rohbau
11.01.2005, 15:19
hallo bord-user,
jeden tag, eine gute nachricht...
und schon wieder einer weniger!!!
in diesem sinne...
cu. rohbau
Dialerschutz.de erwirkt Verfügung gegen Dialer-Anbieter
Die Betreiber der Verbraucherschutz-Site Dialerschutz.de haben am Landgericht München
eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner Dialer-Anbieter Universal Boards und
dessen Geschäftsführer Mario Dolzer erwirkt. Dem Unternehmen wird vom Gericht unter
anderem verboten, unter der Domain dialer-schutz.org gegen Bezahlung Informationen zum
Thema Dialer-Missbrauch anzubieten. Zudem wird ihm untersagt, für den Zugang zu solchen
Informationen zu werben, die es auf dialer-schutz.org in Wirklichkeit gar nicht gibt.
"Es kann nicht sein, dass Trittbrettfahrer den guten Ruf von Dialerschutz.de ausnutzen,
um auf Kosten hilfesuchender User mit Tricks Geld zu verdienen", erklärte Sascha Borowski,
Chef von Dialerschutz.de. Universal Boards habe im Dezember unter der Domain
dialer-schutz.org eine Seite gestartet, auf der Besuchern versprochen wurde, sie könnten
gegen Bezahlung Informationen zu Dialern und Missbrauch von Mehrwertdiensten erhalten.
Dabei sei bei den Surfern durch entsprechende Formulierungen der Eindruck erweckt worden,
sie seien auf der "echten" Seite Dialerschutz.de gelandet.
In wechselnden Layouts sei versprochen worden, der Besucher erhalte nach der Bezahlung
via Lastschriftverfahren "weitere Links zu Dialerschutz-Foren und Verbraucherschutz-Organisationen",
"wichtige Hinweise zum Kleingedruckten (Dialer-AGBs etc.)" und "Anleitungen zum Finden
und Löschen von illegalen Dialern, Tricks zum Auffinden versteckter illegaler Dialer etc.".
Eine Überprüfung habe aber ergeben, dass die versprochenen Informationen nach der Einwilligung
zum Lastschriftverfahren auf dialer-schutz.org nicht vorhanden waren, wie Rechtsanwalt
Hagen Hild, juristischer Vertreter von Dialerschutz.de, in dem Verfügungsantrag versicherte.
Weil eine daraufhin erfolgte Abmahnung von Dialerschutz.de von Universal-Board-Rechtsanwalt
Bernhard Syndikus zurückgewiesen wurde, habe man beim Landgericht München eine einstweilige
Verfügung erwirkt. Damit wurde Universal Boards unter anderem die Verwendung der Domain
dialer-schutz.org untersagt. Das Gericht bestätigte eine Verwechslungsgefahr von
dialer-schutz.org mit dem Werktitel Dialerschutz.de.
"Die Entscheidung ist auch ein Sieg für die Verbraucher, denn die Firma Universal Boards
darf zukünftig nicht mehr mit Informationen werben, die es tatsächlich im kostenpflichtigen
Bereich nicht gibt", erklärte Dialerschutz.de-Anwalt Hild. "Da die einstweilige Verfügung
auch gegen den Geschäftsführer Mario Dolzer erlassen wurde, sind nicht nur die Webseiten
der Firma Universal Boards GmbH & Co KG betroffen, sondern eventuell weitere Webseiten, für
die dieser verantwortlich ist".
Nach Angaben von Hild wird die Verfügung am heutigen Dienstagnachmittag zugestellt und
damit rechtswirksam. Der Dialer-Anbieter Universal Bords war bislang für eine Stellungnahme
nicht zu erreichen.
quelle: hob / c`t vom 11.01.2005
jeden tag, eine gute nachricht...
und schon wieder einer weniger!!!
in diesem sinne...
cu. rohbau
Dialerschutz.de erwirkt Verfügung gegen Dialer-Anbieter
Die Betreiber der Verbraucherschutz-Site Dialerschutz.de haben am Landgericht München
eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner Dialer-Anbieter Universal Boards und
dessen Geschäftsführer Mario Dolzer erwirkt. Dem Unternehmen wird vom Gericht unter
anderem verboten, unter der Domain dialer-schutz.org gegen Bezahlung Informationen zum
Thema Dialer-Missbrauch anzubieten. Zudem wird ihm untersagt, für den Zugang zu solchen
Informationen zu werben, die es auf dialer-schutz.org in Wirklichkeit gar nicht gibt.
"Es kann nicht sein, dass Trittbrettfahrer den guten Ruf von Dialerschutz.de ausnutzen,
um auf Kosten hilfesuchender User mit Tricks Geld zu verdienen", erklärte Sascha Borowski,
Chef von Dialerschutz.de. Universal Boards habe im Dezember unter der Domain
dialer-schutz.org eine Seite gestartet, auf der Besuchern versprochen wurde, sie könnten
gegen Bezahlung Informationen zu Dialern und Missbrauch von Mehrwertdiensten erhalten.
Dabei sei bei den Surfern durch entsprechende Formulierungen der Eindruck erweckt worden,
sie seien auf der "echten" Seite Dialerschutz.de gelandet.
In wechselnden Layouts sei versprochen worden, der Besucher erhalte nach der Bezahlung
via Lastschriftverfahren "weitere Links zu Dialerschutz-Foren und Verbraucherschutz-Organisationen",
"wichtige Hinweise zum Kleingedruckten (Dialer-AGBs etc.)" und "Anleitungen zum Finden
und Löschen von illegalen Dialern, Tricks zum Auffinden versteckter illegaler Dialer etc.".
Eine Überprüfung habe aber ergeben, dass die versprochenen Informationen nach der Einwilligung
zum Lastschriftverfahren auf dialer-schutz.org nicht vorhanden waren, wie Rechtsanwalt
Hagen Hild, juristischer Vertreter von Dialerschutz.de, in dem Verfügungsantrag versicherte.
Weil eine daraufhin erfolgte Abmahnung von Dialerschutz.de von Universal-Board-Rechtsanwalt
Bernhard Syndikus zurückgewiesen wurde, habe man beim Landgericht München eine einstweilige
Verfügung erwirkt. Damit wurde Universal Boards unter anderem die Verwendung der Domain
dialer-schutz.org untersagt. Das Gericht bestätigte eine Verwechslungsgefahr von
dialer-schutz.org mit dem Werktitel Dialerschutz.de.
"Die Entscheidung ist auch ein Sieg für die Verbraucher, denn die Firma Universal Boards
darf zukünftig nicht mehr mit Informationen werben, die es tatsächlich im kostenpflichtigen
Bereich nicht gibt", erklärte Dialerschutz.de-Anwalt Hild. "Da die einstweilige Verfügung
auch gegen den Geschäftsführer Mario Dolzer erlassen wurde, sind nicht nur die Webseiten
der Firma Universal Boards GmbH & Co KG betroffen, sondern eventuell weitere Webseiten, für
die dieser verantwortlich ist".
Nach Angaben von Hild wird die Verfügung am heutigen Dienstagnachmittag zugestellt und
damit rechtswirksam. Der Dialer-Anbieter Universal Bords war bislang für eine Stellungnahme
nicht zu erreichen.
quelle: hob / c`t vom 11.01.2005