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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ich habe gewonnen, lohnt es sich?



spamfighter
08.04.2005, 12:51
Hallo
Ich hab einen Anruf bekommen, dass ich einen Gutschein über 1500 Euro gewonnen hätte. Unter einer 0190 Nummer würd ich mehr erfahren. Da hab ich angerufen (Gebühren bringen mich nicht um) und nun soll ich einen mit 1,10 frankierten Rückumschlang nach England schicken.
Was für ein Gutschein das ist weiß ich nicht.
Lohnt es sich, das zu machen? Vielleicht weiß ja jemand was dann passiert.
Ich hätte richtig Lust dazu und wenn dann nichts kommt, gibts einfach kein Geld für diesen Anruf undetwas Stress für die Gesellschaft.
Was meint ihr?
Übrigens, ich hab doch mal nach 4 Monaten ungewolltem Mitspiel in einer Lottogemeinschaft wieder die BEträge zurückbuchen lassen. Außer heißer Luft kam da nichts mehr. Also wehrt euch :-)

Kontiki
08.04.2005, 13:19
Dürfte die Masche sein, die hier schon mehrere Threads laufen hat, z.B.
http://210112.homepagemodules.de/t505962...er_Telefon.html (http://210112.homepagemodules.de/t505962f11743051_erBetrugsversuch_per_Telefon.html)
http://210112.homepagemodules.de/t506154...ewinnabruf.html (http://210112.homepagemodules.de/t506154f11743051__Gewinnabruf.html)
http://210112.homepagemodules.de/t506382...us_England.html (http://210112.homepagemodules.de/t506382f11743051_Wer_steckt_hinter_bzw_oder_was_ist_MTN_Ltd_aus_England.html)
Die Gutscheine werden Dir gutgeschrieben, wenn Du z.B. eine Weltreise buchst.

Fidul
08.04.2005, 15:54
Apropos Gewinnmitteilungen: Das kann jetzt ganz schön ins Auge gehen. http://img.homepagemodules.de/death.gif
http://www.lawchannel.de/index2_full.php?feed=13802
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=de200548-111K
http://www.szon.de/news/wirtschaft/verbr...0504080815.html (http://www.szon.de/news/wirtschaft/verbraucher/200504080815.html)
--
Wir kriegen euch alle!

Kontiki
08.04.2005, 16:57
>>Weiterhin legt die Staatanwaltschaft den Beschuldigten mehrere Vergehen der Steuerhinterziehung zur Last, weil sie die Gewinne aus den Geschäften der GmbH - etwa fünf Millionen Euro - nicht ordnungsgemäß versteuert hätten. (ps)<<
Jaja, bei Steuervergehen wird Justitia sehr lebendig...

federico
10.04.2005, 11:49
Ich hab einen Anruf bekommen, dass ich einen Gutschein über 1500 Euro gewonnen hätte. Unter einer 0190 Nummer würd ich mehr erfahren. Da hab ich angerufen (Gebühren bringen mich nicht um) und nun soll ich einen mit 1,10 frankierten Rückumschlang nach England schicken.
Was für ein Gutschein das ist weiß ich nicht.
Von welcher Nummer kam der Anruf, wie lautete die (genaue) Formulierung, welche 0190-Nummer sollte angerufen werden, wer wurde als angeblicher "Übermittler" dieser Gewinnmitteilung ausgegeben, an welche Adresse sollte die Gewinnanforderung geschickt werden?
Hier die Broschüre, die angeblichen "Gewinnern" eines 1500-Euro-Sachpreises (von Düsseldorf aus) zugeschickt wurde, die eine Gewinnanforderung an folgende, ihnen unter einer 0190-Gewinnabrufansage genannte Adresse geschickt hatten:
MTN Ltd
P.O. Box 7227
Great Dunmox
CM6 1XP UK
http://membres.lycos.fr/neubausanierung/MTN/scanimage1.jpg
http://membres.lycos.fr/neubausanierung/MTN/scanimage5.jpg
f.

trekkie
10.04.2005, 22:59
So läßt sich auch Traffic erzeugen. Ganz schön groß das Ding. Die Idee ist gut.
@Mods: Kann man das verkleinern, damit das Forum nicht so durcheinandergebracht wird ?!?
Gruß
Trekkie
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Herr, unsere freie Mailbox gib uns heute und erlöse uns von Viren und Spammern...

brk
12.04.2005, 11:10
Du darfst davon ausgehen, dass die Preise für Mahlzeiten usw. die Kosten für das Hotel mit abdecken, diese Gutscheine gibt es in verschiedenster Form. Das mit den Flügen ist mir noch nicht untergekommen, aber auch das ist in den restlichen Kosten mit drin, denn du bekommst höchstens 3 Nächte, musst aber 6 bezahlen, und da werden die Hotels sicher nicht ihre Sparpreise auspacken.
In der Regel sind regulär gebuchte Reisen und Hotelaufenthalte auch nicht teurer.
Wie ich das aber so überblicke, wird in dem Flyer nicht von Gewinnen gesprochen, sondern nur von freien Leistungen, was im Prinzip ja auch stimmt, aber die restlichen Kosten werden nur indirekt angesprochen.
Die Firma tritt ganz offen auf: http://www.tlc.co.uk/

federico
12.04.2005, 13:05
[/quote]Das mit den Flügen ist mir noch nicht untergekommen (...) die [mitzubuchenden]
Hotels [werden] sicher nicht ihre Sparpreise auspacken.
Wie ich das aber so überblicke, wird in dem Flyer nicht von Gewinnen gesprochen,
sondern nur von freien Leistungen (...)[/quote]
Zu den Hotelpreisen siehe untenstehenden Broschüren-Auszug.
Und selbstverständlich ist darin nicht von "Gewinnen" die Rede. Vielmehr sollen
Broschüren einen der beiden ausgelobten Preise darstellen, nämlich den
"1500-Euro-Sachpreis" (der andere war ein 3000-Euro Barpreis), deren
"garantierter Gewinn!" telefonisch mitgeteilt worden war.
Gesetzlich (&sect; 661a BGB) besteht nun gegen den "Versender der Gewinnzusage",
dessen Mitteilungsgestaltung den Eindruck des Gewinns eines Preises erweckt
hatte, ein Anspruch auf Leistung dieses Preises.
Mitteilungsversender über den Gewinn eines (mehrerer) Preise war derjenige,
der die automatischen Telefonanrufe ("Hallo, und herzlichen Glückwunsch! ....
Sie haben garantiert gewonnen! ...") durchgeführt hat.
Da er den Eindruck des Gewinns entweder eines 1500-Euro Sachpreises oder
eines 3000-Euro-Barpreises erweckt hatte, muß der Anrufveranstalter diesen
Preis leisten, d.h. einen 3000-Euro-Barpreis.
Der Preis-Leistungsanspruch besteht nicht erst dann, wenn der
Gewinn eines bestimmten Preises mitgeteilt worden ist, und
nicht lediglich gegen denjenigen, der diesen bestimmten Preis
zu leisten verspricht!
Also nicht etwa
- erst dann, wenn der Gewinnbenachrichtigte eine 0190-Nummer angewählt
hat, unter der irgendeine Briefkastenfirma den Preis
benennt (1500-Euro-Sachpreis), der gewonnen worden sein soll,
und nicht etwa
- nur gegen denjenigen, der diese Preisbenennung mitteilt
0190-Ansagedienst-Betreiber ) oder den Preis
leisten will ( TLC im Auftrag von "MTN Ltd")
( Davon abgesehene, daß vom Gewinn-Mitteleier 3000 Euro gefordert
werden können, ist die Bezeichnung "Sachpreis" für
Freizeit-Rabattgutschein-Heftchen wissentlich falsch und irreführend:
denn bei den verprochenen Leistungen in Form von z.B. "Freiflügen"
handelt es sich nicht um Sachen.
http://membres.lycos.fr/neubausanierung/MTN/scanimage6.jpg
f.

wazi
12.04.2005, 14:55
Ich denke, am besten ist es, den Müll wegzschmeißen und zu einem reellen, seriösen Reiseanbieter zu gehen, falls man nach New York reisen möchte.
Gruß wazi

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