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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beleidigung



queen
29.06.2005, 11:49
Habe hier einiges gelesen und bin entsetzt was Ihr für eine arme Sippschaft seid. Aufpassen, was ihr so von euch ablasst. Auch wenn ihr die Anrufer beim Telemarketing beleidigt, droht euch folgendes:
§ 185
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ein Jahr Gefängnis kann es schon geben wenn man den Anrufer beschipft. Die SKL behält sich diese Schritte vor. Man ist ruckzuck vorbestraft. Also aufpassen. Besser kurz mit denen reden oder einfach wortlos den Hörer auflegen.

scharnhorst
29.06.2005, 11:53
§ 185
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ein Jahr Gefängnis kann es schon geben wenn man den Anrufer beschipft. Die SKL behält sich diese Schritte vor. Man ist ruckzuck vorbestraft. Also aufpassen. Besser kurz mit denen reden oder einfach wortlos den Hörer auflegen.

was schliessen wir daraus? ordentlich beleidigen und auf die anzeige warten.......dann wissen wir wenigstens
wer für den werbeterror verantwortlich ist.

Investi
29.06.2005, 12:10
Die SKL behält sich diese Schritte vor.
Der ist ja fast so gut, wie der Beitrag über die Schei... im Sanitärforum *ambodenliegundsichwälz*

Investi
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Man möchte zuweilen ein Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen sondern um ihn auszukotzen. (E.M. Cioran)

stieglitz
29.06.2005, 12:15
Ich dachte immer, die SKL macht das nicht selber. Das wird doch immer von nicht authorisiert Callcentern ausgeführt. ;-)

werbeopfer
29.06.2005, 12:38
Ein Jahr Gefängnis kann es schon geben wenn man den Anrufer beschipft. Die SKL behält sich diese Schritte vor. Man ist ruckzuck vorbestraft. Also aufpassen. Besser kurz mit denen reden oder einfach wortlos den Hörer auflegen.
Wirst du am Telefon so schlecht behandelt, wenn du wieder mal wettbewerbswidrig angerufen hast?
Das tut uns aber allen leid, dass du von den bösen Angerufen so gemein abgefertigt wirst. http://img.homepagemodules.de/grin.gif

wazi
29.06.2005, 14:05
Habe hier einiges gelesen und bin entsetzt was Ihr für eine arme Sippschaft seid.
@ Queen,
du gehörst wohl zu diesen sinnlosen, unnützen SKL-Unsympathen, die jeden erreichbaren Anschluß anklingeln und mit Werbemist zukippen, oder? http://img.homepagemodules.de/mad.gifhttp://img.homepagemodules.de/mad.gifhttp://img.homepagemodules.de/mad.gif
Lasse dir gesagt sein: Wir brauchen euch nicht!!

Ein Jahr Gefängnis kann es schon geben wenn man den Anrufer beschipft. Die SKL behält sich diese Schritte vor. Man ist ruckzuck vorbestraft. Also aufpassen. Besser kurz mit denen reden oder einfach wortlos den Hörer auflegen.
Das du irgendwie unzurechnungsfähig bist, stelle ich auch ohne ärztliches Attest fest. Aus welchem Grunde sollten wir mit euch Banausen irgendwie reden oder sonst wertvolle Zeit verschleudern?
Wir brauchen euch nicht und euren Lotto-Quatsch auch nicht, kapiert? http://img.homepagemodules.de/mad.gifhttp://img.homepagemodules.de/mad.gifhttp://img.homepagemodules.de/mad.gif
Ihr brecht in unsere Privatsphäre ein und das absolut unerlaubt und unerwünscht!! Recht und Gesetz ist euch sowieso vollkommen egal!!

LG Münster vom 14 Februar 2005 ; 23 O 3/05
Der Anruf bei einem Verbraucher erfordere dessen vorherige Einwilligung, ein zu vermutendes Einverständnnis reiche nicht aus.
Nur gegenüber sonstigen Marktteilnehmern wie zum Beispiel Unternehmen könne sich die Frage eines zu vermutenden Einverständnisses überhaupt stellen.
Es gibt ein ganz einfaches Mittel, mit dem ihr Unsympathen euch jede Beleidigung ersparen könnt:
RUFT UNS NICHT AN!!!! LASST UNS IN RUHE!!! http://img.homepagemodules.de/mad.gifhttp://img.homepagemodules.de/mad.gif
Ihr seit vollkommen obsolet mit eurem Lotto-Quatsch, den brauchen wir nicht. Am besten verschwindest du wieder http://img.homepagemodules.de/mad.gifhttp://img.homepagemodules.de/mad.gifhttp://img.homepagemodules.de/mad.gifhttp://img.homepagemodules.de/mad.gifhttp://img.homepagemodules.de/mad.gif
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Ich verweigere unerwünschte Werbung aller Art !!

stieglitz
29.06.2005, 14:31
Oh, Wazi relativiert.

Ich verweigere unerwünschte Werbung aller Art !!
Das unerwünscht ist doch neu, oder täusch ich mich da?
Ansonsten ist dem von ihm geschrieben nichts hinzuzufügen.

wazi
29.06.2005, 15:41
Oh, Wazi relativiert.
In Antwort auf:
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Ich verweigere unerwünschte Werbung aller Art !!
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Das unerwünscht ist doch neu, oder täusch ich mich da?
@ Stieglitz,
nicht relativiert, sondern präzisiert. http://img.homepagemodules.de/grin.gif
Stimmt, das ist neu.
Aber ich wüßte keinerlei Werbung der hier im Forum dokumentierten Macharten, die ich mir wünschen würde......http://img.homepagemodules.de/spook.gifhttp://img.homepagemodules.de/spook.gifhttp://img.homepagemodules.de/spook.gif
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Ich verweigere unerwünschte Werbung aller Art !!

Gool
29.06.2005, 16:09
queen = Troll
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Fuck the Spammer: spam.managor.de (//spam.managor.de/) - managor.de/abmahnung (//managor.de/abmahnung/)

cancan
29.06.2005, 19:18
Man kann wegen Beleidigung bestraft werden. Früher kam das öfter vor wenn die Auskunft der Telekom (damals Bundespost) beschimpft wurde. Da gab es saftige Strafen. Auch Gefängnis.

Gool
29.06.2005, 19:38
Es macht aber durchaus einen Unterschied, wenn man jemanden anruft und diesen dann beleidigt, als wenn man von Lotto-Ungeziefer an den Hörer gerufen wird und dann seinen Unmut an diesem auslässt.
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Investi
29.06.2005, 20:52
Man kann wegen Beleidigung bestraft werden.
Man kann auch wegen telefonischer Belästigung zu Werbezwecken bestraft werden. Zivilrechtlich. Durch Zahlung von Anwalts- und Gerichtskosten sowie Strafen bei Wiederholung.
Man kann aber auch bestraft werden, wenn man andere für dumm verkauft. Zum Beispiel durch Forenspam und Foren-Trollerei. Nicht unbedingt durch Gerichte. Aber sicherlich durch den Hohn und Spott der anderen User, die derartige Dumm-Trolle erkennen und blosstellen.
Ich möchte damit aber keineswegs behaupten, Du wärest ein Dumm-Troll. Schmeicheleien liegen mir nicht.

Investi
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Man möchte zuweilen ein Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen sondern um ihn auszukotzen. (E.M. Cioran)

Kontiki
29.06.2005, 21:44
Man kann wegen Beleidigung bestraft werden. Früher kam das öfter vor wenn die Auskunft der Telekom (damals Bundespost) beschimpft wurde. Ach stimmt, damals waren das ja Beamte. Warum sind Beamte eigentlich was besseres als normale Bürger? Das stört mich immer, weil "Beamtenbeleidigung" schwerwiegender klingt als normale Beleidigung. Das ist doch Diskriminierung.

Telekomunikacja
01.07.2005, 03:32
queen:
Die SKL behält sich diese Schritte vor.
Sagt SKL das selbst? Hast Du dazu eine Quellenangabe?
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Telekomunikacja
"Die Regulierungsbehörde ist außerdem Wurzelbehörde nach dem Signaturgesetz." (RegTP) (http://www.regtp.de/schriften/start/in_08-00-00-00-00_m/)

wazi
01.07.2005, 09:15
@ Telekomunikacja,
Managor schrieb Folgendes:

queen = Troll
Also alles Quatsch mit Soße http://img.homepagemodules.de/grin.gifhttp://img.homepagemodules.de/grin.gif

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Ich verweigere unerwünschte Werbung aller Art !!