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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Angerufenem drohen bis zu 3 Jahren Haft bei Mitschnitt



Spam-Vampir
29.06.2005, 11:43
iele Anrufer nennen nicht gleich ihren Namen - wenn Sie ver-
ärgert reagieren und fragen, wer er denn überhaupt sei, werden
die meisten Vertreter einfach auflegen.
Sie können versuchen, Interesse vorzutäuschen, um den Anrufer
dazu zu bringen, seine Identität preiszugeben - auf diese Weise
haben Sie einen Angriffspunkt für Ihr weiteres Vorgehen.
Aber Vorsicht: Auch mündliche Verträge sind grundsätzlich
bindend ! Auch ohne Unterschrift kann man ein Zeitschriftenabo
abschließen oder eine Reise buchen. Wenn Sie dem Anrufer Ihre
Kontonummer verraten oder mit ihm über das Alter Ihrer Kinder
plaudern, kann das vor Gericht als Beweis für einen Vertrags-
schluß ausreichen.
Sinnvoll ist auch das Erstellen eines Gesprächsprotokolls, in
dem möglichst genau der Gesprächsverlauf dokumentiert ist.
Der Anrufer wird bei jedem Werbekunden die gleichen
Argumente vorbringen und sein Gespräch immer gleich
aufbauen. Durch eine genaue Mitschrift läßt sich evtl. der
Anrufer identifizieren bzw. es lassen sich andere Betroffenen
finden.
Keinesfalls sollten Sie allerdings das Telefongespräch ohne
Wissen und Genehmigung des Gesprächspartners mitschneiden !
Damit verletzen Sie die Vertraulichkeit des Wortes, was in
Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft
wird (§ 201 StGB).

wazi
29.06.2005, 14:15
Stimmt nicht!
Siehe hier:
http://210112.antispam.de/t507715f117430...tschneiden.html (http://210112.antispam.de/t507715f11743051-Verbraucher-duerfen-anonyme-Werbeanrufe-heimlich-mitschneiden.html)
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Ich verweigere unerwünschte Werbung aller Art !!

sdfsdfsdf
05.07.2005, 21:59
Habe davon gehört... ist aber falsch. Gibt kein Gefängnis.