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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : SKL-ABZOCKE



SKL-problemliese
07.02.2005, 17:21
so, die telefoniererei ist ja noch nicht mal das schlimmste... kann ja ganz witzig seinhttp://img.homepagemodules.de/rolling_eyes.gif aber was macht man, wenn man schonmal vor jahren bei dem verein mitgespielt hat, die deine daten im computer haben, dich dann ständig anrufen... und wenn du darauf nicht reagierst, bzw. du denen klar machst, du WILLST da nicht mehr mitspielen und plötzlich kommt so ein los ins haus geflattert und 15 euro sind vom konto weg???????????http://img.homepagemodules.de/oh2.gif das ist mir dummes ding nämlich passiert!!!!!!!!!! ich habe da natürlich sofort angerufen und meine teilnahme gekündigt, aber das geld ist futsch... nun habe ich schriftlich reagiert und wollte mein geld zurück, aber die kontern so abgebrüht und der chef is nich dahttp://img.homepagemodules.de/grin.gif der ist heut schon im wochenende...klar!!! kann er sich ja auch leisten!!! ich habe mit rechtsanwalt gedroht, finde es aber schon wieder lächerlich für 15 euro so einen aufriß zu starten... dabei gehts ja ums prinzip... die können ja zig-tausende (vielleicht noch ein paar mehr) so damit übers ohr haun, bloß weil sie mal dort (dummerweise) mitgemacht haben. ich weiß nicht, die brauchen weder eine schriftliche, noch mündliche genehmigung von einem und das ist eine bodenlose frechheit!!! bitte sagt mir, was ich nun tun soll... oder hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht???? lasst mich nich hängen, okay???http://img.homepagemodules.de/wink.gif

Gool
07.02.2005, 17:24
Geh zur Bank und lass den entsprechenden Betrag zurückbuchen.
--
Fuck the Spammer: http://spam.blueslayah.de

SKL-problemliese
07.02.2005, 17:28
geht leider nicht mehr http://img.homepagemodules.de/sad.gif

wazi
07.02.2005, 17:49
Warum sollte das nicht mehr gehen?


Ich verweigere Werbung aller Art !!

Bereichert
07.02.2005, 17:49
Wann ist das denn passiert?
Wenn Du Deiner Bank mitteilst das diese Abbuchung unrechtmäßig und ohne eine gültige Lastschrift-Einzugsermächtigung getätigt wurde dann werden die meisten Banken sogar noch zwei Monate später aktiv.
Interessant ist allerdings, wer abgebucht hat.
Hat die SKL direkt abgebucht? Oder eine Losagentur?
Wenn es eine Losagentur ist, mach direkt bei der SKL-Zentrale druck.

Nebelwolf †
07.02.2005, 18:32
Hallo SKL-problemliese,
natürlich darfst Du unberechtigte Lastschriften jederzeit zurückbuchen lassen. Das Problem der Banken dabei ist, daß sie ggf. auf der geplatzten Lastschrift sitzenbleiben. Ein paar Fundstellen aus dem Netz, wenn man bei http://www.google.de folgendes eintippt: Frist unberechtigte Lastschrift zurückbuchen

WDR Markt zur 6-Wochen Frist: "Innerhalb von sechs Wochen kann jedes Geldinstitut strittige Beträge problemlos zurückbuchen, aber lassen Sie sich auch nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist nicht abwimmeln. Wenn Sie diesen Zeitpunkt mit Ihrem Widerspruch überschritten haben, haben Sie dennoch bis 30 Jahre (!) die Möglichkeit, das falsch abgebuchte Geld zurück zu bekommen. An Bankschaltern bekommen Sie diese Information leider fast nie."

.......Aufgrund der Rechtskonstruktion des Lastschriftverfahrens steht dem Zahlungspflichtigen ein Widerspruchsrecht zu, welches nicht zwischen berechtigten und unberechtigten Lastschriften unterscheidet. Dieser vertraglichen Gestaltung liegt der Gedanke zugrunde, dasß die beim Lastschriftverfahten beteiligten Kreditinstitute nicht überblicken können, ob und inwieweit die einzelne Lastschrift von einer Einzugsermächtigung gedeckt ist. Die Einzugsermächtigung liegt der Zahlstelle in keinem Falle vor. Sie würde daher in Schwierigkeiten geraten, wenn sie im Falle des Widerspruchs gegenüber einem Kunden beweisen müßte, das die Lastschriftbelastung zu Recht erfolgte. Sie wäre zudem nicht in der Lage zu überprüfen, ob und inwieweit der Zahlungsempfänger von einer wirksamen Zahlungsermächtigung zu Recht Gebrauch gemacht hat. So hat die Rechtsprechung anerkannt, daß die Kreditinsitute das Valutaverhältnis zwischen dem Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger nicht berührt.
Daraus folgt, das dem Zahlungsempfänger ein unbeschränktes Widerspruchsrecht zusteht. Außerdem ist zu beachten, daß der Widerruf einer Weisung im girovertraglichen Rechtsverhälnis jederzeit möglich ist.
Neben der Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger und der Inkassovereinbarung stellt das sog. Lastschriftabkommen ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil für die Durchführung des Lastschriftverkehrs dar. Gemäß Abschnitt IV Nr. 1 begründet das Lastschriftabkommen jedoch lediglich Recht und Pflichten im Interbankenverhältnis. Die Rechtsbeziehungen zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden bleiben von diesem Abkommen unberührt.
Die im Lastschriftabkommen der Banken vorgesehene Sechs-Wochen-Frist besagt nur, daß die Zahlstelle gegen die erste Inkassostelle einen Anspruche auf Wiedervergütung hat, wenn der Bezogene binnen sechs Wochen nach Belastung seines Kontos widerspricht. Das bedeutet lediglich, daß nach sechs Wochen das Risiko von der ersten Inkassostelle auf die Zahlstelle übergeht.
In der Praxis werden Widersprüche von Kunden innerhalb von sechs Wochen ohne Überprüfung der Berechtigung des Widerspruches akzeptiert, da nach dem o.g. Abkommen die erste Inkassostelle innerhalb der Sechs-Wochen-Frist verpflichtet ist, Rücklastschriften wieder zurückzurechnen. Auch nach Ablauf dieser Frist ist jedoch prinzipiell ein Widerspruch gegen Kontobelastungen möglich.........
Nebelwolf

SKL-problemliese
07.02.2005, 20:15
ja es war eine lotteriegesellschaft... die haben mich angeblich anfang november angerufen und geworben, was nicht stimmt... dann das geld abgebucht und im dezember kam das los ins haus... ich dachte, nachdem ich da angerufen hatte, bekäm ich auch das geld zurück... naja, war ein irrtum... aber angeblich haben sie meine teilnahme gelöscht... wenigstens etwas... hab sie auch gebeten meine daten aus ihrem speicher zu löschen... jetzt auch schriftlich... das geld bekomme ich aber nicht mehr zurück... aber ich kann es ja nochmal bei der bank versuchen... ich danke euch allen jedenfalls ganz dolle http://img.homepagemodules.de/smile.gif

Bereichert
07.02.2005, 20:37
ja es war eine lotteriegesellschaft...
Das klingt als wäre es nicht die SKL-Zentrale (was ja auch komisch wäre...
Rufe doch einmal bei der SKL-Zentrale direkt an, und schildere dort Deinen Fall. Die mögen sowas sicher auch nicht. Und nenne den ruhig den Namen der bei der Abbuchung stand.
Nur so kann man erreichen, das diese Gesellschaften keine Lose mehr verkaufen können... und das ja immerhin schonmal der erste Schritt :)

Coke1984
07.02.2005, 21:36
Bei mir war`s damals die Lotterie Direkt 24 aus Frankfurt/Main, die hatten sich erlaubt anzurufen und auf mein "Nein! Lasst mich in Ruhe! Ich hasse Lotto!!!" dennoch 43,50 Euro abzubuchen... hab dann Strafanzeige wegen Verdachts auf Urkundenfälschung [nicht vorliegende Einzugsermächtigung] gestellt, war aber wohl damit nur einer von einigen hundert Leidgeplagten, hab seit dem nichts mehr von der Staatsanwaltschaft gehört.
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Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Erheiterung und können zu diesem Zweck gerne gesammelt und archiviert werden.

mcpomm
01.03.2005, 09:07
Wenn bei einem Umzug der Nachsendeauftrag der Deutschen Post genutzt wurde, werden vrschiedenste Firmen über die Adressänderung informiert (Zeitschriftenverlage, Großversender wie Otto ect.). Dabei kann es auch vorkommen, dass man in der Datei von Adresshändlern landet, die die Adresse weiterverkaufen.
Wir haben hier ein einfaches System entwickelt, um die Adressvergabe wenigstens etwas nachzuvollziehen: Nutze den Titel (Namenstitel) einfach zum Unterscheiden oder gebe einen zweiten Vornamen an ect. Wenn du Dir merkst, wem Du die Adresse mit dem Zusatz gegeben hast, kannst Du nachvollziehen, wo Deine Adresse gelandet ist, wenn der Zusatz plötzlich in Werbepost gelandet ist.
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Rechtslexikon (http://as2.juristikon.org) zum Nachschlagen

brk
01.03.2005, 15:19
"Nein! Lasst mich in Ruhe! Ich hasse Lotto!!!"
So einfach kann es ja wohl doch nicht gewesen sein, denn zum Abbuchen brauchen Sie eine Bankverbindung. Die musst Du denen ja irgendwie gegeben haben, oder nicht?