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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Uniroideal- Tüten und Taschen



Uniroideal
13.12.2004, 22:13
Eine Firma Uniroideal aus Bistritia / Rumänien bewirbt mal wieder Tüten und Taschen per Fax!
Dahinter steckt aber ne Klitsche aus Bayern, in Cooperation mit der Colt Telekom und der GTC aus Stuttgart (Fullservice- Spammer!)
Wer sich wehren möchte, fordert am besten zunächst mal ein Angebot an.
Wer nach der Abmahnung gerichtsverwertbares Material braucht, bekommt es gerne von mir auf Anfrage:
uniroideal [at] freenet.de
Tipp:
Ein Laie benötigt locker 4 Stunden, um ne Abmahnung zu formulieren, man sollte nicht vergessen, die aufgewendete Zeit gleich mit der Abmahnung in Rechnung zu stellen!
Viel Erfolg
"Uniroideal"http://img.homepagemodules.de/devil.gif

Stalker2002
13.12.2004, 23:15
Ich glaube, du hast bei den Abmahnungen was nicht verstanden.
Ich habe das eher wiefogt verstanden:
Gebühren und Ähnliches( nennt sich Kostennote) dürfen bei einer Abmahnung nur dann erhoben werden, wenn sie von einem Anwalt kommt, der dazu von einem Dritten beauftragt wurde und , AFAIR, es dem Auftraggeber nicht möglich gewesen wäre, den abgemahnten Sachverhalt anderweitig abstellen zu lassen.
Du als Privatperson, oder sogar du als Anwalt der aus eigenem Auftrag heraus handelt, kannst keinen Cent direkt im Kontext der Abmahnung fordern.
Du kanst selbstverständlich eine Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall in die Abmahnung packen, aber die wird nur und ausdrücklich im Wiederholungsfall fällig und müßte, aller Warscheinlichkeit nach, noch extra vor Gericht erstritten werden, wenn auch nicht mit unerheblichen Chancen, solange die Höhe der Vertragsstrafe nicht sittenwidrig ist.
Ich würde das Abmahnen wohl eher einem Fachmann überlassen als es selber zu tun.
Wenn man es falsch macht, dann macht man sich lächerlich und bleibt vieleicht sogar auf späteren Anwalts- u. Gerichtskosten sitzen und steht überhaupt ohne gerichtsfeste Ansprüche da. Wenn jemand abmahnen will, dann sollte es ihm so ernst sein, das er solche Gefahren nicht riskiert.
MfG
L.
(IANAL)
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"Der Grund war nicht die Ursache, sondern der Auslöser."
Franz "der Kaiser" Beckenbauer

Uniroideal
14.12.2004, 00:14
Da hast du recht!
Aber der Absender fügt dem Empfänger einen Schaden zu (§1004 BGB) und ist schadensersatzpflichtig.
Hier hatte ich den Fehler gemacht:
Man wendet die Zeit nicht für die Abmahnung auf (wurde aber auch schon gerichtlich anerkannt) sondern für die Recherche nach dem Verursacher. Da die Angaben auf dem Fax frei erfunden sind, kann man danach schon ne Weile suchen, bevor man auf die Idee kommt, dort zu bestellen.
Und da der Absender gegen das Fernabgabegesetz verstößt, ist er für diese Kosten auf jeden Fall haftbar zu machen.
Auf jeden Fall besten Dank für die "Rüge"http://img.homepagemodules.de/blush.gif

worldwidefab
30.12.2004, 12:16
Hallo!

Du als Privatperson, oder sogar du als Anwalt der aus eigenem Auftrag heraus handelt, kannst keinen Cent direkt im Kontext der Abmahnung fordern.
Das stimmt so nicht. Warum sollte es jemand, der einen Anwalt vollspammt, besser haben als andere? Warum sollte ein Anwalt, wenn er seiner ureigensten Berufstätigkeit nachgeht, nur deshalb keinen Ersatz dafür erhalten, weil er auch der Auftraggeber ist?
Wenn Du einem Glaser die Schaufensterscheibe eintrittst, sagst Du dann auch naja, halb so schlimm, setz halt ne neue ein, kost ja nix?
Ansonsten ein hervorragender Beitrag, vielen Dank!