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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [BGH]Gericht stützt Telefonkunden



Investi
19.08.2005, 10:29
Schutz gegen 0190-Missbrauch

In einem gestern veröffentlichten Beschluß (Aktenzeichen III ZR 3/05, PDF (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005&Sort=3&nr=33658&pos=11&anz=1739) ) weist der BGH darauf hin, daß Kunden beim Anruf von 0190er-Rufnummern nicht mit einem gebührenpflichtigen zwischengeschalteten Plattformbetreiber rechnen müssen, dessen Dienste gesondert zu vergüten sind.

Frankfurter Rundschau - Volltext (http://www.f-r.de/ressorts/wirtschaft_und_boerse/wirtschaft/?&cnt=713598)

stieglitz
19.08.2005, 10:57
Hier noch etwas ausführlicher:
Forum Computerbetrug (http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=11400)

Investi
19.08.2005, 18:06
Interessant wird die Angelegenheit, wenn sich jetzt deutsche Vermieter von derartigen Rufnummern die Ansprüche abtreten lassen. Denn diese Abtretungen anzufechten, sollte kein großes Problem darstellen.
Erstens bestreitet man das Bestehen eines wirksamen Vertrages.
Zweitens bestreitet man die Wirksamkeit der Abtretung, da der ausländische Anbieter behaupteterweise nicht existiert.
Vor Gericht beantragt man eine Ladung des Geschäftsführers des mietenden Unternehmens, dam man ansonsten die Echtheit der Angaben anzweifelt.

Derartige "Spielchen" können ganz heiter werden. Ich habe selbst beim LG/OLG Stuttgart gegen ein schweizerisches Unternehmen prozessiert (bzw. die verlierenderweise gegen mich), in welchem der ausländische GF seine Existenz nachweisen mußte.