PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Werbung per Fax immer anonym?



Krasso
27.06.2005, 19:36
Kann man sich bei der Telekom erkundigen, von wo man ein Fax erhalten hat wenn man auf die Sekunde genau sagen kann, wann es angekommen ist? Wäre doch schon seltsam in der heutigen Zeit wo doch alles geloggt wird. (Ohne Fangschaltung)

Motte
27.06.2005, 19:57
Hallo Krasso !
Das wird nicht klappen. Zwar wäre es theoretisch möglich, das dir die Telekom den Absender nennt, sie tut es aber aus Datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht.
Fax-Spammer und Callcenter hätten dann ein echtes Problem, wenn man so einfach die Nummer erfragen könnte, weil sie nicht mehr absolut anonym agieren könnten. Und diesen Vorteil nutzen diese Leute schonungslos aus...
Gruß
Motte

Frauke
28.06.2005, 02:12
Es geht über die B-Leitung oder so. Weiß auch nicht genau. Also richtige kriminelle Anrufe (Erpressung oder so) könnte man problemlos zurückverfolgen, aber nicht in diesem Fall bei Spam.

Fidul
28.06.2005, 03:51
+----------+
| PLEASE |
| DO NOT |
| FEED THE |
| TROLLS |
+----------+
| |
| |
.|.||/..
--
Wir kriegen euch alle!

Spam-Vampir
29.06.2005, 11:39
Es gibt die Möglichkeit, eine Fangschaltung zu beantragen.
Für Telekom-Kunden nennt sich das "Identifizieren" (ISDN:
"MCID", Leistungs-Nr. 04091; Analog: Leistungs-Nr. 18408)
und kann kosten-intensiv werden:

- erster Tag: 10,32 Euro
- zweiter bis vierter Tag: je 5,16 Euro
- fünfter bis neunter Tag: je 2,58 Euro
- ab dem zehnten Tag: je 0,52 Euro

Um einen Teilnehmer zu fangen, müssen Sie entweder kurz nach
Ende der Verbindung eine Tastenkombination drücken oder Sie
können bestimmen, dass Ihr Telekommunikationsanbieter die
Nummern aller ankommenden Anrufer feststellt. Darauf hin
wird man Ihnen mitteilen, wem der Anschluß gehört - ebenso
wird der Anrufer informiert, daß er gefangen wurde (außer
es gibt wichtige Gründe dies nicht zu tun).
Allerdings bietet eine solche Fangschaltung für denjenigen, der
sie einrichtet, ein hohes Mißbrauchspotential - schließlich kann
man auf diese Weise die Rufnummernunterdrückung des An-
rufers umgehen. Daher müssen Sie Ihrem Anbieter ein berech-
tigtes Interesse nachweisen (also etwa massive Belästigungen).
Die Rechtsgrundlage bietet § 89 Abs. 2 Nr. 3b TKG.

nickmann
01.07.2005, 16:07
Ich habe für alle Spam - Faxe einen wunderbaren Vordruck, der wirkt.
Den könnt Ihr alle von mir anfragen.
Es läßt nach, und jetzt hat mir sogar eine schweizer Anwaltskanzlei 100 € Pauschale angeboten, nachdem ich eine
Rechnung über 200 € Schadenersatz an eine Spamer geschickt habe.
Es hört auf......................
Waren es früher 5 Faxe in der Woche, sind es heute nur noch 3 Stück im Monat, und die kommen von kleineren "Sündern" die Versandscheiße hört wirklich auf.
Es ist unfaßbar.
Glaubt mir....................es hört auf --- >>> tmmrus [at] web.de <<<< ----- hier melden