Die LDA Brandenburg prüft aufgrund verschiedener Beschwerden die Verarbeitungstätigkeit von SuperVistaAG zu Zwecken der Werbung (Aktenzeichen Rh/154/21/1013).
Druckbare Version
Die LDA Brandenburg prüft aufgrund verschiedener Beschwerden die Verarbeitungstätigkeit von SuperVistaAG zu Zwecken der Werbung (Aktenzeichen Rh/154/21/1013).
Interessant. Ich hatte die LDA Brandenburg 2017 eingeschaltet, weil ich unerwünschte Werbung über die PIM Ltd. erhalten hatte (Az. We/154/17/0944). Seinerzeit hatte die SuperVista AG auf das Betreiben dere LDA hin die Zusammenarbeit mit diesem "Dienstleister" eingestellt. Aktuell habe ich wieder "Spaß" mit der SuperVista, da sie einer der Auftraggeber von unerlaubter Mailwerbung ist, die ich über die Target Team Europe S.L., Spanien, erhalten habe. Meine Mail an die SuperVista mit abzugebender Unterlassungserklärung und Anforderung Datenauskunft geht gleich raus...
Vermutlich wirst du keine Antwort erhalten. Man spekuliert dort darauf, dass die Empfänger nicht klagen.
Es ist weiter zu vermuten, dass bei einer Klage eine Anmeldung behauptet wird, auch wenn die nicht belegt werden kann.
Wer weiß. ;-) Seinerzeit sah' sich sogar ein Vorstandsmitglied genötigt, mir per Mail zu antworten. Die LDA und vielleicht auch ich haben ein wenig Druck gemacht. Meine Aktivitäten habe ich seinerzeit aufgrund familiärer Umstände dann aber eingestellt. In diesem Fall werde ich aber notfalls auch meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Die Ausgangslage ist nämlich noch besser: von einem anderen Unternehmen, das mich in der gleichen Massenmailaktion der Target Team Europe S.L. mit einer Mail beglückt habe, habe ich - offenkundig versehentlich - eine interne Mail in cc erhalten. ich werde darin als "unfreiwilliger Empfänger" bezeichnet.
Die PIM weigert sich auch ausdrücklich über ihre Vertreter in Deutschland irgendwelche Unterlassungserklärungen abzugeben. Da hilft am Ende auch nur die Klage gegen smava und brillen.de. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass nur das Vorgehen gegen die Werbekunden der Netzwerke aussichtsreich ist. Auch wenn ich es super finde, dass sich die Behörde offenbar doch mit dem Thema befasst. Danke für die Info! Richtig stark wenn man dann noch eine interne Mail weitergeleitet bekommt.
Smava mit Sitz in Berlin ist bei etlichen Amtsgerichten in Berlin und beim Landgericht Berlin jedenfalls für Spamming bekannt wie ein bunter Hund.
Weiß denn zufällig jemand, oder auch nicht ganz zufällig, welchen Streitwert die Berliner Gerichte ansetzen für ein normales Verfahren wenn eine Privatperson zugemüllt wird?
Der Streitwert geht immer mehr in den Keller aus Arbeitserleichterungsgründen. Berlin ist mir mit 500€ in Erinnerung.
Zitat:
... Welcher Gegenstandswert ist bei einer Unterlassungsklage nach SPAM-Zusendung angezeigt? Die Rechtsprechung ist hier äusserst unterschiedlich und kommt in aktuellen Entscheidungen zu zunehmend geringeren Streitwerten. Aktuell nimmt das OLG Hamm gar einen Streitwert von nur 100 Euro bei einer unverlangt zugesandten Email an – was aber nicht zu verallgemeinern ist.
lang, lang ist´s her..
Die Berliner Gerichte gehören bisher nicht zu denen, die Klagen durch niedrige Streitwerte vermeiden wollen.
Danke für die Info!