Auskunftsanspruch gegen Rechtsanwalt
Ich hatte die Frage in der Diskussion um schon mal gestellt, dort war sie aber wegen der hitzigen Diskussion etwas untergegangen:
Wie sieht es denn mit einem Auskunftsanspruch (z.B. T5F) gegenüber (z.B. abmahnenden) Rechtsanwälten, Kanzleien etc. aus? Gemeint ist hier natürlich nicht deren Verwendung zu Werbungszwecken.
- Müssen die mir Auskunft über die Herkunft aller bei ihnen über mich vorhandenen Daten geben?
- Darf ich ihnen die Weitergabe an Dritte (ausgenommen Justiz) untersagen?
Die Verwendung werde ich ja kaum untersagen können, solange die Kanzlei als Organ der Rechtspflege auftritt.