Laß dir doch Material schicken und verfüttere die ganze Bande dann an die WBZ.
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Laß dir doch Material schicken und verfüttere die ganze Bande dann an die WBZ.
Wobei laut Mitteilung der Veranstalter des Gewinnspiels die Firma fXXXXXX nicht mehr in dieser form existent ist. Damit dürfte eigentlich auch die Werbeeinwilligung hinfällig sein. Das entsprechende Schreiben des Datenschutzbeauftragten habe ich vorliegen. Isnofern dürfte es eng werden.
Jetzt läuft das ganze Spiel auf den Namen einer Limited.
Ich kann nur dazu raten, bei dem Anschein nach gefälschtem Werbeeinverständnis den Vorgang sowohl dem zuständigen (niedersächsischen) Landesdatenschutzbeauftragten als auch der Staatsanwaltschaft (Lüneburg) zur Prüfung vorzulegen - wegen des Verdachts datenschutzrechtlicher Verstöße und der Sorge, dass ggf. gewerbsmäßig betrogen wird.
Hi,
da bin ich aber mal gespannt, wem es gelingt, den niedersächsischen DSB zu wecken..... ;)
Grüße
Snyder
Ich hatte von Owi-Verfahren gegen F. und Ermittlungen der StA gegen die GF der Komplementärgesellschaft gehört.
Hallo,
heute hat mich ein netter Herr mit leicht südländischem Akzent von der Energieagentur Deutschland angerufen. Und wollte wissen unter welcher Nummer er mich für einen späteren Anruf erreichen könne.
Leider war bzw. bin ich noch nicht so abgebrüht, um ihn hinhalten zu können. Ich habe ihm nur gesagt, solange er mich mit unterdrückter Nummer anruft, kann er mich gar nicht erreichen.
Gruß
Isenächer
Hi,
ich habe eine Zeugenbefragung von der BNetzA bekommen, die offenbar ein OWi-Verfahren gegen den ESD eröffnet hat.
Der ESD behauptet, ich hätte im Oktober 2011 auf der Seite von einem Gewinnspiel mein Einverständnis zu Werbeanrufen u.a. durch sie erteilt.
Pech für den ESD: Diese Seite, auf der ich angeblich gewesen sein soll, kenne ich nicht, an solchen "Gewinnspielen" etc. nehme ich generell nicht teil, zum fraglichen Zeitpunkt war ich auf Arbeit und die IP-Adresse, unter der ich mich angeblich angemeldet haben soll, ist sowas von daneben (Provider und Ort), das geht gar nicht.... :o
Na, schaun ma mal, was die BNetzA nun daraus macht.
Grüße
Snyder
Die mir vorgelegte IP Adresse war definitiv falsch und ich habe darauf hin durchblicken lassen, dass es ja wohl in Richtung Urkundenfälschung geht. Als Antwort kam dann die Aussage das man die Daten manuell übernommen hätte. Ich musste direkt an die fleissigen Chinesen denken, die in den 90er Jahren Telefonbücher abgetippt haben.... Also sollte man wirklich mal einen Strafantrag stellen. Datenverfälschung ist ja nicht ohne. Der Anwalt des ESD versucht zwar zu Zicken, aber die Sache wird arg eng für die.
Hi,
bei mir läuft das Ganze ja über meine Beschwerde bei der BNetzA, auf Grund der sie tätig geworden sind. Da muss es IMHO noch viel mehr Beschwerden gegeben haben, sonst hätten die sich doch sicher nicht bewegt?!
Ich habe das mit der falschen IP auch der BNetzA mitgeteilt, was sie draus machen muss man sehen.
Grüße
Snyder