Zitat:
Allerdings dürften solche E-Mail-Disclaimer nach überwiegender Ansicht unter Juristen unwirksam sein. Die Unwirksamkeit begründet sich aus zwei Umständen:
Erstens ist es sehr schwierig, einen Dritten zu veranlassen, Gelesenes zu vergessen
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Distanziert man sich von Links, so stellt sich die Frage, warum man sie überhaupt angibt. Ein Link stellt eine Empfehlung oder die Angabe einer Quelle dar. Von erster ist eine Distanzierung kaum möglich, von zweiter distanziert sich in aller Regel bereits der zugehörige Text.
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Rechtliche Bewertung
In rechtlicher Hinsicht ist ein solcher Disclaimer unhaltbar. Insbesondere wird das Urteil des Landgerichts Hamburg[2] fehlzitiert:
Da pinnt einfach ein Depp vom andern ab