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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafanzeige hilft ?



admintricks
23.10.2002, 00:13
Tagchen,
inzwischen bin ich so entnervt von Spams, dass ich auch bereit wär Strafanzeige
zu stellen.
Wie macht man das am besten ?
Ich bekomm recht oft "Jasmin"-Mails mit Dialer mit Interspam-ID: [ID filtered]
Eine Beschwerde bei Interfun wurde abgeschmettert mit der Begründung, es sei nicht
einer Ihrer Webmaster.
Müsste Interspam nicht die Daten des Spammers herausgeben, wenn tatsächlich Strafanzeige
gestellt wird und statt mir die Polizei/der Staatsanwalt anfragt ?

daWizard
23.10.2002, 07:18
sollte dieser thread vielleicht in Smalltalk verschoben werden?
(wollte nicht gleich verschieben)

daWizard
(frags: http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif_http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif_http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif_http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif_http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif_http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif_http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif)
http://img.homepagemodules.de/death.gif <- für eluckycasino.net!
Linux, cause I reboot less often than windows users reinstall... - anon

gta74
23.10.2002, 08:38
Verschieben finde ich ganz gut, schließlich wird hier keine neue Mail angegeben.
Zum Thema: Strafanzeige lohnt den Aufwand erst dann, wenn es etwas zum Anzeigen gibt, d.h. es muß ein Verbrechen oder Vergehen nach StGB vorliegen. Bei den Sch$$$-Dialern kommt da in erste Linie Betrug/Computerbetrug in betracht. Dies setzt aber voraus, daß Du geschädigt wurden bist, z.B. durch eine etwas hohe Telefonrechnung http://img.homepagemodules.de/grin.gif. Wenn es Dich nur nervt: Strafanzeige = Fehlanzeige.
MfG
gta74

http://img.homepagemodules.de/devil.gif Kampf dem SPAM! http://img.homepagemodules.de/devil.gif
(fragz:http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif)

admintricks
23.10.2002, 16:34
Natürlich liegt ein Straftatbestand vor.
Ungewollte Werbung.
Niemand darf einfach so mein Postfach, mein Telefon oder mein E-Mail-Postfach vollwerben.
Und wenn es jemand so masslos übertreibt, dann ist die Grenze des strafwürdigen längstens
überschritten.
Ich gehe jede Wette ein, dass ein Richter das genauso sehen wird.
Und erst recht, wenn es um erotisches bzw. halberotisches Material handelt.

Eniac
23.10.2002, 16:43
Nein, ich muss Dir da widersprechen, ungewollte Werbung ist kein Straftatbestand, auch wenn es sich um Fickelbildchenwerbung handelt, es sei denn Du bist minderjährig.
UCE verstösst aber gegegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und Du hast einen Unterlassungsanspruch gegen den Versender laut BGB.
Das bedeutet, dass Du gegen einen Spammer fast nur zivilrechtlich, z.B. durch Abmahnungen, vorgehen kannst. Ein Staatsanwalt interessiert sich dafür nur, wenn ein konkreter Straftatbestand, z.B. Betrug vorliegt.
Grüsse
Eniac
--
Immer feste druff!

gta74
23.10.2002, 16:45
OK, jetzt mal einen kleinen Hinweis für *möchtegernjuristen*.
SPAM ist nicht strafbar - auch wenn es einen furchtbar nervt! Dafür sei man auf die Zivilinstanzen verwiesen - will heißen verklage jemanden der Dich nervt (Unterlassungsklage, Dein Anwalt berät Dich gerne weiter). Strafbar ist das Spammen nur, wenn ein Betrug oder z.B. eine Sachbeschädigung z.B. durch Viren vorliegt.
Ein Hinweis zum Zivilklageweg: Du mußt so ziemlich alles beweisen, und es kostet einiges. Wenn der Spammer im Ausland sitzt kannst Du es gleich vergessen.
edit: es bleibt Dir aber unbenommen Anzeige zu erstatten - nur die Polizei findet es sicherlich wenig lustig...
Und wenn ich mich recht entsinne, kann Dir das vollkommen unbegründete Behelligen der Polizei selbst Ärger machen (habe da mal was aus dem Straßenverkehr bzgl. Kosten gehört, weiß aber nicht ob`s stimmt)
MfG
gta74
http://img.homepagemodules.de/devil.gif Kampf dem SPAM! http://img.homepagemodules.de/devil.gif
(fragz:http://img.homepagemodules.de/death.gifhttp://img.homepagemodules.de/death.gif)

admintricks
23.10.2002, 16:53
Hier greift sehr wohl das UWG:

4 Strafbare Werbung
(1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, über geschäftliche Verhältnisse, insbesondere über die Beschaffenheit, den Ursprung, die Herstellungsart oder die Preisbemessung von Waren oder gewerblichen Leistungen, über die Art des Bezugs oder die Bezugsquelle von Waren, über den Besitz von Auszeichnungen, über den Anlaß oder den Zweck des Verkaufs oder über die Menge der Vorräte wissentlich unwahre und zur Irreführung geeignete Angaben macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da es sich hier um irreführende Werbung handelt, ist es auch strafbar.
Auch, dass diese Werbung nicht als Werbung gekennzeichnet ist, erhöht nochmals das Strafmass.

gta74
23.10.2002, 17:00
Also nochmal:
Zum einen bezog sich mein Posting auf die Strafbarkeit nach StGB und nicht auf die nach Nebengebieten.
Zum anderen meint &sect; 4 UWG das der Absender den Anschein erwecken muß ein besonders günstiges Angebot zu machen. Zu diesem Zweck muß er falsche oder unwahre Angaben iSd. Norm machen (dort aufgezählt über was er unwahre Angaben machen muß). Da Du über die mail nichts weiter gepostet hast, kann man das nicht abschließend beurteilen. ME ist &sect; 4 bei diesen Mails jedoch nicht einschlägig.
Aber wie ich schon postete: zeig ihn ruhig an wenn Du magst. Ich weiß allerdings derzeit nicht, wer zuständig für Anzeigen iSd. UWG ist.
Gruß
gta74

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