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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mahnung von nexnet



webeinspunktnull
08.09.2005, 21:54
Mein Lebensgefährte bekam heute mit Datum 1.9.2005 eine Mahnung zu * Seiner Telefonrechnung *

Folgender Wortlaut:

Sehr gehrter Herr....

wir, die Nexnet GmbH sind ein neutrales Abrechnungshaus und haben das Forderungsmanagement für einige Anbieter aus der Rubrik ihrer Telekom Rechnung Beträge anderer Anbieter ( Auskunftsdienste, Call by Call, Internet, Mehrwertdiesnte ) übernommen.

Die Deutsche Telekom AG tätigt seit 1.4. 2004 nur noch den Ersteinzug ( innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ) für den Gesamtbetrag der Rechnung. Zahlungsrückstände der Rechnungspositionen Beträge anderer Anbieter werden von der Deutschen Telekom AG nicht mehr mit angemahnt.

Bisher konnten wir in diesem Zusammenhang für die von ihnen genutzten Verbindungen anderer Anbieter noch keinen Zahlungseingang auf ihrem Kundenkonto verzeichnen.

Wir bitten Sie daher, Ihre Unterlagen zu prüfen und den Betrag innerhalb der nächsten 7 Tage zu begleichen




Auf der Rückseite dann Forderungsaufstellung aus dem Buchungskonto Nr xyz bei der Deutschen Telekom AG. Zahlungseingänge berücksichtig bis 1.9.2005

Dann wird die Forderung aufgelistet

Verbindung über telegate AG, ein kleiner Winzbetrag im Ein Euro Bereich vom 28.05. 2004

also mehr als 12 Monate her wo diese Leistung entstanden sein soll

Dazu noch Mahngebühren auch im Eineurobereich, 1 cent billiger als die Forderung.


Nun meine Frage. Der Betrag ist ja lächerlich winzig, paar 2 Euro...

Mein LG kann sich net erinnern ob der da vor über einem Jahr die Telegate benutzt hat - und ob der die generell kennt...

aber ich weiss an dem Tag haben wir uns kennengelernt ( Dies Datum vergess ich bestimmt nie im Leben... ) und er war den ganzen Tag nicht zuhause...


1.Kann Telegate nach der langen Zeit noch feststellen was genau und um wieviel Uhr (w)er bei ihnen eine Leistung verursacht hat...

2.Warum mahnt nexnet erst jetzt ab, nach sehr viel mehr als einem Jahr???
haben die Daten dadrüber wann was geleistet worden war?

3.Wann verjährt sowas? Wenn man wirklich eine Leistung in Anspruch genommen hat... oder auch nicht

Der Betrag ist wirklich lächerlich winzig und ich neige zum Zahlen, wegen der paar Euronen.

4.Würde bei den lächerlichen Summen aus ner Mücke ein Elefant werden, wenn mans nicht zahlt? Mahnung, MahnbescheID: [ID filtered]

Ich bin unsicher und frags mich eben prinzipiell

Kann wer die Fragen 1 - 4 beantworten udn mir was raten?

Bei google fand ich einiges an Infos, aber wirkliche Antworten hab ich nicht... Dialerschutz, computerbetrug berichteten über nexnet ag - das hier ist eien gmbh - ist das das selbe oder was anderes? Zufällig gleicher Name???

ergoogelt hab ich dies:
ttp://www.unrealforum.de/forum/archive/index.php/t-98980

http://www.onlinekosten.de/news/artikel/6127

http://www.at-mix.de/news/55.html

und im ersten Thread da ist sowas Ähnliches wie bei uns..

Also was halt ich davon?
Bestehts zurecht und ich zahl? okay
Bestehts zu unrecht, aber was tangieren schon die zwei/3 Euro udn ich zahl... vielleicht auch okay, geh ich Ärger aus dem Weg und weitere Forderungen die höher werden können

oder ignorier ich das und lass es ankommen.. Lohnt sich das aber wegen dem Winzbetrag...? Würden da Gerichte und Vollzieher aus den Pötten kommen bei derart kleinen Beträgen???

Was denkt Ihr???

Sirius
08.09.2005, 22:40
Das scheint echt zu sein.

Wenn die Zahlung der Telefonrechnung nicht per Lastschrift erfolgt und der Kunde verspätet zahlt, dann mahnt die Telekom nicht erneut die Gelder ihrer Parallelunternehmer ab.

Das bedeutet, wenn der Kunde nicht sofort die Rechnung bezahlt, dann muss die telegate AG selber ihr Geld eintreiben.

Daher vermute ich, dass dein LG ein Modem hat (Internet by Call)..., kein Lastschrifteinzugsverfahren benutzt..., abgemahnt wurde... und dann die Mahnung bezahlt hat. Darauf erscheint aber nicht mehr die Vorderungen der telegate AG.

...und die melden sich jetzt selber.

Grüße

webeinspunktnull
08.09.2005, 23:37
Mein LG hatte damals gar keinen Internetzugang, der war herrlich netzunverdorben ;-) Seine Telekomrechnungen überwies er damals auch, ohne Lastschriften...

Mit dem Netz kam er mit mir in Verbindung seit er bei mir mit mir zusammenlebt und ich habe DSL via den Telekomikern und 1 und 1. Und ich bin schon seit 96 im WWW. Und mach fast alles via Abbuchung

Und viel Ahnung hat er immer noch nicht, weil er nach wie vor nicht so internet süchtig ist...

Ich bin die die die meiste Zeit online ist... Und damals, an dem Tag hatten wir uns erst kennengelernt... Und waren den ganzen Tag unterwegs

Sirius
09.09.2005, 06:17
Hallo pat.

Wenn es nicht der Internetzugang war, dann hat dein LG die Billig-Vorwahl 01080 (Call-by-Call) genutzt.

Schau doch einfach mal auf die damalige Rechnung (...ansonsten ab jetzt abheften und mindestens drei Jahre aufheben).


oder ignorier ich das und lass es ankommen.. Lohnt sich das aber wegen dem Winzbetrag...? Würden da Gerichte und Vollzieher aus den Pötten kommen bei derart kleinen Beträgen???Die Kosten erreichen durch mehrfaches Abmahnen schnell interessante Höhen.

Grüße

webeinspunktnull
09.09.2005, 08:16
sind ja bloss 2 Euro udn ein paar Gequetschte, also weiss ichs einfach an, aus ist die Maus...

Wegen der Winzsumme mach ich kein Terz.

Wann verjährt sowas eigentlich?

werbeopfer
09.09.2005, 08:46
Wann verjährt sowas eigentlich?

Die Verjährungsfrist beträgt seit 2002 drei Jahre.