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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [UBE]Kennst Du mich noch?



Investi
15.11.2004, 18:15
Heute als Weiterleitung eines kaum genutzten Accounts bei Yahoo! angekommen:

Return-path: <benettaarleta525 [at] gmx.de>
Envelope-to: poor [at] spamvictim.tld
Delivery-date: Tue, 16 Nov 2004 xx:xx:xx +0100
Received: from [206.190.36.58] (helo=mta126.mail.re2.yahoo.com)
by mxng08.kundenserver.de with smtp (Exim 3.35 #1)
ID: [ID filtered]
for poor [at] spamvictim.tld; Tue, 16 Nov 2004 xx:xx:xx +0100
X-Yahoo-Forwarded: from xxxx [at] yahoo.de to xxxx [at] xxxx.de
X-Rocket-Spam: 212.12.187.66
X-YahooFilteredBulk: 212.12.187.66
X-Originating-IP: [212.12.187.66]
Received: from 212.12.187.66 (EHLO hfsi-server.hfsi.com.sa) (212.12.187.66)
by mta126.mail.re2.yahoo.com with SMTP; Mon, 15 Nov 2004 xx:xx:xx -0800
Received: from localhost.localdomain ([217.85.29.78]) by hfsi-server.hfsi.com.sa with Microsoft SMTPSVC(6.0.3790.0);
Mon, 15 Nov 2004 xx:xx:xx +0300
Date: Mon Nov 15 xx:xx:xx 2004
From: benettaarleta525 [at] gmx.de
To: poor [at] spamvictim.tld
Subject: weist du noch wer ich bin
MIME-Version: 1.0
Content-Type: text/html; charset=ISO-8859-1
Content-Transfer-Encoding: 8bit
Message-ID: [ID filtered]
X-OriginalArrivalTime: 15 Nov 2004 xx:xx:xx.0531 (UTC) FILETIME=[DBE15230:01C4CB47]
X-NAS-Bayes: #0: 5.12077E-181; #1: 1
X-NAS-Classification: 0
X-NAS-MessageID: [ID filtered]
X-NAS-Validation: {00C799FD-5BE7-4449-A8AE-643281806753}
Na du, leider kann ich mich nicht so oft über E-Mail bei dir melden, da ich zur Zeit im Urlaub bin. Es ist schwer hier ins Internet zu kommen, daher habe ich mir gedacht, das du dich auf mein Handy melden kannst, damit unser Kontakt nicht abbricht oder? Meine Nummer ist 0163/3299152! Gruß Anja >

Die Nummer ist ständig besetzt oder bereits lahm.
Durch die Weiterleitung hab ich nicht alle Original-Headerdaten.
Investi
Nachtrag:
Bin grad durchgekommen, aber nur ne Meldung, daß die Mailbox zur Zeit keine weiteren Nachrichten annehmen kann.
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Man möchte zuweilen ein Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen sondern um ihn auszukotzen. (E.M. Ciovan)

Investi
01.12.2004, 14:12
Hatte e-Plus angeschrieben und mit folgendem Text um Auskunft gebeten:

Betr.: Bekanntgabe von Daten gem. UKlaG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern erreichte mich die beigefügte e-Mail einer e-Plus-Kundin mit der Aufforderung, diese Kundin anzurufen.
Zu meinem Erstaunen wurde eine von mir lediglich zu Registrierungszwecken eingerichtete Mail-Adresse verwendet, die von mir nicht aktiv genutzt wird. Diese Adresse ist in meinem Bekanntenkreis nicht bekannt.
Jedoch ist mir auch die Versenderin "Anja" unbekannt.
Die Zusendung von unerwünschter Werbemail stellt nach ständiger Rechtsprechung einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Diese Handlung begründet einen Unterlassungsanspruch meiner Person gegen den Verursacher/Störer und ggfs. auch gegen Mitstörer.
Ich bitte daher um die Übermittlung der Daten des Rufnummerninhabers des e-Plus-Anschlusses
0163 / 3299152
gem. &sect;13 UKlaG zwecks Einleitung weiterer Maßnahmen gegen den Inhaber.
Mit freundlichen Grüßen
(im Anhang die e-Mail incl. aller Headerdaten)
Heute kam die Antwort - zweifach (in ROT meine Kommentare):

[...] in unseren Unterlagen sind Sie nicht als Inhaber der von Ihnen genannten Free & Easy Rufnumemr eingetragen. (logisch, wenn ich Inhaber der Nummer wäre, bräuchte ich keine Auskunft über mich)
Um Sie als Inhaber der Free & Easy Rufnummer vermerken zu können, haben wir Ihnen über den Postweg Unterlagen gesendet. (Stimmt. Im zweiten Brief war eine "Übernahme-Auftrag Free & Easy Card" enthalten)
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22.Oktober 2003 entschieden, dass für Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen bei PrePaID: [ID filtered]
Wir können Ihnen aber versichern, dass die E-Plus Service GmbH & Co. KG die Bestandsdaten ihrer Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nutzt. Das bedeutet, dass personenbezogene Informationen nur dann genutzt werden, wenn der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt. (Das ist löblich. Aber die gesetzlichen Vorschriften besagen gaaaaaaaaanz eindeutig: <font color="#FF8000">UKlaG &sect;13 (...)(2) Der Anspruch besteht nur, soweit die Auskunft ausschließlich anhand der bei dem Auskunftspflichtigen vorhandenen Bestandsdaten erteilt werden kann. Die Auskunft darf nicht deshalb verweigert werden, weil der Beteiligte, dessen Angaben mitgeteilt werden sollen, in die Übermittlung nicht einwilligt.</font>
Mit freundlichen Grüßen ....
Nun hatte ich bereits gestern, nachdem keine Antwort eingetroffen war, den Vorsitzenden der Geschäftsleitung nochmals angeschrieben. Bin auf seine Reaktion gespannt.
E-Plus ist inzwischen auch nochmals auf die sachlich und fachlich falsche Antwort hingewiesen worden.
Investi
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Man möchte zuweilen ein Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen sondern um ihn auszukotzen. (E.M. Ciovan)