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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Liste mit Gerichten- offene Diskussion ob, wie und wo



RA Meier-Bading
23.01.2006, 11:35
Hallo allerseits

wo antispam.de jetzt ein eV ist und m.E. auch Klagebefugnis nach §8 UWG haben dürfte, und weil ja einige Rechtsanwälte und auch "aktive Selbstverteidiger" hier mitlesen oder Mitglied sind, würde ich anregen, dass man mal eine Liste mit Gerichten in Deutschland macht und die Erfahrungen zum Umgang mit Spam hineinschreibt.

Bekanntermaßen gehen die Gerichte höchst unterschiedlich mit Spam um: das fängt beim Streitwert und damit der Zuständigkeit an und hört bei der Neigung zur einen oder anderen Seite auf. Z.B. kann man als Spamopfer in Berlin mit der ersten Werbemail getrost zum Landgericht gehen, 7.500 ¤ Streitwert ansetzen und das geht durch wie Butter. Das Landgericht Lübeck setzte mir dagegen mal 600 ¤ fest und verwies ans Amtsgericht. Manche Gerichte sehen ein einziges Fax nicht als Verletzung an, andere schon. Sicherlich muss man sehen, ob man als Privatnase aus BGB klagt oder als Verein aus UWG. Aber aus den Erfahrungen, die wir gemacht haben, könnten andere lernen, und wir selbst haben ein Archiv.

Nun stellen sich einige Fragen:
- wollen und unter welchen Bedingungen dürfen wir das überhaupt?
- wo machen wir das? "Allgemeine Diskussion"? Neues Unterforum? Wiki?
- wie machen wir das? ein Thread? für jedes Gericht einer? offen lesbar für alle?

Ich bitte um Diskussion und werde auch ein paar Inhalte nachlegen, wenn sich hier Interesse zeigt.


TooniX

Investi
23.01.2006, 20:54
Wir sind auch als eingetragener Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit (noch) nicht befugt, Klagen einzureichen und Prozesse der beschriebenen Art zu führen. Ich habe dazu bereits einmal eine kurze Zusammenfassung für den Vorstand geschrieben, die ich auszugsweise mal hier wiedergeben darf:


[...] Hierzu müssen wir jedoch die Zulassung erwerben. Dies erfolgt durch Aufnahme in die "Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 Abs. 1 UKlagG".

Da diese Liste jeweils mit Stand zum 1. Januar eines jeden Jahres im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, sollte man sich mal überlegen, wie ein Antrag für die Aufnahme in diese Liste aussehen könnte.

Näheres hierzu regelt der benannte Paragraph bei juris.de (http://bundesrecht.juris.de/uklag/BJNR317300001BJNE000401377.html).

Zusammengefasst in Kurzform:
- der Verein muß mindestens 75 Mitglieder haben (dürfte kein Problem darstellen)
- der Verein muß seit mindestens einem Jahr bestehen
- der Verein soll auf Grund seiner bisherigen Tätigkeit Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten (kann wohl mit diesem Forum und dem redaktionellen Teil nachgewiesen werden)[...]
Es stehen also noch einige Aufgaben auf der "to do"-Liste.

Dotshead
23.01.2006, 21:17
Bekanntermaßen gehen die Gerichte höchst unterschiedlich mit Spam um: das fängt beim Streitwert und damit der Zuständigkeit an und hört bei der Neigung zur einen oder anderen Seite auf. Z.B. kann man als Spamopfer in Berlin mit der ersten Werbemail getrost zum Landgericht gehen, 7.500 ¤ Streitwert ansetzen und das geht durch wie Butter. Das Landgericht Lübeck setzte mir dagegen mal 600 ¤ fest und verwies ans Amtsgericht. Manche Gerichte sehen ein einziges Fax nicht als Verletzung an, andere schon. Sicherlich muss man sehen, ob man als Privatnase aus BGB klagt oder als Verein aus UWG. Aber aus den Erfahrungen, die wir gemacht haben, könnten andere lernen, und wir selbst haben ein Archiv.

Nun stellen sich einige Fragen:
- wollen und unter welchen Bedingungen dürfen wir das überhaupt?
- wo machen wir das? "Allgemeine Diskussion"? Neues Unterforum? Wiki?
- wie machen wir das? ein Thread? für jedes Gericht einer? offen lesbar für alle?

TooniX

Prinzipiell (ich spreche jetzt erstmal nur für mich) halte ich es für durchaus wichtig, auch im Sinn des Vereins, Urteile zum Thema Spamming zu sammeln und für die Allgemeinhalt an einer Stelle, eben Forum oder Antispam-Wiki, bereitzustellen.

Investi
23.01.2006, 21:22
... auch im Sinn des Vereins, Urteile zum Thema Spamming zu sammeln und für die Allgemeinhalt an einer Stelle, [...] bereitzustellen.
Schaut mal hier (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?t=8928).

mana
23.01.2006, 22:05
Für sowas würde sich das Wiki ab jetzt besser eignen; vielleicht konvertiert das einer ja mal. Wird IMHO auch besser von Suchmaschinen indiziert, als ein Forum. IMHO.

RA Meier-Bading
24.01.2006, 16:29
Auch gut. Ich dachte zwar eher an eigene Erfahrungen als eine allgemeine Rechtsprechungsübersicht, aber auch das ist wertvoll.


TooniX