LUMITRONIX LED-Technik GmbH - Bewertungsaufforderung von Gericht untersagt
Ende 2018 bestellt ich bei der
LUMITRONIX® LED-Technik GmbH
Haigerlocher Str. 42
72379 Hechingen
über deren Online-Shop unter
whois:
einige Artikel. Das machte einen guten Eindruck, denn von einer Verwendung der Daten zu Werbezwecken war bei der Erfassung nichts zu lesen und ich sparte mir den ansonsten von mir routinemäßig parallel abgeschickten Widerspruch.
Kaum waren die Artikel geliefert, erhielt ich allerdings eine Aufforderung, die von mir bestellten Artikel im Online-Shop zu bewerten. Daraufhin beschwerte ich mich bei der Lumitronix LED-Technik GmbH, denn eigentlich war ich ansonsten zufrieden und hatte auch die Bestellung weitere Artikel dort ins Auge gefasst. Allerdings will ich mich nicht mit Werbung belästigen lassen.
Es antwortete der Geschäftsführer der Lumitronix LED-Technik GmbH, dass man als Kunde Bewertungsaufforderungen hinzunehmen habe und ich möge dafür Verständnis haben.
Daraufhin beauftragte ich einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung meines Unterlassungsanspruchs.
Die Abmahnung wurde von der Gegenseite zurückgewiesen, so dass Klage angezeigt war.
Auch vor Gericht zeigte die Lumitronix LED-Technik GmbH keine Einsicht und so wurde am 16.1.2020 das Urteil gegen die LUMITRONIX LED Technik GmbH sowie ihr Geschäftsführer C* H* rechtskräftig:
Zitat:
Die Beklagten werden unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € [...] es zu unterlassen, an den Kläger mit elektronischer Post zum Zweck der Werbung (insbesondere: Aufforderungen, Zufriedenheitsbewertungen abzugeben, wie geschehen [...]) heranzutreten oder herantreten zu lassen [...]
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
[...]
Der Streitwert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
Besonders kurios an der Sache war der Versuch der LUMITRONIX LED Technik GmbH, die Wiederholungsgefahr (und somit den Unterlassungsanspruch) nach erfolgter Abmahnung mit dem Ausspruch eines "virtuellen Hausverbots" ausräumen zu wollen. Die Wirksamkeit/Zulässigkeit/Lächerlichkeit eines solchen "virtuellen Hausverbots" mal dahingestellt, konnte dies das Gericht nicht überzeugen.
Es ist traurig, dass man für Selbstverständlichkeiten, nämlich nicht ohne Einwilligung mit Werbe-E-Mails belästigt zu werden, von Firmen wie der LUMITRONIX LED Technik GmbH vor Gericht gezungen wird.
Mit etwas mehr als einem Jahr vom Delikt bis zum rechtskräftigen Urteil ging das relativ flott. Kompliment an das Amtsgericht Hechingen.