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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behindertenwerkstatt -- der Albtraum



Redfoot
13.10.2005, 14:48
....schlechthin.

angefangen hat alles vor ca. 2 Jahren, als mein Chef in einem Mitleidsanfall nach einem Anruf von irgendeiner Behindertenwerkstatt 1 Karton Kopierpapier bestellt hat - welch Fehler!....bei der Rechnung kam damals die böse Überrschung in Form eines völlig überhöhten (und nicht vereinbarten) Rechnungsbetrages in niedrig 3-stelliger Höhe.

Wir haben diese Pille damals geschluckt und diesen Nepp bezahlt.

Seitdem nehmen die Anrufe kein Ende mehr -- mal an 1 Tag bis zu 5 Anrufe....mal in einem Monat verteilt 5-10 Anrufe....dann wieder Wochen/Monate Ruhe...dann geht's wieder -sehr unregelmässig- weiter

Immer der gleiche Vorgang beim Anruf: natürlich Rufnummernunterdrückung, Anfangssatz "Ist der Herr XXX (mein Chef) zu sprechen...?" ...Name des Anrufers wird von selber nicht genannt, auf mein Nachfragen kommen dann immer die Namen "Koch" und "Beck" (wie einfallsreich) und eine (falsche) Rückrufnummer, die mit 0176 beginnt....

Unglaublich, was diese Hirnis auch immer noch Cent's für Anrufe ausgeben, eigentlich schon gesichert vorher wissen, dass nix mehr verkauft werden kann....

Das Haupttelefon unserer Firma wird auf meinen Apparat (Nebenstelle eines Anlagenanschlusses) umgeleitet - keine Ahnnung ob man da überhaupt "fangschalten" kann (bei Rufumleitung) --- aber selbst wenn, wir können doch nicht über Monate/Jahre eine Fangschaltung installieren, nur um auf Verdacht dann an irgendeinem Tag X zuschlagen zu können....die Kosten wären doch bestimmt immens.

Nichts hat geholfen, weder die Ansage meinerseits, dass die "Fangschaltung" steht, noch sonstiges Drohen....

Dagegen sind SKL-Anrufe etc. das reinste Vergnügen.

Daher die Frage -auch wenn's unwahrscheinlich ist-:
Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kennt jemand diese geisteskranken Typen (s.o. geschilderte Meldungen am Telefon)....?


Thx vorab für Hinweise/Tipps!
Redfoot

urlawyer
13.10.2005, 15:28
Hallo,

wir prozessieren gerade für einen Mandanten gegen einen Behindertenvertrieb.

Erfragen Sie beim nächsten Anruf den Namen der Firma sowie des Callcenters, der die Anrufe durchführt.

Werbeanrufe werden u.a. von der Firma Behindertenwarenvertrieb E. B., Inhaberin Frau B[...] S[...] e.K., [...], 51373 Leverkusen, durchgeführt.

Soweit dort schonmal bestellt wurde, wird sich die Fa. stets auf eine laufende Geschäftsverbindung berufen, so dass ein Einverständnis mit der Zusendung u.U. zu vermuten ist. Dies ist zwar höchst fraglich, wenn die letzte Bestellung lange zurück liegt. Zur Sicherheit sollte dann aber schriftlich -am besten per Fax- abgemahnt werden, so dass das Einverständnis wegfällt.

Gruß
urlawyer

Redfoot
13.10.2005, 15:42
BINGO! Das müssen die sein! erinnere mich auch dunkel -- wegen "Leverkusen"

Mal 'ne Frage: Wenn man bereits bzgl. Nachfrage nach Folgebestellung 20x NEIN sagt, dann gibt's doch keinen Grund, weiterhin von diesen Behinderten (im wahrsten Sinne des Wortes, v.a. im Kopf) terrorisiert zu werden...

Vielen Dank für die Info!

urlawyer
13.10.2005, 17:15
Stimmt! Dann muss der Terror aufhören. Du bzw. der Geschädigte muss aber im Zweifel beweisen, dass er weitere Werbeanrufe untersagt hat. Genau das ist auch in unserem Fall der Knackpunkt. Also, Holzauge sei wachsam!;) Mit wem habe ich wann telefoniert.

Gruß
urlawyer

Redfoot
02.12.2005, 10:51
Es geht wieder weiter....immer wieder der gleiche Terror....

Mal eine Frage (die möglicherweise in der Form schon mal gestellt worden ist):

Da ja anscheinend nichts zu helfen scheint (bzw. man echten(!) Namen/Firma während dieser Anrufe nicht herausbekommt), hege ich Überlegungen, jetzt die ganz harten Geschütze auszupacken.
Die besagte Trillerpfeife ist ja bestimmt schon mal angesprochen worden; und da gibt es auf dem Markt doch bestimmt auch Versionen die quasi nicht mehr rein spassig sind und deren db-Stärke ausreichen würde, dass dieser Mensch -nachdem ihm eine 3-stelliger(4-stelliger?) db-Wert in seinen Gehörgang gejagt wird- grössere Schwierigkeiten bekommen könnte, in Zukunft Telefonate normal zu führen.

Daher die Frage:
Ist dieses Mittel gegen diese Terroristen rechtlich zugelassen bzw. gibt es etwas dagegen einzuwenden?

THX for Feedback
Redfoot

Cebu
02.12.2005, 11:09
Daher die Frage:
Ist dieses Mittel gegen diese Terroristen rechtlich zugelassen bzw. gibt es etwas dagegen einzuwenden?



Das erfüllt leider den Tatbestand der Körperverletzung

wazi
02.12.2005, 11:09
Trillerpfeife bringt nix, weil alle heutigen Telefone einen Limiter integriert haben, der ab einer bestimmten Lautstärke automatisch runterregelt. Es kommt also nicht zu einem "3 stelligen" Schallpegel.

Leg den Hörer einfach vor ein laufendes Radio, so hat der Telefonterrorist ein bischen Unterhaltung.
Andere Variante ist, kommentarlos aufzulegen. :D

Redfoot
02.12.2005, 11:24
Das erfüllt leider den Tatbestand der Körperverletzung

Schon irgendwie bedauerlich, dass -in einem klar definierten Rahmen- Selbstjustiz in Deutschland als Tabu gilt.
Aber selbst wenn jemand solch ein db-Geschoss verpasst bekommt - und seine Mitmenschen danach die Zeichensprache lernen müssen
-->
Wer BEWEIST denn eigentlich, dass der Schaden durch dieses "Telefonat" entstanden ist?

Oder anders: Wer beweist, dass es eine (meine) Trillerpfeife war und nicht irgendein unkonventionelles lautes Störungsgeräusch in der Leitung?

Raxor
14.12.2006, 11:13
Wer auf sowas reinfällt ist selber schuld, B[...] S. und Konsorten bereichern sich im Namen der Behinderten, so einfach ist das. Utopische Preise und der Billig[...] wird im Grosshandel gekauft. Denkt ihr wie es in den Callcentern zugeht, die Mitarbeiter werden [...] und ständig unter Druck gesetzt. Sie bekommen ein Minimumgehalt und leben schlimmer noch als Hartz 4 Empfänger.
Das ist auch der totale Wettbewerbs[...]. Ich als Einzelhändler muss ums überleben kämpfen und S. ruft sich quer durch Deutschland, mit ihrer 1000% Gewinnspanne. Denkt mal nach wo das Geld landet in B[...] S. Tasche und ihren Callcenterchefs. Sonst niemand, alle anderen Behinderte und Mitarbeiter werden knallhart [...]. Es gibt ein Gesetz der jeglichen Instititionen bei Firmen anzurufen verbietet, leider wird sich nicht dran gehalten.
Es müssen endlich knallharte Strafen her und Presse eingeschalten werden !

Also Vorsicht bei S. und Konsorten, diese Firma ist definitiv unseriös !


Ich hoffe das es paar lesen und nicht mehr auf den [...] reinfallen. Dann ist schon viel erreicht !


mfg RAxor

Skeeve
14.12.2006, 14:34
Leg den Hörer einfach vor ein laufendes Radio, so hat der Telefonterrorist ein bischen Unterhaltung.

Vorsicht bei Volksmusik und Modern Talking: Das erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung! ;)

Ilex
14.12.2006, 15:38
Vorsicht bei Volksmusik und Modern Talking: Das erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung! ;)

...man kann ja auch moderater sein,

z.B. einfach eine CD einlegen, auf der die ganze Gesetzeslage nebst Nebenwirkungen zu ColdCalls laut und deutlich erklärt wird. Als musikalischer Hintergrund empfiehlt sich vielleicht "Junge ruf nie wieder an...". (war glaub ich von Freddy Quinn oder so)

El Zorro
14.12.2006, 16:17
Denkt mal nach wo das Geld landet in Bettinas S. Tasche und ihren Callcenterchefs.


Und als ob das nicht schlimm genug wäre macht es auch seriösen Behindertenhilfswerken das Leben nicht leichter. Die Abneigung für caritative Zwecke etwas lockerzumachen wächst mit jedem Nepp in der Bevölkerung.

Das B[...] braucht allesamt einen riiiesigen Arschtritt. @ urlawyer: ich hoffe Du versteht Dein Handwerk! ;)

Levitator
14.12.2006, 20:07
Mal für die Verantwortlichen, die selbst in Firmen stecken und mit dem MitleID: [ID filtered]
Wir sind ein kleines Unternehmen, betreuen aber Deutschlandweit unsere Kunden. Und um die Sache mit Bettelbriefen/Mails zu umgehen, haben wir schon seit Jahren eine kooperation mit Behindertenwerkstätten am Ort betrieben. Diese sind im gegenzug auch Kunden, die unsere Maschinen nutzen und von uns betreut werden. Dafür machen wir dann auch Werbung für diese Unternehmungen auf unseren Briefbögen und unserem Internetauftritt. Wir sind also persöhnlich mit den Betreibern bekannt, man besucht sich gegenseiteitig bei Austellungen und kann sich gegenseiteig aushelfen, wenn mal Personalmangel oder Kapazitätsmangel da ist. Ich käme niemals auf die Idee, im Internet oder am Telefon Bedürftigen zu helfen, ich will sehen, wo das Geld hingeht. Dank der Erfahrungen bei SC.CC und hier im Antispam, bin ich mittlerweile zum Call-Questioneer aufgestiegen, alle Bettelanrufe, egal ob von Bösche, Tele-X oder sonstigen dubiosen Telefragern landen inzwischen bei mir und ich hab da unterm Strich meinen Spaß mit. Wenn man nach Zehn Minuten festellt, nachdem einem hoch und heilig versichert wird, in der Jauch-Show aufzutreten, das ich ja gar nicht mitgespielt habe, wird es still am Telefon.... :D . Aber ich will nicht abschweifen, wer gutes tun möchte und das mit der Power einer kleinen Firma tun kann, sollte sich direkt mit solchen Werkstätten zusammensetzen, das kommt mit einem positiven Effekt zurück. Alles andere ist Abzocken.

So, das wollte ich mal loswerden, ich unterstütze Behindertenhilfe aktiv und will den/die Geholfenen auch sehen/anfassen/handgeben können.
Gruß Levy

siebich
14.12.2006, 20:51
vor einigen Jahren den Fall, daß die Welle mal wieder überschwappte und mindestens einmal die Woche eine "Behindertenwerkstatt" anrief. Nachdem einer die Frechheit besaß trotz meinem "ich habe kein Interesse" eine Ladung Toilettenpapier (wahrscheinlich hunderter Schmirgelpapier) für ¤ 99 ungrad zuzusenden konnte ich mir eine Strafanzeige nicht verkneifen. Der nette Polizist gab mir den Rat den Schrott einfach einzulagern und nichts mehr zu tun....das war mir zu wenig...ich nervte den Paketdienst in zahlreichen Anrufen dermaßen, daß er freiwillig das Zeugs wieder abholte (kostete ein Minimum an Telefongebühr und leider etwas meiner Zeit).
Die Quintessenz war folgende: Der komische Laden antwortete doch glatt auf meine Telefaxbeschwerde mit "Schleim" und war ziemlich belegt wegen der Strafanzeige. Die Kripo in Gotha (an die wurde die Angelegenheit wegen dringendem Interesse weitergeleitet) war begeistert und hat den Laden (eiderweil ich nicht der einzige war) mal kurz hoppgenommen.
Seitdem herrscht in unserem Büro betreffend "Behindertenware" seelige Ruhe und wir konnten uns den Weinhändlern widmen - und die Anrufer derer sind auch schon gegen null gesunken.....dann sage ich mir einfach: "Warum soll ich mir für teuer Geld einen Anwalt nehmen - die Polizei und die Staatsanwaltschaft machen das - wegen öffentlichem Interesse - umsonst".
Für mich heißt das: schickt mir irgendein Heiopei irgendeinen Schrott welchen ich nicht bestellt habe und wagt es auch noch mein Konto (welches ich selbstredend nicht angegeben habe) zu belasten ist für mich der Tatbestand des Betruges erfüllt und somit erfolgt ohne Einschaltung eines Anwaltes eine Strafanzeige - kost mich nix und zeigt in Deutschenland durchaus Wirkung :D

Sastef
14.12.2006, 21:21
Ich als Einzelhändler muss ums überleben kämpfen und S. ruft sich quer durch Deutschland, mit ihrer 1000% Gewinnspanne. Denkt mal nach wo das Geld landet in Bettinas S. Tasche und ihren Callcenterchefs. Sonst niemand, alle anderen Behinderte und Mitarbeiter werden knallhart abgezockt. Es gibt ein Gesetz der jeglichen Instititionen bei Firmen anzurufen verbietet, leider wird sich nicht dran gehalten.
Es müssen endlich knallharte Strafen her und Presse eingeschalten werden !

Abgesehen davon, dass die Strafbarkeit ein Vehikel wäre, um über Akteneinsicht einfacher an die Anruferidentität zu kommen - wirklich nötig wäre das ansonsten nicht. Die Gesetze ermöglichen durchaus hartes Vorgehen; es machen nur zu wenige. Jeder direkte Wettbewerber kann die Leute finanziell total "zur Sau" machen und jeder belästigte Angerufene kann das ebenfalls (wenn auch dessen Knüppel dann nicht ganz so groß und schmerzhaft ist). Es machen nur viel zu wenige! Viele verlassen sich darauf, dass es andere tun und sich wehren.

sastef

LisaA6
14.12.2006, 22:15
nur wer handelt gerade mit Häuselpapier oder Kopierpapier? :D

Sastef
15.12.2006, 09:13
Für mich heißt das: schickt mir irgendein Heiopei irgendeinen Schrott welchen ich nicht bestellt habe und wagt es auch noch mein Konto (welches ich selbstredend nicht angegeben habe) zu belasten ist für mich der Tatbestand des Betruges erfüllt und somit erfolgt ohne Einschaltung eines Anwaltes eine Strafanzeige - kost mich nix und zeigt in Deutschenland durchaus Wirkung :D

Ja, wenn eine Strafbarkeit ersichtlich ist, stelle ich auch sofort Strafanzeige. Schon, um eventuell an die beweiskräftigen Verbindungsdaten heranzukommen. Aber meist macht die Polizei/Staatsanwaltschaft ja nix. Spam selbst ist nicht strafbar. Pinganrufe für 0137-Nummern: StA Berlin stellt ein. Aus Heizöl wird Diesel: StA Leipzig stellt ein. Titelhändler: StA Osnabrück stellt ein. Die Liste könnte ich fortsetzen.
Da muss man selbst ran. Aber wer es selbst versucht und kein Profi ist, kann tatsächlich auf die Nase fallen. Der Weg ist mit Tretminen geradezu gepflastert. Allerdings sind die Anwaltskosten voll erstattungsfähig; das Spamopfer zahlt also am Ende regelmäßig nix an den Anwalt.

sastef

adHOC
16.12.2006, 08:07
Hallo Redfoot;

willkommen im Forum!

Mit allem Resepkt für deine Situation, aber das hier


BINGO! ...weiterhin von diesen Behinderten (im wahrsten Sinne des Wortes, v.a. im Kopf) terrorisiert zu werden...


empfinde ich als Diskriminierung!

Es ist wichtig, das gegen die Ausbeuter, die im Hintergrund agieren, vorgegangen wird, indem Fakten über diese Firmen öffentlich gemacht werden. Solche "schwarzen" Schafe zerstören die Arbeit derer, die sich für eine Integration von Behinderten in den (Berufs)alltag einsetzen.

Gruß

HOC

Werbehasser
08.02.2007, 17:25
... darf seine Machenschaften nicht fortsetzen ...

@sastef, endlich konnte ich mir nun die Entscheidung organisieren …



...
Die Beklagte wurde zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 2.500,00 ¤, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 1 Woche verurteilt, es zu unterlassen, die Klägerin in werblicher Absicht anrufen zu lassen.

Die Klage ist in vollem Umfang nach §§ 823, 1004 BGB begründet, so dass die Beklagte verpflichtet ist, Störungen auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin zu unterbinden.

Insoweit ist der Klägerin der Beweis gelungen, am 03. und 13.12.2004 und 14.06.2005 seien bei der Klägerin im Auftrag der Beklagten Werbeanrufe eingegangen.

Geschickt hat die Beklagte bis zum letzten Termin der mündlichen Verhandlung sich während des gesamten Verfahrens nicht dazu geäußert, wie es zu erklären ist, dass die Callcenter Abi-tec Marketing GmbH werbend für sie Anrufe tätigt.

Dennoch konnte das Gericht schließlich herausfinden, dass es die Beklagte war, die die Firma Abi-tec GmbH beauftragt hatte, für sie Werbeanrufe zu tätigen.
...

Amtsgericht Leverkusen * Az. 22 C 293/05 v. 10.01.2007


Die Höhe dieser Verurteilung ist entgegen der ständigen höchstrichterlichen bundesweiten Rechtsprechung ja nun völlig lachhaft und bedarf keines weiteren Kommentars zu einem Amtsrichter, aber die haben mir dann sogar noch ein weiteres interessantes Urteil in diesem Zusammenhang (identische Klägerin und Beklagte war hier dann das vom Behindertenwarenvertrieb beauftragte Callcenter) übersandt …



...
Nachdem die Beklagte die streitgegenständlichen Werbeanrufe unstreitig stellte und das Gericht erneut darauf hingewiesen hatte, dass die Beklagte darlegungs- und beweisbelastet dafür ist, dass der Anzurufende zuvor ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis zu werbenden Anrufen erklärt habe, hatte sich die Beklagte zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 50.000,00 ¤ ersatzweise Ordnungshaft bis zu einem Monat im Falle des Verstoßes verpflichtet, es zu unterlassen, die Klägerin in werblicher Absicht anzurufen.
...

Landgericht Frankfurt * Az. 15 S 65/06 v. 13.07.2006


Also zusammen gefasst ist dies ja nun völlig irre, dass die Klägerin sowohl gegen das Callcenter als auch seinem Auftraggeber Behindertenwarenvertrieb - deren Produkte beworben worden sind und verkauft werden sollten - vorgegangenen ist und beide Institutionen nunmehr künftig Werbeanrufe zu unterlassen haben.

Sastef
09.02.2007, 00:57
Also zusammen gefasst ist dies ja nun völlig irre, dass die Klägerin sowohl gegen das Callcenter als auch seinem Auftraggeber Behindertenwarenvertrieb - deren Produkte beworben worden sind und verkauft werden sollten - vorgegangenen ist und beide Institutionen nunmehr künftig Werbeanrufe zu unterlassen haben.

Sehr schöne Urteile. Es wäre nett, wenn Du mir die zur Verfügung stellen könntest! Was die Doppelklage anbelangt. Klar haften sowohl Auftraggeber, als auch die Täter selbst. Das ist nichts Besonderes. er Beweis gelingt nur nicht immer.

sastef

stempelfritze
15.01.2010, 11:33
Bei mir rufen die in letzter Zeit immer an und behaupten, ich hätte vor einem Monat doch das Kopierpapier bestellt, die Blinden hätten es jetzt eingepackt und sie wollten nur noch einmal die Versandadresse abklären. Dann habe ich gesagt kann nicht sein, so überteuerten Abzockerkram würde ich nie kaufen.
Trotzdem kam dann noch: Aber die Behinderten haben jetzt doch schon eingepackt, ich müsse das jetzt abnehmen... Dann bin ich kurz laut geworden und habe aufgelegt.

In größeren Firmen mit mehreren Entscheidern kommen die mit der Masche bestimmt dann durch.

deekay
15.01.2010, 11:49
Hehe ich würde mir einen Spass machen. Nach dem Motto: Wir aber auch Zeit - wir warten schon seit Monaten auf die 80 Paletten ;-)

euregio
17.01.2010, 17:30
Es ist schon manchmal erstaunlich was so alles auf dem Markt rumgeistert. Diese Mitleidmasche ist seit Jahren auf dem Markt zu finden. Die echten Zeichen für Blindenware (die 2 um ein Symbol greifenden Hände) sind geschützt. Allerdings machen sich findige Importeure auch immer wieder die schwammige Definition zunutze und versuchen die Dinge für sich auszulegen, meist sind dann nur am Vertrieb der Waren Behinderte beteiligt.

Manchmal sind es sogar die Behinderten selber, die dadurch noch ein zweites Mal zum Opfer werden. Teilweise werden in diesen Firmen wirklich bevorzugt Leute mit Schwerbehindertenausweis eingestellt um diese Leute dann auzubeuten bzw. Hilfen der Agentur für Arbeit oder des Versorgungsamtes zu kassieren.
Die meist schwerbehinderten Menschen werden auf diese Art und Weise dann als billige Arbeitskräfte missbraucht und das Unternehmen kann zudem auf der Homepage und in der Imagewerbung aufzeigen das es diesen Leuten eine Chance gibt und sie damit auch unter Druck setzt.
Allerdings frage ich mich wie das Verhältnis der Kosten für die Werbung zur effektiven Förderung von Behinderten aussieht. Auch wenn die Artikel meist überteuert sind, wollen doch alle Beteiligten auch von ihrer Arbeit leben. Außerdem ist es mir schleierhaft wie WC-Papier Behindertenware sein soll. Ich stelle mir unter Blindenware Köre und Bürsten vor.

Eniac
17.01.2010, 17:44
Außerdem ist es mir schleierhaft wie WC-Papier Behindertenware sein soll.

Gewiss handelt es sich dabei um handgeschöptes Büttenpapier, jedes Blatt einzeln gepresst, numeriert, mit den anderen zusammengeklebt und in liebevoller Arbeit auf die Klorolle gedreht.

Im Ernst: wer sich Massenware wie Kopierpapier oder Wc-Papier als Behindertenware andrehen lässt, der glaubt auch dass Zitronenfalter Zitronen falten.


Eniac

siebich
18.01.2010, 07:49
Da geht es lediglich um die Verpackung. Die Behinderten verpacken die Ware und machen sie versandfertig.
Schon eine absolute Frechheit dass unter den Umständen mit "Behindertenwerkstatt" u.ä. telefonisch akquiriert wird.

Call-Center Fresser
18.01.2010, 18:31
.
Trotzdem kam dann noch: Aber die Behinderten haben jetzt doch schon eingepackt, ich müsse das jetzt abnehmen... Dann bin ich kurz laut geworden und habe aufgelegt.

In größeren Firmen mit mehreren Entscheidern kommen die mit der Masche bestimmt dann durch.Bei Firmen mit mehreren Entscheidern, und in der Regel generell bei größeren Firmen, gibt es ja bei einer Auftragsvergabe eine Bestellnr., anhand der man die Bestellung identifizieren kann.

Auch in einem kleineren Unternehmen sollte man bei einem solch dämlichen Spruch, (dass die Behinderten doch schon eingepackt hätten) ruhig mal nach der Bestellnr. fragen (auch wenn gar keine vorhanden ist) So bekommt man den Anrufer zum Stottern.


Diese Mitleidmasche ist seit Jahren auf dem Markt zu finden. Die echten Zeichen für Blindenware (die 2 um ein Symbol greifenden Hände) sind geschützt. unter Druck setzt.
Ich stelle mir unter Blindenware Köre und Bürsten vor.
Ich auch. Klopapier und Kopierpapier sind eben die Artikel, die in jedem Unternehmen gebraucht werden, und deswegen leicht verkäuflich sind. Also telefoniert Hintz und Kuntz und Esel darauf, und weil die Artikel weit überteuert sind, bring man sie halt mit dem Begriff "Behindertenwerkstatt" in Verbindung. Denn mit logischen Argumenten kann man diese total überteuerte Ware nicht verkaufen.


Da geht es lediglich um die Verpackung. Die Behinderten verpacken die Ware und machen sie versandfertig.

Ich würde eher sagen, es geht ums Umpacken. Das macht die Sache ja so schmutzig.

Ich gehe davon aus, dass weder Klopapier noch Kopierpapier in ein einer Behindertenwerkstatt hergestellt wird. Ganz sicher wird man nicht irgenwo aus einer Papierfabrik einzelne Blätter angeliefert bekommen, die dann in einer Behindertenwerkstatt zusammengelegt werden. Sondern mit Sicherheit wird hier ein Packen billig eingekauft, andere Verpackung rum, und dann teuer verkauft.

Da gibt es dann viele Möglichkeiten:

1. Es wird von keiner Behindertenwerkstatt gemacht sondern von Abzockern.
2. Oder ein paar Abzocker spenden ein paar Promille für eine Behindertenwerkstatt, damit man einen sachlichen Zusammenhang sehen kann.(Also pro 100,-- ¤ ca 0,30¤ oder so.)

Auf jeden Fall hofft man mit Sicherheit, dass der Begriff "Behindertenwerksatt" die Kunden (=Opfer) davon abhält juristisch vorzugehen. Unter dem Motto: Naja, die sind ja ganz schön unverschämt, aber gegen Behinderte kann man ja nicht vorgehen.

Aber genau das sollte man tun!! Denn behinderte Menschen haben mit Sicherheit keinen Nutzen von derartigen Telefon-abzock-aktionen.
Ganz speziell wenn jemand eine Rechnung ohne die üblichen Daten bekommt (also z.B. die Steuernummer) sollte man auch ruhig gleich mal eine Mitteilung ans Finanzamt machen.

Es wäre sicher interessant, mal eine Stellungnahme aus den seriösen Behindertenwerkstätten dazu zu bekommen. Denn für wirklich sinnvolle Arbeiten fehlt dann das Geld, das die Abzocker einstrichen.

Solli
19.01.2010, 14:51
Nun gehört ja zu einer "Werkstatt für behinderte Menschen" (WfbM) mehr, als dass man ein paar Menschen mit Behinderungen als billige Arbeitskräfte missbraucht. Im SGB IX ist ab §136 genau geregelt, welche Aufgaben eine WfbM erfüllen muss. Ich bezweifle also sehr, dass beschriebene Umpackunternehmen "Behindertenwerkstätten" (veraltete Bezeichnung) im Sinne des Gesetzes sind.

Was die Stellungnahme angeht: Ich frag mal bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) nach. Mein Vater ist dort aktiv, und kommenden Freitag ist Jahreshauptversammlung vom Kreisverband. Die AWO betreibt ja selbst WfbM und ist dadurch von einem möglichen Imageverlust direkt betroffen.

Hier ist eine Presseerklärung der Lebenshilfe (http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_fachlicher_sicht/artikel/Lebenshilfe_warnt_vor_Mitleidsmasche.php).