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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Forumsbann mit Anzeigedrohung?



DarkX2
08.11.2004, 20:58
Hallo,
da es ja ab und an vorkommt, dass gebannte User wieder und wiederkehren, wäre es interessant zu wissen, ob es möglich ist, diese User anzuzeigen. Wenn ja, wegen was? Hausfriedensbruch? Beleididigung?
Gibt es dazu vielleicht Präzedensfälle?
Google taugt diesmal leider gar nicht...
MfG
DarkX2
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Für jedes Problem gibt es eine einfache Lösung, die es noch schlimmer macht.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker und Manager (geb 1963)

Tape Two
09.11.2004, 04:05
Hmm, Google mit "Forum Hausrecht" bringt 192 Treffer.
Hier spricht der Meister: http://groups.google.de/groups?hl=de&lr=&selm=brc9tf%24bqb%2407%241%40news.t-online.com
aber darauf sollte mann nicht allzuviel geben. Hab gelesen, dass es Fälle geben soll, in denen "virtuelles Hausverbot" erteilt werden konnte. Sind bloss heftig hohe Hürden davor.
Ich empfehle Dir das technisch zu lösen, bei Justizia wirst Du da Geld verfeuern.
Evtl. den Disclaimer darauf anpassen. Oder einen automatischen Löschen-Job, da wird am Anfang gemeckert, das gibt sich aber.
Und was ich einem pers. Feind mal ins Gästebuch geschrieben hab: "Sonn Gästebuch ist halt wie ein Vorgarten, dass da auch mal ein fremder Ball reinfliegt liegt in der Natur der Sache." Musst Du Deinen Vorgarten halt öfter aufräumen.
Am Schluss ist es Dein Gästebuch, kannst mit machen was Du willst, ist nur nicht einfach die Waage zu halten zwischen [einen User ausklammern] und [andere User nicht verprellen].
Tja, wenn Dus öffentlich anbietest, kannst Du kaum was tun, solange Dein Spezi die Regeln einhält.
Gruss, TII

techadmin
09.11.2004, 12:56
Es geht und kann auch durchgesetzt werden .... Dann zahlt auch derjenige der gebannt wird die kosten ... ein Verfahren bei dem ich dies für einen Kunden durchsetzen durfte Wurde ein Hausverbot erteilt und auch eine Neu registrierung für eine gewisse Zeit ausgeschlossen, nach dieser Frist durfte angefragt werden "darf ich wieder" wenn nein dann gilt das Hausverbot weiter. Zuwiederhandlungen die der Forumsbetreiber beweisen muss sind mit einer heftigen Strafe bedroht und das für jeden "Fall" also jedesmal wenn er das Forum betritt wird diese Strafe fällig.
Also Fazit möglich ja ... Guter Anwalt und Beweise dann geht das schon.

Tape Two
09.11.2004, 14:05
Moin.
erstens: hehe, "muss anfragen, ob Er sich wieder melden darf", mir fallen spontan 4 Leute in meinen Gästebüchern ein mit denen ich das auch gern so handhabte.
zweitens: mich würde interessieren, was da vorher passiert sein muss, ich denke mal sowas wie pers. Beleidigungen, Volksverhetzung, Nötigung? Sag mal bitte welche Tatbestände da betroffen waren.
drittens: "... wenn er das Forum betritt ..." Aber das gilt doch nur schreibenderweise, lesen darf er doch wohl straflos?
Gruss, John

techadmin
09.11.2004, 16:25
Na zum 2. kann ich net viel mehr sagen ... aber ich glaube google hilft dir dabei wenn du das LG Heilbronn nimmst
zu 3 wenn du von deinem Hausrecht (Wohnung) gebrauch machst und jemande rauswirfst willst du doch auch nicht das er an deinem Fenster klebt oder ? Da gibt es den Begriff Bannmeile oder so ähnlich.
Das Verfahren war vor ca. 1-2 Jahren wer mich kennt weiß auch um welches Forum es ging :D