RA Meier-Bading
23.01.2006, 11:35
Hallo allerseits
wo antispam.de jetzt ein eV ist und m.E. auch Klagebefugnis nach §8 UWG haben dürfte, und weil ja einige Rechtsanwälte und auch "aktive Selbstverteidiger" hier mitlesen oder Mitglied sind, würde ich anregen, dass man mal eine Liste mit Gerichten in Deutschland macht und die Erfahrungen zum Umgang mit Spam hineinschreibt.
Bekanntermaßen gehen die Gerichte höchst unterschiedlich mit Spam um: das fängt beim Streitwert und damit der Zuständigkeit an und hört bei der Neigung zur einen oder anderen Seite auf. Z.B. kann man als Spamopfer in Berlin mit der ersten Werbemail getrost zum Landgericht gehen, 7.500 ¤ Streitwert ansetzen und das geht durch wie Butter. Das Landgericht Lübeck setzte mir dagegen mal 600 ¤ fest und verwies ans Amtsgericht. Manche Gerichte sehen ein einziges Fax nicht als Verletzung an, andere schon. Sicherlich muss man sehen, ob man als Privatnase aus BGB klagt oder als Verein aus UWG. Aber aus den Erfahrungen, die wir gemacht haben, könnten andere lernen, und wir selbst haben ein Archiv.
Nun stellen sich einige Fragen:
- wollen und unter welchen Bedingungen dürfen wir das überhaupt?
- wo machen wir das? "Allgemeine Diskussion"? Neues Unterforum? Wiki?
- wie machen wir das? ein Thread? für jedes Gericht einer? offen lesbar für alle?
Ich bitte um Diskussion und werde auch ein paar Inhalte nachlegen, wenn sich hier Interesse zeigt.
TooniX
wo antispam.de jetzt ein eV ist und m.E. auch Klagebefugnis nach §8 UWG haben dürfte, und weil ja einige Rechtsanwälte und auch "aktive Selbstverteidiger" hier mitlesen oder Mitglied sind, würde ich anregen, dass man mal eine Liste mit Gerichten in Deutschland macht und die Erfahrungen zum Umgang mit Spam hineinschreibt.
Bekanntermaßen gehen die Gerichte höchst unterschiedlich mit Spam um: das fängt beim Streitwert und damit der Zuständigkeit an und hört bei der Neigung zur einen oder anderen Seite auf. Z.B. kann man als Spamopfer in Berlin mit der ersten Werbemail getrost zum Landgericht gehen, 7.500 ¤ Streitwert ansetzen und das geht durch wie Butter. Das Landgericht Lübeck setzte mir dagegen mal 600 ¤ fest und verwies ans Amtsgericht. Manche Gerichte sehen ein einziges Fax nicht als Verletzung an, andere schon. Sicherlich muss man sehen, ob man als Privatnase aus BGB klagt oder als Verein aus UWG. Aber aus den Erfahrungen, die wir gemacht haben, könnten andere lernen, und wir selbst haben ein Archiv.
Nun stellen sich einige Fragen:
- wollen und unter welchen Bedingungen dürfen wir das überhaupt?
- wo machen wir das? "Allgemeine Diskussion"? Neues Unterforum? Wiki?
- wie machen wir das? ein Thread? für jedes Gericht einer? offen lesbar für alle?
Ich bitte um Diskussion und werde auch ein paar Inhalte nachlegen, wenn sich hier Interesse zeigt.
TooniX