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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tell-A-Friend / Newsletter



Michael
13.04.2002, 22:53
Hallo,

kann mich z.b. ein Anwalt abmahnen, wenn jemand
dessen eMail-Adresse bei einem Tell-A-Friend bzw.
Newsletter-Script von mir eingibt?

Und was wenn jemand in meinem Namen eine Spammail
verschickt? Dann bekomme ich doch erst eins auf
den Deckel und muß beweisen daß nicht ich die
Mail verschickt habe oder?

mana
14.04.2002, 18:32
Also, im letzteren Fall muß vielmehr der Kläger beweisen, daß die Mail von Ihnen ist! Getreu nach dem Motto: der Angeklagte ist solange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Und da es nun wirklich ein einfaches ist, den Absender einer Mail zu ändern, ist es unwahrscheinlich, daß Sie dafür bestraft werden.

Und besagter Anwalt kann Sie auch nicht abmahnen, weil es einfach außerhalb Ihres Einflußbereiches liegt, ob jemand die fremde Mailadresse in ein dafür vorgesehenes Feld eingibt!

Allerdings müssen Sie die Möglichkeit eines Unsubscribes bieten.


<small>Abuse [at] Antispam.de,
http://www.antispam-ev.de

Antispam.de - Zeigen Sie Offensive!</small>

Michael
15.04.2002, 00:23
Hallo,

aber letztendlich bin ich dort der erste der die Post vom Anwalt bekommt
und mich dann damit rumärgern muß und auf den Kosten sitzenbleibe.

Ich glaube kaum, daß es reicht den Anwalt anzurufen und ihm die
IP-Daten etc. durchzugeben...

Theoretisch müßte es doch reichen, wenn man bei jeder Newsletter-Anmeldung
bzw. Tell-A-Friend-Nachricht in der Bestätigung die IP-Adresse,Host,Zeit mit vom Eintrager angibt oder?

Dann könnte ein ev. Geschädigter sich gleich an die "richtige" Person wenden mit
Abmahnung oder was-auch-immer (natürlich erst umständlich mit Nachforschung beim
Provider etc.)