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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geiz ist Geil! ...von 86600



Catcher
22.07.2005, 18:36
Geiz ist Geil! Wir suchen für Sie GRATIS Ihren Traummann/Traumfrau aus Ihrer Nähe. Senden Sie nur eine SMS mit Ihrer PLZ zurück! Viel Spaß und Glück! 1,99 EUR/SMS


Ich habe noch nie eine Werbe-SMS erhalten. Doch jetzt hat es mich auch erwischt. Nachts um halb 3!

Was hat es mit dem Absender 86600 auf sich? :(

Sirius
22.07.2005, 18:53
Hallo.


Was hat es mit dem Absender 86600 auf sich?Der Betreiber von 86600 ist:
net mobile AG
Mörsenboicher Weg 200
40470 Düsseldorf

Hotline: 0180-2227520
E-Mail: <reklamation [at] net-m.de>
Web: <http://www.net-m.de>

Vermutlich ist die Nummer an eine Kette von Subunternehmern vermietet.

Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (ehem. RegTP) ist eine gute Idee: http://www.bundesnetzagentur.de/enid/d2.html#2116

Grüße

Investi
22.07.2005, 22:38
[...]

Wir suchen für Sie GRATIS

[...]

1,99 EUR/SMS

[...](


Absolut gratis!!!

scharnhorst
07.08.2005, 11:24
Geiz ist Geil! :(


den werbespruch hat sich überigens mediamarkt schützen lassen....

Hamtaro123
27.08.2005, 09:22
nee, geiz ist geil ist von Saturn, ich hab so ne ähnliche SMS von Jamba bekommen. :confused:

federico
27.08.2005, 11:44
Wir suchen für Sie GRATIS Ihren Traummann/Traumfrau aus Ihrer Nähe. Senden Sie nur eine SMS mit Ihrer PLZ [ ... an die Kurzwahlnummer 86600 ... ] zurück! Viel Spaß und Glück! 1,99 EUR/SMS

Wenn man dies tut, und falls dann der eigene Mobilfunkbetreiber einem 1,99EUR in Rechnung stellen sollte - dann könnte man angesichts der neuesten BGH-Rechtssprechung (und in Anlehnung an eine Verurteilung der Vodafone auf Rückerstattung von Premium-Gebühren für SMS) die Rückzahlung dieser 1,99EUR fordern und ggf. einklagen.

Denn weder hat der eigene Mobilfunkanbieter einen Gebührenanspruch in dieser Höhe (1. weil er nicht der Anbieter/Erbringer dieser "Premium"-Dienstleistung ist, und 2., weil der eigene Mobilfunkanbieter auch keine fremden, abgetretenen Forderungen geltend machen kann, die er sich vom Betreiber und Mieter seiner Nummer hätte abtreten lassen):


Der Betreiber von 86600 ist:
net mobile AG
Mörsenboicher Weg 200
40470 Düsseldorf

Denn dieser (dem Traumfrau-Sucher gegenüber gar nicht in Erscheinung tretende) Betreiber dieser Nummer hat gar keinen eigenen Gebührenanspruch gegen den Kontaktsuchenden, entsprechend der Argumentation des BGH: der anonyme Verbindungsnetzbetreiber (z.B. Talkline) hat bei 0190-Nummern selbst keinen Gebühren-Anspruch gegen den Anrufer (Anschlußnetzbetreibr: T-COM). Einen solchen Anspruch auf Leistung der vertraglich vereinbarten Mehrwertdienste-Vergütung hat NUR der Anbieter der eigentlichen Mehrwertdienstleistung ( z.B.: Caribbean-Sex, Britische Jungferninseln)

Hier wäre das also der "Anbieter von Dienstleistungen zur Vermittlung von Traumfrauen" - somit nicht der (technische) Betreiber dieser Nummer (net mobile AG), sofern der behaupten würde, diese SMS-Kurzwahlnummer nur weitervermietet zu haben, selbst aber "nur" der technische Dienstleister zu sein und mit den "eigentlichen" Inhalten nichts zu tun zu haben ...

Die net mobile AG könnte daher gar keine eigenen Vergütungsforderungen an den Mobilfunkbetreiber (T-Mobile, O2, Eplus, Vodafone usw.) des Traufrau-Kontaktsuchers abgetreten haben (der sich deshalb auch nicht auf diese Forderungsabtretung berufen kann, um seine Berechtigung zu einer 1,99EUR-Forderung in der Handy-Monatsabrechnung zu belegen).

Bevor die net mobile AG etwas abtreten könnte, müßte sie zuvor selbst nachweisen, daß der SMS-Spammer ihr seine angeblich vereinbarte Vergütungsforderung aus dem "Traumfrau-Vermittlungsvertrag" mit dem Kontaktsucher abgetreten hat. Usw.


Ich habe noch nie eine Werbe-SMS erhalten. Doch jetzt hat es mich auch erwischt. Nachts um halb 3!

Du kannst vom Zusender verlangen, Dir zukünftig keine unerwünschten Werbemitteilungen mehr zu schicken. Zu diesem Zweck kannst Du alle an der Zusendung beteiligten Telekommunikations- und Mediendienste nötigenfalls auf Auskunft über die in ihrem Datenbestand vorhandenen Angaben zur Identität des Werbebelästigers verklagen (sofern diese Angaben (für eine Verfolgung Deines Anspruchs) erforderlich und von Dir nicht anders zu beschaffen sind), § 13,13a Unterlassungsklagengesetz.

Zu den Angaben GRATIS und 1,99EUR/SMS: Das wäre höchstens als "irreführende" Werbung zu betrachten, oder als "strafbare Werbung mit unwahren, irrführenden Angaben", aber:

Meines Erachtens wird derjenige Verbraucher, dessen Leitbild bei der "Irreführungs-Beurteilung" von Werbeangaben maßgeblich ist (ein "durchschnittlich verständiger, informierter, aufmerksamer Verbraucher") mit diesen Angaben NICHT irregeführt. Denn ein solcher Durchschnittsverbraucher wird mit den Angaben in der SMS nicht die (falsche) Vorstellung verbinden können, daß ihm durch die SMS-Versendung KEINE Verpflichtung (gegenüber wem auch immer) in Höhe von 1,99EUR entstehen würde.

(Was nicht heißt, daß dann irgendjemand beliebiger ohne weiteren Nachweis berechtigt wäre, von ihm diese 1,99EUR einfordern zu dürfen. Die könnte NUR der Anbieter des "Traumfrau-Vermittlungsdienstes" oder Dritte, sofern die eine wirksame Abtretung seiner Vergütungsforderung nachweisen könnten: ( --> net mobile AG --> Mobilfunk-Vertragspartner des Kontakt-Suchers).

Und eine strafbare Werbung mit unwahren, irreführenden Angaben liegt wohl auch nicht vor, wenn der (anonyme) Traumfrauen-Vermittler ja tatsächlich gratis sucht, und nur die Suchanfrage und die Ergebnis-Übermittlung in Rechnung stellen will ...

f.