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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : DFF Datenbank für Firmenförderung



Floh1080
04.02.2005, 08:42
Kennt einer von Euch diesen Verein? Für bekommen von denen ständig faxe, was mir auf die Nerven geht. Es steht zwar eine Anschrift und Tele dabei, aber mir sind so Sachen immer suspekt...http://img.homepagemodules.de/flash.gif

Jäger
16.02.2005, 07:50
Anwalt beauftragen der sich damit auskennt! Die Firmengruppe ist bekannt. Die faxen unter ihrer vollständigen Anschrift. Auf Abmahnungen wird nicht reagiert und Klagen werden in der Regel anerkannt. Kostenfestsetzungsbeschlüsse werden erst in der Vollstreckung bezahlt. Sobald ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungstitel vorliegt und hohe Ordnungsgelder drohen, wird die faxende Firma ausgetauscht. Firmen die die teueren Angebote annehmen müssen die Dienstleisteungen teuer bezahlen.

EinAnwalt
16.02.2005, 17:38
Bis auf den letzten Satz genau richtig. Denn auch gegen das Bezahlen sollte man sich wehren - jedenfalls sofern das gelieferte Material nicht dem versprochenen entspricht.

carkiller08
19.03.2005, 10:08
Ich habe besagtes Spam-Fax (2 Seiten) gestern auch erhalten.
Fax-ID: [ID filtered]
DFF Datenbank für Firmenförderung
http://www.datenbank-foerderprogramme.de
DFF Recherchebüro Hamburg
Wendenstraße 1 (oder 4)
20097 Hamburg
Telefon
040-822263-600
Fax
040-822263-636
"Wir prüfen auf Erfolgsbasis ob Ihnen öffentliche Fördermittel zustehen! "
...
DFF Datenbank für Firmenförderung Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH
Amtsgericht Hamburg HRB 86011
Sitz der Gesellschaft: Reihwisch/ Krs.Stormarn
Geschäftsführender Gesellschafter: Hartmut G.
Info(at)Datenbank-Foerderprogramme.de
siehe auch:
HIFM Hanseatisches Institut zur Förderung des Mittelstandes
info(at)institut-marketing.de (selbe Adresse + GF)
Gruß
carkiller08
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Anti-ThermorollenSpam-Zentrale Schleswig-Holstein-West
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atca88
19.03.2005, 11:10
Hallo,
das liegt hier auch schon seit einiger Zeit vor. Scheint eein fleissiger Spammer zu sein. ;)
Allerdings wurde der Sitz der Gesellschaft jetzt nach außerhalb Hamburgs verlegt, hab das auf deren Webseite gesehen.
Wer ist denn hier schon mal gegen die vorgegangen?

Jäger
19.03.2005, 20:25
Ist ein ganz fleißiger und völlig unbelehrbar! Die WBZ kann ein Lied davon singen. Habe Urteile gegen DFF und die neue HIFM erstritten. Ist kein Akt. Neuerdings scheint er die passenden Mitarbeiter gefunden zu haben, denen die rechtswidrigen Machenschaften Ihres Chefs verborgen bleiben. Link: http://www.gewerbeauskunft.de/nanews.php...&thema=w&foot=w (http://www.gewerbeauskunft.de/nanews.php?lid=4&meldung=n3240652439.txt&thema=w&foot=w)

atca88
22.03.2005, 21:44
Hallo Jäger und alle ihr anderen Spam-Geschädigten,
heute ist folgendes passiert:
Anfang februar - kam das DFF-fax...unverlangt natürlich. Ich habe einen Anwalt beauftragt, der DFF ordnungsgemäß abgemahnt hat.
Die Erste Frist hat DFF verstreichen lassen.
Dann hat er DFF eine letzt Nachfrist außergerichtlich gesetzt.
Darauf kam am letzten Tag der Frist ein Fax von DFF, in dem steht, man rufe selbstverständlich jedesmal vorher an und hole sich die Zustimmung ein. Erst dann werde das Fax versendet. Am letzten Tag der Frist habe DFF zur Überprüfung angerufen und mein Bruder habe die Erlaubnis zum Versand eines Fax erteilt..so sei es auch vorher gewesen.
Mein Bruder bestätigt, daß er heute morgen vone einem Mitarbeiter in Eile ans Telefon gerufen worden sei, wegen der Faxnummer.
Da er in Eile war..Kunden warteten.. hat er dann die Faxnummer angegeben. Er sagt jedoch, er sei nur nach der Faxnummer gefragt worden..hätte man ihm gesagt, wozu man die Nummer benötigt, hätte er abgelehnt. um Erlaubnis oder Einwilligung bezüglich des Inhalts einer Zusendung sei er nicht gefragt worden.
Ich finde das ganz schön unverschämt und meine, daß selbst die Angabe ausschließlich der Faxnummer keine Einwilligung für jede mögliche Zusendung bedeuten kann. Die Nummer steht ohnehin im Faxverzeichnis. Selbst wenn man seine Nummer jemanden mitteilt, bleibt doch eine Werbesendung weiterhin rechtswidrig...Derjenige am anderen Ende der Leitung hätte ja auch ein berechtigtes Interesse daran haben können, uns ein Schreiben zu faxen, wozu auch immer, z.B. Mängelansprüche oder sonst irgendwas..
Ich bin jetzt so verärgert, daß ich die Sache gegen DFF gerne vor Gericht "durchziehen" würde..möchte aber deswegen auch nicht zuviel an Kosten riskieren. Deshalb suche ich andere, die mir als Zeugen bestätigen können, daß DFF unverlangt faxt, weil sie auch entsprechende Faxe erhalten haben, am besten Anfang von Februar 2005.
Gut wäre natürlich auch ggfls. eine Entscheidung mit der DFF schon mal verurteilt wurde. Bedanke mich jetzt schon mal für Eure Hilfe!
Schönen Gruß!

carkiller08
23.03.2005, 13:45
Also uns hat niemand nach unserer Faxnummer gefragt (steht im Telefonbuch). Die Firma DFF war uns vor Eingang des Faxspams (18.3.05) weder bekannt noch haben wir jemandem eine Faxerlaubnis erteilt.
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Antifa_X
23.03.2005, 14:46
Also ich hab noch eins vom 30.04.04.
Kann auch an Eides statt versichern, dass ich nicht vorher gefragt wurde oder anderweitig Einveständnis erklärt habe.
Würde auch meine Forderung an dich abtreten. Verjährt dürfte das noch nicht sein.
Frag mal deinen Anwalt.

Das Universum und die menschliche Dummheit sind unendlich.
Beim Universum jedoch bin ich mir nicht sicher. A. Einstein

Basti
23.03.2005, 14:49
Hatte das auch. Werde mich melden, sobald es wieder kommt.

EinAnwalt
23.03.2005, 18:55
@atca88
Die Masche haben Sie bei mir ebenfalls abgezogen - hat Ihnen nichts genützt. Mir ist noch ein weiteres Urteil bekannt, wo ebenfalls diese Behauptung aufgestellt wurde - zur Unterlassung verurteilt wurden sie trotzdem (und mir sind noch mind. 2 Leute bekannt, wo es ähnlich gelaufen ist).
Du kannst mich also gerne als Zeugen benennen. ;-)

atca88
23.03.2005, 20:26
@ein_anwalt
Wäre nett, wenn Du mir dann ggfls. mal so ne Entscheidung zur Verfügung stellen könntest.
Klappt das hier eigentlich mit Privaten Mails? Denn ich will im Spammer-Forum meine privaten Daten nicht unbedingt öffentlich machen. :-)
Nicht, daß ich Euch nicht traue... Ein Schelm, der Böses dabei denkt.http://img.homepagemodules.de/smokin.gif
Die haben mich so aufgeregt, daß ich gerade jetzt die Sache doch ganz gerne durchziehen würde -Kosten hin, Kosten her.. !!!

trekkie
23.03.2005, 23:38
Klar klappt das mit den PN.
Warum auch nicht?
Gruß
Trekkie
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Advocat
25.03.2005, 12:32
Hallo,
die Anrufe sind eine typische Masche der DFF. Bei mir im Büro lief das so, daß jemand anrief und fragte, ob wir eine Fax-Nr. haben. Meine Sekretärin gab die an (sie ist ja auch in jedem Telefonbuch oder etwa auf meiner Homepage zu finden) und das war`s zunächst. Dann kam das Werbefax der DFF und als Folge die QAbmahnung von meiner Seite. Daraufhin schrieben sie mich an, sie würden selbstverständlich gegen meinen Willen keine Faxe mehr schicken, aber meine Kosten würden sie auch nicht zahlen, meine Büro hätte die Fax-Nr. bei ihrem Anruf ja freiwillig genannt.
In anderen mir bekannten Fällen kam dann *nach* der Abmahnung noch ein Anruf und dann bei Gericht der Vortrag, bei diesem Anruf sei die Fax-Nr. genannt worden, also sei dieser Empfänger ganz offensichtlich damit einverstanden, daß man ihn per Fax kontaktiere. Ein Kollege hat mir ein Urteil aus Hamburg genannt, wo im Falle des *nachträglichen* Anrufs die Auffassung der DFF zurückgewiesen wurde.
RAUG - Advocat

Basti
25.03.2005, 15:58
Ich würde durchklagen!
DFF ist in der BEWEIS-Pflicht!
Tolle Ausrede.

immomann
03.04.2005, 12:50
Man kann nie beweisen,woher ein Fax kam.Das ist das Problem.Am Ende zahlt man selbst nur die Anwaltskosten.Das hat ja schon der http://www.faxmuell.de gemerkt über den hier viel geschrieben wird !!!

Jäger
09.04.2005, 21:38
Was sollen diese unqualifizierten Äußerungen und Befürchtungen. Man braucht nicht zu beweisen, dass das Werbefax von dem Beklagten stammt. Man muss lediglich beweisen, dass es sich um ein Telefax handelt. Was angesichts der verwendeten Faxkennung problemlos möglich ist.
Was die Ausrede anbelangt, man habe den Adressaten vorab um Zustimmung gebeten, ist diese gerichtlich leicht zu kontern. Zum einen muss DFF diesen Anruf substantiert beweisen, d.h. Ort, Zeit und Gesprächspartner und Inhalt genau benennen. Selbst wenn der GF Herr G. (Privatadresse: Wolfgang Hartmut Grünheit, Osterstr. 24, 20259 Hamburg) dies noch schafft, so braucht diese in deinem Unternehmen benannte Person nur die Wahrheit sagen, dass keine Genehmigung zum Werbe-Faxversand erteilt wurde, sondern allenfalls die Faxnummer genannt wurde. Sodann kommt es zu einem sog. non liquet (latein: "es ist nicht klar") und DFF hat den ihr obliegenden Beweis für die angeblich erfolgte telefonische Einwilligung nicht erbracht. DFF wird verurteilt und trägt die Kosten.
Es gibt aber auch noch einen Kosten-Airbag für die Klage. Nachdem auch Telefonwerbung einen unterlassungspflichtigen Eingriff in eure Rechte darstellt, solltet ihr einen sog. Hiflsantrag stellen, dass die DFF auch Telefonwerbung bei Meidung eines Ordnungsgeldes Unterlassen soll. Wenn also der Richter zu dem Ergebnis kommt, dass DFF zur Telefaxwerbung berechtigt war, muss er sie auf den Hilfsantrag wg. Telefonwerbung verurteilen. So trägt jeder seine Kosten. Das ist alles nicht ganz einfach und selbst so mancher Jurist muss sich da erst einarbeiten.
Aber ihr könnt alle helfen! Wer die Kosten einer Zivilklage scheut sollte den Geschäftsführer Herrn G. wegen des Verdachts des versuchten Betruges anzeigen. Indem er offenbar systematisch und wahrheitswidrig behauptet, die Empfänger hätten den jeweiligen Sendungen zugestimmt, macht er sich des Betruges strafbar, wenn er diese Äußerungen tätigt, um sich der Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche der Betroffenen zu entledigen. Also los, der erste der es schafft die Staatsanwaltschaft hiervon zu überzeugen schickt mir eine private Mail.

Teleservice
10.04.2005, 00:26
Anzeigen wegen Betruges? Das ist der größte Unsinn den ich seit langem gelesen habe. Die Äußerung, Juristen müssten sich erst einarbeiten ist richtig denn: Das ist wohl etwas für den Psychiater!

trekkie
10.04.2005, 00:29
@Teleservice
Troll dich. Wer bloß Müll zum besten gibt ist hier unerwünscht.
Gruß
Trekkie
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Teleservice
10.04.2005, 00:34
Was Müll ist und nicht, ist doch nur Anichtssache. Für mich ist zum Beispiel Müll, die privaten Adressen von Geschäftführern, wie hier von Herrn Grünheit, zu veröffentlichen. Da hätte ich datenschutzrechtliche Bedenken. Und Anzeige wegen §263 erstatten ist auch Müll. Sondermüll.

trekkie
10.04.2005, 00:44
Für mich ist zum Beispiel Müll, die privaten Adressen von Geschäftführern, wie hier von Herrn Grünheit, zu veröffentlichen. Da hätte ich datenschutzrechtliche Bedenken.
Na, dann soll er doch mal kommen und sich beschweren. http://img.homepagemodules.de/smile2.gif
Da er aber ein Spambanause ist, wird er das hübsch bleiben lassen, da er dann ja aus der Deckung kommen müßte. Die, die hier im Forum an den Pranger gestellt werden, wissen genau, daß sie sich strafbar machen. Wo kein Kläger da kein Richter. Und das mit der Betrugsanzeige ist IMHO gar nicht so abwegig...
Wer oder was hier Sondermüll ist, wird sich über kurz oder lang noch zeigen. Ich werd`s beobachten... http://img.homepagemodules.de/grin.gif
Gruß
Trekkie
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Teleservice
10.04.2005, 09:49
Herr Grünheit macht sich also durch Spamming strafbar. Und alle, die angeblich ungefragt Werbung versenden machen sich STRAFBAR und sollen von Internet-Usern angezeigt werden? Ich halte das für übertrieben. Ich glaube nicht, dass sich Herr Grünheit durch Versenden von Werbung strafbar gemacht hat. Er verstößt allenfalls gegen die guten Sitten. Ich würde mich mit Strafanzeigen zurückhalten. Der Staat hat andere Probleme.
Hier im Forum heißt es unter anderem:
"(...)immer sofort per Fax Strafanzeige beim nächsten LKA oder Staatsanwalt stellen."
Also "per Fax" Strafanzeige stellen. Ich würde vorher mal dort anrufen und mich erkundigen bevor ich wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten "Strafantrag" stelle. Das ist wie mit Kanonen auf Spatzen schießen im Naturschutzgebiet.

Sirius
10.04.2005, 10:02
Hallo Tele-Troll,
wer das TKG lesen kann, ist klar im Vorteil.
Bei dir mache ich mal eine Ausnahme - so sieht es aus: http://www.faxmuell.de/2_Presse.html
Grüße

Teleservice
10.04.2005, 11:06
Eine Haftanordnung zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung wegen einer zivilen Schuld über 100 Euro? Was soll das?
Note 6 - Thema verfehlt.
Thema war: Was soll das mit diesen Strafanzeigen und nicht, wie drückt man sich vor einer eidesstattlichen Versicherung.
Bevor Du Dir die Frechheit rausnimmst und mich beleidigst, erstmal lesen, dann falsche Behauptungen aufstellen.
Siehe folgendes Gesetz:

Teleservice
10.04.2005, 11:25
Anstiftung zu Verfolgung Unschuldiger:
StGB § 344 Verfolgung Unschuldiger
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.
(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an
1. einem Bußgeldverfahren oder2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahrenberufen ist. Der Versuch ist strafbar.

Und wenn Du noch so viele Strafanzeigen erstattest... Wenn ein Amtsträger Ermittlungen aufnimmt macht er sich strafbar. Man verursacht also nur Arbeit und enorme Kosten für den Staat.
Aber im Internet die Nation zur Anstiftung zur Anzeige gegen Unschuldige anzustacheln könnte strafbar sein. Gibt immer was. Unerlaubte Rechtsberatung zum Beispiel.
Am besten immer auf der rechten Seite des Gesetzes stehen. Dazu gehört auch, mich nicht zu beleidigen!

Investi
10.04.2005, 12:44
@Tele-Troll
Wie oft soll denn das Zitat noch herhalten:

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Wer von uns ist denn Amtsträger? Wenn eine Anzeige eingeht, muß die Staatsanwaltschaft Ermittlungen/Vorermittlungen aufnehmen. Zu den Vorermittlungen gehört die Überprüfung, ob die Grundvoraussetzung (der sog. hinreichende Anfangsverdacht) für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vorliegt. Wenn dies bejaht wird, ist die Amtshandlung nicht mehr durch StGB § 344 bedroht.
Die Anzeige der Handlung stellt mitnichten eine Straftat dar. Von einem Laien kann nicht erwartet werden, die nötigen rechtlichen Grundlagen zu kennen, die eine Strafanzeige rechtfertigen. Anderenfalls wäre das sogenannte Rechtsberatungsgesetz völliger Humbug (was es teilweise nach meiner Meinung trotzdem ist), da man dann davon ausgehen müßte, daß ein Laie die Anwendung der Gesetze im Unfang eines Rechtsanwaltes oder Richters einzuschätzen in der Lage sein müßte.
Anders hingegen sieht es aus, wenn wir den §164 StGB (Ausspähen von Daten) heranziehen. Wer jemanden - und jetzt folgt der wichtige Teil - wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat beschuldigt und somit ein behördliches Verfahren gegen den Beschuldigten in Gang setzt, kann bestraft werden. Wenn ich mir jedoch ansehe, mit welchen Methoden meine Homepages nach e-Mail-Adressen ausgespäht werden, so gehe ich zum Beispiel von einer Straftat aus. Sowohl meine AGB (Zivilrecht) als auch das Strafgesetzbuch untersagen das Auslesen von Daten aus meinen Homepages und Seiten-Quellcodes. Und wenn ich auf meiner HP einen Link zur Anmeldung als Stammposter im Forum so gestalte, daß die e-Mailadresse nicht unmittelbar wahrnehmbar ist (§202a (2) StGB), ist jeder Verwender eines Spiderprogrammes für mich ein Straftäter. Strafanzeige gerechtfertigt!!!
So geht es wohl vielen der Leser und User dieses Forums.
Investi
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Man möchte zuweilen ein Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen sondern um ihn auszukotzen. (E.M. Cioran)

Fritzthecat
10.04.2005, 13:25
Zustimmung!
http://img.homepagemodules.de/death.gif
Diese Email-Grabber sind strafbar auch wenn es auf http://www.emailgrabber.de heißt:
"ACHTUNG:
Dieses Tool ist ausschließlich zur Verwaltung von Kunden-Adressen und zum Grabben auf eigenen Websites gedacht. Unerwünschte Werbeemails (Spam) dürfen keinesfalls an gefundene E-Mail Adressen versendet werden."
Da lachen ja die Hühner. Der bereichert sich mit seinem E-Mail Grabber Programm und die anderen kriegen den E-Mail-Spam.
100%ig strafbar gemäß Bundesdatenschutzgesetz.

Fritzthecat
10.04.2005, 13:30
Der schreibt noch:
":: Für eventuelle Schäden, die direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software onl!ne email grabber professional entstehen, wird keine Haftung übernommen.

:: Ich übernehme keinerlei Haftung bei Missbrauch des Programms zum Spaming oder bei Verstoß gegen andere Gesetze durch Nutzung des Programms. Ich rate dringend davon ab, ungefragt Personen anzumailen, deren eMail Adressen mit dem onl!ne email grabber gefunden wurden. Die Software dient lediglich dazu, Ihnen die Möglichkeiten von professionellen Hackern, wie diese Millionen von E-Mail-Adressen sammeln, zu Ihrem Eigenschutz aufzuzeigen bzw. Ihnen die Möglichkeit zu geben Ihre eigenen, ggf. geschützten Websites für legale Zwecke nach eMail Adressen zu durchsuchen.
:: Alle im Programm oder in der Dokumentation erwähnten Produktbezeichnungen sind eingetragene Warenzeichen des jeweiligen Herstellers.

:: Es ist verboten, den onl!ne email grabber oder Teile davon zu decompilieren oder zu verändern.
:: Das Weitergeben oder Veröffentlichen* von Registrierungskeys oder das Verwenden von fremden Keys ist verboten, genauso wie das Erstellen oder Verwenden von Key-Generatoren. Jeder Registrierungskey darf nur von einer Person an einem Arbeitsplatz verwendet werden."

Investi
10.04.2005, 13:34
Das Problem, das sich stellt ist nach meiner Ansicht doch, daß nicht nur der Versand der Werbung verboten ist, sondern bereits die Generierung der Adressen, wenn sie auf die von mir beschriebene Art erfolgt.
Aber selbst im Falle, daß jemand legal meine Daten erwirbt, hat er mich bei der ersten Speicherung hierüber zu informieren. Dabei hat er mir Quelle, Umfang und Grund der Speicherung mitzuteilen. Schließlich kann natürlich jedem einmal ein Fehler unterlaufen und ein Kreuzchen im Bestellformular eines Versandhauses übersehen werden. Jedoch sollte ein seriöses Unternehmen meine Sperraufforderung dann akzeptieren und umgehend umsetzen.
Investi
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Fritzthecat
10.04.2005, 14:23
Email-Spam hat sowieso überhand genommen weil es nichts kostet. Faxe einfach in den PC eintrudeln lassen. Herr Braden bekommt laut seiner Aussage nur noch 20 Stück im ganzen Jahr. (Hat sich wohl fleißig abgemeldet...was bei Email-Spam leider nur bei den Deutschen Firmen funktioniert)

wazi
10.04.2005, 16:51
@ Teleservice,
dein neuer Nick ist ab sofort Tele-Unsympath , der paßt besser zu dir und deinem merkbefreiten Getue.
Schleich dich in deinen Teleservice-Bunker, da bist du gut aufgehoben.

Ich verweigere Werbung aller Art !!

trekkie
13.04.2005, 00:07
Trekkie schrieb an Teleservice:
Wer oder was hier Sondermüll ist, wird sich über kurz oder lang noch zeigen. Ich werd`s beobachten...
[X] Beobachtung beendet. Ergebnis positiv: Troll
Gruß
Trekkie
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carkiller08
09.07.2005, 12:32
Vorgestern kam mal wieder ein Spamfax (2Seiten) von dem.
Allerdings läuft das jetzt unter den Namen
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"Hanseatisches Institut zur Förderung des
Mittelstandes"
"Datenbank für Förderprogramme GmbH (i.G.)"
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Recherchebüro Hamburg
Wendenstraße 4
20097 Hamburg
www. institut-foerdermittel. de
Tel. 040-82 22 63 -600
Fax 040-82 22 63 -636
Sitz der Gesellschaft : Rethwisch, Krs. Stormarn
Geschäftsführender Gesellschafter : Hartmut G.
Steuer Nr. 30 293 50335
Finanzamt Stormarn
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Auch diesmal wurde natürlich keine Faxerlaubnis von ihm eingeholt.
Die oben genannte Domain ist registriert auf
Hartmut G.
DFF Datenbank fuer Foerderprogramme GmbH
Hauptstr. 39
Rethwisch .
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