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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : MWD-Blocktarife > 30,00 EUR



carkiller08
23.04.2005, 18:00
Hi,
ich dachte bisher, die Obergrenze für solche Blocktarife (z.B bei 0900er-Nummern)
wäre auf 30,00 EUR festgelegt.
Soeben habe ich jedoch eine deutsche Internet-Seite gefunden, wo Blocktarife von
über 100,00 EUR zu finden waren (Preise in so winziger Schrift, dass ich sie erst mal
in die Textverarbeitung übernehmen mußte, um sie sichtbar zu machen).
Da es wahrscheinlich wieder Ärger geben würde, wenn ich die genaue Seite oder
dessen Betreiber (ein ganz spezieller "Freund" dieses Forums) nennen würde, kann ich näheres nur via PM mitteilen.
Ist die Obergrenze von 30,- EUR noch aktuell oder hat es da bei der RegTP irgendwelche
Änderungen gegeben ?
Gruß
carkiller08
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Anti-ThermorollenSpam-Zentrale Schleswig-Holstein-West
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Fidul
23.04.2005, 22:33
http://www.regtp.de/mwdgesetz/in_12-01-0...m/04/index.html (http://www.regtp.de/mwdgesetz/in_12-01-00-00-00_m/04/index.html)
--
Wir kriegen euch alle!

carkiller08
24.04.2005, 00:14
Da werd` ich wohl gleich morgen früh mal eine Beschwerde an die RegTP schicken,
damit die sich schleunigst um diese 0900er-Nummern dieses Faxspammers kümmern.
http://img.homepagemodules.de/devil.gif
Jedenfalls hat er nichts von "Pin beantragen" oder "Legitimationsverfahren" auf seiner Seite stehen
und der Preis dürfte für die angebotenen "Tipps" wohl
auch keineswegs gerechtfertigt sein.
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Anti-ThermorollenSpam-Zentrale Schleswig-Holstein-West
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Tandem
27.04.2005, 20:50
Verbraucherinformation zum (0)190er-/(0)900er-Rufnummerngesetz
Preisobergrenzen, Legitimationsverfahren und automatische Trennung

Das neue Gesetz sieht ferner einen Höchstpreis von zwei Euro pro Minute vor, wobei die Abrechnung höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen darf. Bei zeitunabhängig abgerechneten Dienstleistungen (Blocktarife) darf die gesamte Verbindung nicht mehr als 30 Euro kosten.
Da es Dienstleistungen gibt, bei denen ein höherer Preis gerechtfertigt sein kann, sieht das Gesetz eine Möglichkeit zur Überschreitung der genannten Preisobergrenzen von zwei bzw. 30 Euro vor. Um sicherzustellen, dass Ihr Einverständnis hierzu vorliegt, müssen Sie ein besonderes Verfahren benutzen. Dieses Legitimationsverfahren sieht vor, dass Sie eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingeben müssen. Diese können Sie vorher schriftlich bei dem Diensteanbieter beantragen, dessen Dienst Sie in Anspruch nehmen wollen.
Bei zeitabhängig abgerechneten Mehrwertdiensten muss die Verbindung nach einer Stunde automatisch getrennt werden. Eine Ausnahme gilt auch hier, wenn Sie als Verbraucher mit der längeren Inanspruchnahme der Leistung, d. h. über eine Stunde hinaus, einverstanden sind und das oben beschriebene Legitimationsverfahren benutzen.