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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : N.K..L-Anruf mit Rufnummernübermittlung



Kontiki
15.12.2004, 10:15
Dies ist mal was Neues oder ein Versehen: Eben rief eine Dame für die N.K.L an, wobei ihre Rufnummer angezeigt wurde: 0031-433- 064- 311. Also aus den Niederlanden, nach Aussage der Dame auf Nachfrage grenznah bei Aachen gelegen. Warum, wusste sie nicht, "vielleicht billigere Miete"
Da ich nicht schlecht genug gelaunt war, hab ich sie mal erzählen lassen und die mögliche 1000€-Rente kommentiert mit "das reicht mir aber nicht".
Vielleicht mag mal jemand selber [tm] um seine Chancen nachfragen? Aber bloß nicht den Mugus den Tip geben!
[edit] Hab da mal rückgerufen. Also die meldet sich dort mit "Deut.sche Kl.asssenlotterie", geht tasächlich dran. Anstatt fleissig zu telefonieren!!! Aber seID: [ID filtered]

mcpomm
15.12.2004, 12:34
Die Callcenter Betreiber hoffen darauf, dass die EU eine Richtlinie erläßt, nach der bei Anrufen zu Werbezwecken das Recht des Landes gelten soll, aus welchem der Anruf kommt. Die Niederländer erlauben das Opt-out Verfahren. Kaltaquise ist, anders als in Deutschland, möglich.
Momentan gilt aber noch, dass das Recht des Landes anzuwenden ist, in dem der Angerufene seinen Sitz hat.
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"Rechtslexikon" (http://web56.sun-15.de/quickstart/index.php?id=1) zum Nachschlagen

Kontiki
15.12.2004, 13:16
So einen Hintergrund habe ich auch vermutet.
Die Linkseite ist im Moment mit Netscape kaum nutzbar, weil der Text zur Hälfte mit e.bay-Werbung verdeckt wird :-(

oliveer
15.12.2004, 14:01
Dann guck dir die eBay-Werbung doch mal genauer an und such mal das weiße X auf rotem Grund. Wenn du da drauf klickst geht die Werbung zu und du kannst ohne Probleme die Seite lesen.
in diesem Sinne
Oliver

Kontiki
15.12.2004, 16:14
Aaaah,so, genau da hab ich eben nicht drücken wollen, weil es wie ein kompletter Graphiklink aussah (so á la suntrust). Ich nehm alles zurück.

Suzschi
30.12.2004, 22:56
Ja, das stimmt schon, dass die Kaltaquiser darauf hoffen, dass das Herkunftsprinzip gilt - aber solange das noch nicht der Fall ist, kann man auch ein Unternehmen im Ausland aufgrund deutscher UWG-Bestimmungen abmahnen. Es sei denn es gibt hierzu kein Vollzugsabkommen zwischen dem jeweiligen Land und Deutschland.http://img.homepagemodules.de/grin.gif
Gruß suzschi

Suzschi
31.12.2004, 13:27
kann man auch ein Unternehmen im Ausland aufgrund deutscher UWG-Bestimmungen abmahnen.
sorry, abgemahnt werden , natürlich!