumindest was das Thema Spam-Verfolgung, Internetsicherheit und so weiter angeht. Dafür mache ich vielen von ihnen auf anderen Gebieten etwas vor. So hat halt jeder seins, wie es so schön in der Pfalz heißt.
Trotzdem ist es schön, mit Dir noch jemanden mit im Boot zu haben (ich hoffe, ich interpretiere Deine Teilnahme hier richtig), der sich im juristischen Bereich etwas auskennt.
Investi
--------------------------------------------------
Man möchte zuweilen ein Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen sondern um ihn auszukotzen. (E.M. Ciovan)

fastix
25.11.2004, 20:38
Vollstreckungsvereitelung und Schuldnerbegünstigung: Diese Tat wird meines Wissens bereits auf Antrag verfolgt.
Zuständig: Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Der gleichen Staatsanwaltschaft liegen etliche Strafanzeigen wegen Betruges gegen die Rochells vor. Diese stammen von verschiedenen Personen. Ich gehe nicht davon aus, dass ich von allen Kenntnis habe, aber ich habe von einigen Kenntnis. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück vertritt übrigens speziell bezüglich Wilfried Rochell eine sehr interessante Meinung. Darüber hinaus hat dieser in den Akten eine interessante "berufliche" Vorgeschichte.
fastix®

RA Meier-Bading
28.11.2004, 21:56
Zu unseren Ansprüchen gehören u. a. die ständige Pflege der Adressen, regelmäßige Updates und die Integration neuer Selektionskriterien.
zu meinen Ansprüchen gehören u.a. die ständige Pflege meiner Spammer-Telefonlisten und die Integration globaler Marketingstrategien. Ich hoffe, die oben veröffentlichten Nummern stimmen. Frau Rochel hat bestimmt nichts dagegen, wenn das Geschäft etwas mehr Schwung bekommt...
--
gekillte Mugu-Emailadressen seit 20.9.2004: 587