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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schuldennachrichten



Investi
10.04.2005, 10:34
Besonders lustige Passagen sind blau markiert.
Gerade auf meiner Stammposter-Registrierungs-Adresse aufgeschlagen. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um Werbung oder Spam, sondern um die reine Information, daß man etwas verkaufen möchte. Die beworbenen Domains lauten:
- http://www.bag-schuldnerberatung.de/VIV-Urteile 2003.htm
- http://www.inso-international.de/
- http://www.der-gerichtsvollzieher.de/
- http://www.schuldenfibel.de/ Das ist der Versender der Mail
* Der OGV, dessen Seite beworben wird, hat dem Versender keine Aufträge zum Versand von Werbemeils erteilt und auch keine Zustimmung, diese Seiten für Werbezwecke zu verwenden. Er wird die an ihn weitergeleitete Mail verwenden, um Herrn Schülbe zur Rechenschaft zu ziehen.
* Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. in Kassel läßt ihre Juristen ebenfalls aktiv werden.
* Abuse an Hetzner Online ist raus
* Abuse an gmx ist ebenfalls unterwegs
* T5F versteht sich von selbst
Eine Firma ProMotion Medienproduktion ist bei meiner Quelle nicht bekannt. Für Herrn Schülke konnte ich zumindest bisher kein Gewerbe ermitteln. Ob die Steuernummer stimmt, ist unbekannt. Anfragen an Handelsregister und Gewerbeamt sind raus.

Return-Path: <schu|dennachrichten [at] gmx.net>
Delivery-Date: Mon, 11 Apr 2005 xx:xx:xx +0200
Received: from [217.81.9.136] (helo=smtp.meinserveristdas.de)
by mxeu7.kundenserver.de with ESMTP (Nemesis),
ID: [ID filtered]
From: "Schulden-Nachrichten" <schu|dennachrichten [at] gmx.net>
To: stammposter [at] .....de
Subject: Schulden-Nachrichten - Neues für Menschen mit Schulden
Mime-Version: 1.0
Content-Type: text/html; charset="iso-8859-1"
Date: Mon, 11 Apr 2005 xx:xx:xx
Message-ID: [ID filtered]
Envelope-To: info [at] .....de
X-SpamScore: 0.042
tests= INVALID_DATE
Liebe Leserin, Lieber Leser,
-
die Lesergemeinde unserer kleinen Onlinezeitung wächst. Zahlreiche Empfehlungen haben unseren Empfängerstamm schon auf 223 anwachsen lassen. Schulden sind nun mal ein Thema, was viele Interessiert. Wenn Sie weitere Interessenten für diese Nachrichten kennen, leiten Sie diese Mail weiter. Diese Mail ist keine Werbung. Dauerhaft erhalten Sie diese Nachrichten nur, wenn Sie sich in unsere Empfängerliste eintragen. Dazu müssen Sie uns eine eMail an schuldennachrichten [at] gmx.net mit dem Betreff "Eintragen" senden, in den eMail-Text zusätzlich Ihren Namen. Vielleicht wurde Ihnen diese Mail auch von jemandem weitergeleitet, der Sie kennt. Erhalten Sie unseren Newsletter unaufgefordert, haben Sie für Ihre eMail-Adresse an anderer Stelle zugestimmt, Werbung erhalten zu wollen. Ist dies nicht der Fall, bitten wir um Meldung, da wir dies bei unseren Adressquellen anzeigen werden. Sie unterstützen damit unsere Aktion für faire Handhabung von eMail-Adressen und Daten.
Übrigens: Die Schuldennachrichten sind ein Gemeinschaftsprojekt. Jeder Mensch darf hier seine Nachrichten und Erfahrungen über das Thema Schulden kundtun. Hinweise am Ende der Mail. Frei nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5: "Meinungs-, Informations, Pressefreiheit, Kunst und Wissenschaft". Absatz 1 besagt: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Inhalt
Diesmal in den Schuldennachrichten
I. Die ersten Privatinsolvenzen sind abgeschlossen
II. Insolvenz im Ausland
III. Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt
IV. Geerbte Schulden ausschlagen
V. Muss man an Inkassobüros zahlen?
VI. Impressum, Hinweise für Werbung in diesem Newsletter

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Die ersten sind wieder frei
Privatinsolvenzen: Die ersten Antragsteller sind von ihrer Restschuld befreit
BERLIN. Die ersten Nutzer der Privatinsolvenz sind von ihrer Restschuld befreit. Eine Frist von sechs Jahres setzt das 1999 in Kraft getretene Insolvenzgesetz Schuldnern, in der sie ihre Außenstände erlassen bekommen.
Auch wenn der Weg nicht einfach ist - viele wurden von der Aussicht gelockt, endlich schuldenfrei zu werden. Dabei sind die Schuldner an feste Abläufe gebunden, die eine Menge Disziplin erfordern. Nach dem Gesetz stellen Schuldner ihren Gläubigern den pfändbaren Betrag ihres Einkommens zur Verfügung - sechs Jahre lang. Um Einschränkungen und einen grundlegenden Lebenswandel kommen sie dabei nicht herum. Auch viele Pflichten - im Insolvenzrecht Obliegenheiten genannt - müssen sie nachkommen, damit am Ende auch die Restschuldbefreiung steht. Wer arbeitslos ist, muss beispielsweise nachweisen, dass sie sich aktiv um eine neue Stelle bemühen.
Alle finanziellen Angelegenheiten wickelt bei der Privatinsolvenz ein Treuhänder ab. Dem Schuldner ist es daher nicht erlaubt, an einzelne Gläubiger selbst Beträge zu bezahlen - es droht ihm sonst die Ablehnung der Restschuldbefreiung.
Die Zahl der Anträge auf Restschuldbefreiung hat sich in den vergangenen Jahren stark gesteigert. Beispielsweise in Nordrhein-Westfalen gingen 2000 noch 2.440 Anträge ein. Im Vorjahr waren es schon 18.072. Das liegt unter anderem daran, dass mehr Menschen von der Möglichkeit der Privatinsolvenz erfahren haben.
Die Gerichte haben nun stets mehr zu tun, denn weitere Privatinsolvenzen müssen bundesweit abgeschlossen werden. Die Befreiungen werden an den Gerichten von Rechtspflegern ausgesprochen. Nur wenn Gläubiger beantragen, einem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen - wenn er beispielsweise eine Straftat begeht, fällt ein Richter eine Entscheidung. Normalerweise klappt das Verfahren aber. (SNL)
Tipp: Wichtige Urteile und Artikel zum Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es unter folgendem Link:
Hier klicken
(Zusammengestellt von einer Schuldnerberatungsstelle)

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Insolvenzen im Ausland
Internetseitenbetreiber hat Informationen zusammengestellt
BERLIN. Eine Internetseite zum Thema internationale Insolvenzverfahren hat Guido Stephan ins Netz gestellt. Wer mehr über ausländische Gesetze, Formulare und Literaturtipps wissen will, sollte sich mal auf seine Homepage klicken.
"Grenzüberschreitende Insolvenzverfahren gewinnen zunehmend an Bedeutung", schreibt er auf seiner Seite. Für die Bundesrepublik Deutschland sei es als Exportnation wichtig, wie deutsche Unternehmen ihre Rechte in der Insolvenz des ausländischen Geschäftspartners geltend machen können. Auch bei einem im Inland eröffneten Insolvenzverfahren sei es von Interesse, wie ausländisches Vermögen des Gemeinschuldners für ein inländisches Verfahren verwertet werden kann. (SNL)
Erreicht wird sein Angebot unter der Adresse http://www.inso-international.de

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Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt
Alles über die Leute mit den großen Koffern
HOMBURG. Wehr mehr über die Arbeit von Gerichtsvollziehern wissen will, findet Informationen im Internet. Eine interessante Seite hat der Homburger Gerichtsvollzieher Roger Zimmermann online gestellt. Er schreibt über die Arbeitsweisen, Handwerkszeuge und sogar über Ausbildungsstätten seiner Kollegen. (SNL)
Die Homepage findet man unter http://www.der-gerichtsvollzieher.de

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Geerbte Schulden ausschlagen
Man muss sich nichts aufzwängen lassen
BERLIN. Stirbt ein Familienmitglied, hat man es oft nicht nur mit Trauer zu tun. War die Person zum Zeitpunkt des Todes verschuldet, gehen die Verpflichtungen auf die Erben über. Schulden und Bürgschaftsverpflichtungen können einen schnell ruinieren. Es gibt aber Wege, das ungewollte Erbe auszuschlagen. Jedoch ist Tempo gefordert: Sechs Wochen nach dem Tod des Angehörigen muss beim Nachlassgericht oder einem Notar eine Erklärung abgeben werden, dass man die Erbschaft ausschlägt.
Auch wenn sich erst nach sechs Wochen herausstellt, dass der Verstorbene nur Schulden hinterlassen hat, hat man noch die Möglichkeit das Erbe anzufechten. Wieder muss man innerhalb von sechs Wochen handeln. Grund für die Anfechtung ist dann, dass Sie sich über eine wesentliche Eigenschaft des Erbes geirrt haben - in diesem Fall der Schuldenberg. Die Frist bricht an, wenn man von der Überschuldung erfährt.
Sind beide Fristen verstrichen, muss man einen Antrag auf Nachlassverwaltung/Nachlassinsolvenz stellen. Das kann man tun, wenn das Erbe die Schulden nicht abdeckt. Den Antrag kann man beim Nachlassgericht stellen, bei dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz angegeben hatte. Wenn noch genug Geld da ist, zahlt das Gericht die Ansprüche der Gläubiger aus dem Betrag. Reicht das Geld nicht einmal zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens, wird das Verfahren wegen fehlender Masse eingestellt. Auch dann muss man selbst nichts bezahlen: Wird man dennoch von einem Nachlassgläubiger genervt, kann man sich an einen Anwalt oder die Verbraucher-Zentrale wenden. (SNL)

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Muss man an Inkassobüros zahlen?
Aufmerksame Kontrolle der Forderung ist wichtig
BERLIN. Viele Gläubiger wollen mit Hilfe von Inkassobüros an ihre Geld kommen. Das ist besonders schwer für die Schuldner, denn bekanntermaßen üben diese Unternehmen oft dubiosen psychischen Druck auf die Menschen aus. Man sollte sich davon nicht beeinflussen lassen und sein schon knappes Konto noch weiter belasten. Oft reichen die Raten an Inkassobüros nicht einmal für die Deckung laufender Kosten wie Zinsen. So wird die Forderung nicht weniger, sondern kann weiter ansteigen. Auch erkennen Sie mit einer Zahlung die Forderung juristisch an und man verzichtet auf eine mögliche Verjährung. Überprüfen Sie immer die Forderungen, die das Inkassounternehmen einziehen will. Machen Sie etwaige Einwände sofort vor der Zahlung geltend, sonst erkennen Sie die Forderung an.
Inkassobüros dürfen mit entsprechender Genehmigung außergerichtlich fremde Forderungen einziehen. Man sollte sich daher stets die Abtretungserklärung oder eine Vollmacht, die der ursprüngliche Gläubiger ausgestellt hat, zeigen lassen. Kann das Büro dem nicht nachkommen, leisten Sie nur an Ihren Gläubiger und nicht an das Inkassobüro.
Nicht zahlen muss man, wenn man den Gläubiger rechtzeitig vor Beauftragung des Inkassounternehmens über die Zahlungsunfähigkeit informiert hat. Der darf dann wegen seiner Schadensminderungspflicht die Kosten durch Einschaltung eines Inkassounternehmens nicht unnötig erhöhen.
Einige Beispiele aus der Rechtsprechung:
Haben Sie mit dem Inkassobüro eine Ratenzahlung vereinbart, darf hierfür keine „Vergleichsgebühr" abgerechnet werden.
(LG Berlin Juristisches Büro 1988/545)
Pro Mahngebühr darf ein Inkassounternehmen nur die ungefähren Portokosten berechnen. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich z.B. um Forderungen aus Warenlieferungen handelt.
(OLG HammRR NJW 1992/444 und OLG Stuttgart RR NJW 1988 / 1082)
Bei Forderungen aus Krediten dürfen neben Verzugszinsen keine Mahngebühren geltend gemacht werden.
(BGH NJW 1988/1971)

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Die Betreiber der Schuldennachrichten distanzieren sich generell von den Angeboten der Werbepartner und den Inhalten der darin enthaltenen Links.
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Vielleicht sollten Sie mal unsere Informationsseite besuchen...
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Anmerkung: Nein, es handelt sich bei diesem Newsletter NICHT um Werbung und es soll nichts verkauft werden


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Impressum
Herausgeber der Schulden-Nachrichten ist die PM Medienproduktion, erreichbar unter schuldennachrichten [at] gmx.net Bitte verzeihen Sie, dass wir hier keine Telefonnummer veröffentlichen. Sollten Sie einen Anruf wünschen, geben Sie in der eMail Ihre Telefonnummer sowie den Grund des Gesprächswunsches an.
Das Angebot ist eine reine Verbreitung von Nachrichten zum Thema Schulden. Es wird nichts verkauft, das Angebot ist nicht kostenpflichtig. Beiträge von Gastautoren sind willkommen und können einfach an die oben angegebene eMail-Adresse gesendet werden. Die Rechte auf Veröffentlichung und Kürzung behält sich der Herausgeber jedoch vor.
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Mail an
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Man möchte zuweilen ein Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen sondern um ihn auszukotzen. (E.M. Cioran)

bosascha
10.04.2005, 10:44
Bei mir auch gerade aufgeschlagen. Die spinnen wohl...
*** http://www.dialerschutz.de ***

bosascha
10.04.2005, 11:36
Übrigens ganz interessant: Mails an die auf schuldenfibel.de angegebene Mailadresse kommen als unzustellbar zurück.

Hi. This is the qmail-send program at kovestor1.weblink.ch.
I`m afraID: [ID filtered]
This is a permanent error; I`ve given up. Sorry it didn`t work out.
<kontakt [at] schuldenfibel.de>:
Sorry, no mailbox here by that name. vpopmail (#5.1.1)

*** http://www.dialerschutz.de ***