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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Suche Postanschriften für



telefonterror_gegner
23.06.2005, 00:48
Hallo,
ich bekomme immer wieder diese lästigen und nervenden Anrufe von
- Tele2
- NKL
- SKL
daher bin ich auf der Suche nach deren Ladungsfähigen Postanschrift. Die Forumssuche hat nicht zum Erfolg geführt.

Grüße,
Oliver

Investi
23.06.2005, 00:53
SKL: http://www.skl.de/fwd;jsessionid=aMnf7u9...sp&start=main_0 (http://www.skl.de/fwd;jsessionid=aMnf7u9uBUjd?to=1_imp.jsp&start=main_0)
NKL: http://www.nkl.de/web/impressum/index.html
Tele2: http://www.tele2.de/tele2/impressum.html

Investi
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Man möchte zuweilen ein Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen sondern um ihn auszukotzen. (E.M. Cioran)

scharnhorst
23.06.2005, 08:40
SKL: http://www.skl.de/fwd;jsessionid=aMnf7u9...sp&start=main_0
NKL: http://www.nkl.de/web/impressum/index.html
Tele2: http://www.tele2.de/tele2/impressum.html
das geht doch völlig ins leere.denen lässt sich doch nicht mal eine mitstörerhaftung nachweisen.beauftragt werden lotterieeinnehmer, diese beauftragen callcenter.
eine ladungsfähige anschrift ist m.e nur über eine fangschaltung zu erhalten.

federico
23.06.2005, 11:48
ich bekomme immer wieder diese lästigen und nervenden Anrufe von
- Tele2
- NKL
- SKL
Nein - Du wirst von irgendjemand Drittem angerufen, der bei Dir um (D)einen Auftrag für einen Vertrag zwischen Dir und Tele2, NKL oder SKL werben will.

daher bin ich auf der Suche nach deren Ladungsfähigen Postanschrift.
Wenn Du ungewollt mit Werbeanrufen belästigt wurdest, dann kannst Du (zunächst) nur
gegen den Werbe-Anrufer vorgehen.
Gegen das Unternehmen, dessen Angebote in unzulässiger Weise von Dritten beworben
wurde (z.B. mittels unverlangter Telefonanrufe), kannst Du wohl nichts machen - es
sei denn, Du weist dem beworbenen Unternehmen nach, daß es den Werbeanrufer damit beauftragt
hat, Dich auch dann zu Werbezwecken anzurufen, wenn Du zuvor keine ausdrückliche
Einwilligung gegeben hattest.
( Vermutlich genügt es für den scheinheiligen Auftraggeber sich vom Werbenden versichern
zu lassen, daß er nur solche Kunden mit Werbetelefonaten belästigt wird, die sich
zuvor ausdrücklich mit Werbeanrufen einverstanden erklärt hätten ... )
f.

Investi
23.06.2005, 12:36
eine ladungsfähige anschrift ist m.e nur über eine fangschaltung zu erhalten.
Das ist so nicht ganz richtig. Eine ladungsfähige Anschrift erhält man durch Abschluß eines Vertrages am Telefon und anschließendem Verfahren. Wenn man die Zahlung verweigert kommt es unweigerlich zum Mahnverfahren. Da dies der einzige Weg ist, an korrekte Daten zu gelangen, stellt diese "Täuschung" wohl auch keinen Straftatbestand dar. Über die Rückverfolgung des Vertrages durch die einzelnen Provisionsinstanzen kann letztendlich ein verursachendes Call Center ermittelt werden. Die darauf folgende zwingende Einschaltung der Wettbewerbszentrale, Verbraucherzentrale und des Vereins gegen Wirtschaftskriminalität sollte eine endgültige Lösung für das betreibende Unternehmen und den/die Gesellschafter und Geschäftsführer herbeiführen. Bei entsprechender Formulierung der Unterlassungsklage darf der Beklagte auch unter neuer Firmierung nicht mehr mit den beklagten Methoden weiterarbeiten. Entsprechend hohe Strafen bei Verstoß sollten daher beantragt werden.
Mit der Abmahnung der in meinem ersten Beitrag Genannten ist zumindest eine Positivkenntnis begründet. Weitere Störungen können daraufhin wesentlich leichter geahndet werden. Die Mitstörerhaftung ist somit nachweisbar geworden.

Investi
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Man möchte zuweilen ein Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen sondern um ihn auszukotzen. (E.M. Cioran)