Bei Kabel 1 (Achtung Kontrolle) wurde die Polizei begleitet, nachdem ein Mitarbeiter einer Sparkasse einen möglichen Enkeltrickversuch gemeldet hatte.
Teil 1:
Teil 2:
Teil 3:
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Bei Kabel 1 (Achtung Kontrolle) wurde die Polizei begleitet, nachdem ein Mitarbeiter einer Sparkasse einen möglichen Enkeltrickversuch gemeldet hatte.
Teil 1:
Teil 2:
Teil 3:
Der Rechtsanwalt Markus Kompa berichtet auf seinem Blog von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen.
Quelle: -> Direktlink wegen Klarnamen im Link über URL-Shortener umgeleitet:Zitat:
In der hierbei erforderlichen umfassenden Gesamtabwägung ist die Rechtsmissbräuchlichkeit zu bejahen, da die Umstände des Falls klar und deutlich dafür sprechen, dass die überwiegende Motivation für die Abmahnungen nicht darin lag, weitere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, sondern darin, Gebühreneinnahmen und unberechtigte fiktive Lizenzgebühren zu erzielen.
Was war geschehen? Der Anwalt Kompa und C.S. kennen sich schon sehr lange. C.S. ließ über einen Anwalt abmahnen, wenn jemand seine unter "Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International" stehen Bilder nutzte, aber keine Quellenangabe angab. Zunächst hatten die Gerichte festgestellt, dass es keinen Schadensersatz gab. Bei einer kostenlosen Freigabe der Fotografien kann schon denklogischerweise kein finanzieller Schaden entstehen.
Allerdings waren in der Vergangenheit die Abmahnungen selbst legitim, und daher auch die zu zahlenden Kosten, aus Streitwerten um die 2.000€ herum. Soweit ersichtlich, hat nun mit dem AG Hamburg erstmals ein Gericht entschieden, dass die gesamte Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist.
Quelle: ebenda.Zitat:
Herr S. hat damit weder Anspruch auf Ersatz eines Lizenzschadens noch auf Ersatz von Anwaltskosten. Umgekehrt muss Herr S. den Abgemahnten die Kosten vorgerichtlicher Abmahnabwehr ersetzen sowie alle Prozesskosten.
[...]
Amtsgericht Hamburg, Urteile vom 11.12.2020, Az: 9 C 509/19, 9 C 510/19, 9 C 512/19, 9 C 521/19, alle nicht rechtskräftig.
Danke für die Mitteilung.
Werbeanrufe: "Cell-it!" muss 145.000 Euro zahlen
Zitat:
[...]Dieses hat im Auftrag von Mobilcom-debitel Drittanbieterabonnements vertrieben und für Sky Deutschland Neukundenakquise betrieben. Gegen die beiden Auftraggeber sind bereits Bußgelder verhängt worden.[...]
naja...Zitat:
Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.
Spiegel
Zitat:
Behörde meldet so viele Beschwerden über Telefon-Spam wie nie zuvor
Zitat:
…
Bei der Bundesnetzagentur sind 2020 so viele Verbraucherbeschwerden wie nie zuvor wegen Telefonwerbung eingegangen. 63.273 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe seien registriert worden, das seien rund 9000 mehr als 2019, teilte die Behörde mit.
Und die Behörde ging den Beschwerden offenbar auch nach: Es seien »gegen zahlreiche Unternehmen Ermittlungsverfahren eingeleitet« worden, heißt es. Allerdings verhängte die Netzagentur nur gegen 17 Unternehmen Bußgelder – in einer Gesamthöhe von knapp 1,4 Millionen Euro.
…
An der Quelle saß der Knabe:
Quelle:
Hört endlich auf privaten Firmen eure höchst privaten Informationen zu geben!Zitat:
Zitat von heise
Persönliche Haftung aller Beteiligten, Pauschalschadensersatz, Haft für die Beteiligten. Das würde wirken. Ich finde es vom Ansatz her falsch, die Nutzer zu prügeln.
Zitat:
Die National Rifle Association ist die mächtigste Organisation der Waffenlobby in den USA. Doch nach Finanz- und Führungsskandalen hat die NRA nun Konkurs angemeldet. Das teilte die Organisation auf ihrer Internetseite mit.
Wohl Insolvenz als Schutz vor Regressforderungen.
Der Skandal kochte schon eine geraume Zeit.
Ein einziger Selbstbereicherungs-Verein. Und natürlich alles enge Trump-Freunde. Großartige Amerikaner, tremendous, terrific. Und die Armen sind jetzt Opfer einer sozialistischen Hexenjagd.
Zitat:
Wayne LaPierre sieht das verfassungsmäßige Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen, als "von Gott an alle Amerikaner" verliehenes "Geburtsrecht"
„Eine paranoide Vision eines noch gefährlicheren und gewalttätigeren Amerikas, wo jeder bewaffnet und kein Ort sicher ist
Bezogen :
Wenn man der Argumentation der NRA folgt, so lautet es korrekt:
-> : Im Jahr 2020 wurden in den USA laut dem Gun Violence Archive insgesamt 19.276 Menschen durch Schusswaffen getötet.Zitat:
Zitat von verquerte NRA-Argumentation
---
Quelle:
Das bisherige Verhalten der Seitenbetreiber führt genau dazu.Zitat:
Zitat von heise
GMX bettelt darum die Cookies zu speichern, Alternate setzt auf die Farbe Grün und n-tv hat Schieberegler die man auf "Aus", "Ein" und "ein bisschen Aus und Ein" schalten kann.
Da gibt es aber auch eine Initiative, die nach dem totalen Gegenteil klingt.Zitat:
Zitat von schara
Quelle: heise. de
[quote
Golem, 2.1.2021 (Achtung - die Seite ist komplett mitTrackern„bestmöglichen Nutzungserlebnissen“ verseucht. 8 Tracker, 18 Cookies, d. h. ein Fall für Tor)
Zitat:
CSU will generelle Zustimmungspflicht zu Cookies abschaffen
Während die Überschrift noch auf weniger Cookies hoffen lässt, so wird man im Artikel enttäuscht
die Zustimmung soll lediglich vom Cookie-Banner in den Browser verlagert werden.Zitat:
Unter anderem schlägt die CSU vor, dass Surfen im Internet unbürokratischer
werden soll. Dazu will die Partei die generelle Zustimmungspflicht zu den
sogenannten Cookies abschaffen.
...
Die CSU fordert in ihrem Papier, gesetzlich festzulegen, "dass Nutzer der
Verwendung von Cookies über eine Einstellung in ihrem Browser generell zustimmen" können. Die
Pflicht, bei jedem Besuch einer neuen Homepage nach der Zustimmung zu Cookies gefragt zu
werden, sollte aus Sicht der CSU entfallen. Sie sei eine "Belastung für schnelles Surfen".
Und wo Golem noch von zustimmen können spricht, liest sich das bei FAZ und Heise anders.
FAZ, 1.1.2021
Heise, 2.1.2021Zitat:
Die CSU setzt sich in ihrem Papier zudem für mehr Nutzerfreundlichkeit beim Surfen im Internet ein. So soll die neue Zustimmungspflicht für Cookies und Datenschutzeinstellungen, die bei jeder aufgerufenen Internet-Seite einen Klick erfordert, in dieser Form wieder abgeschafft werden. Das lästige Wegklicken behindere das schnelle Surfen. „Eine Information, die jeden nervt, aber niemand liest, ist vielleicht gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, heißt es in dem Papier. Deutschland solle hier national handeln und „gesetzlich festlegen, dass Nutzer der Verwendung von Cookies über eine Einstellung in ihrem Browser generell zustimmen“.
In diesen beiden Artikeln steht nichts von zustimmen können, es klingt eher nach zustimmen sollen/müssen.Zitat:
Auch das Surfen im Internet soll unbürokratischer werden. Dazu will die CSU die generelle Zustimmungspflicht zu den sogenannten Cookies abschaffen. Cookies speichern beim Surfen im Internet Daten auf der Festplatte des Nutzers und werden auch dazu verwendet, Verbrauchern individuelle Werbung zu präsentieren.
Die CSU fordert in ihrem Papier, gesetzlich festzulegen, "dass Nutzer der Verwendung von Cookies über eine Einstellung in ihrem Browser generell zustimmen". Die Pflicht, bei jedem Besuch einer neuen Homepage nach der Zustimmung zu Cookies gefragt zu werden, sollte aus Sicht der CSU entfallen. Sie sei eine "Belastung für schnelles Surfen".
Was genau steht im Papier der CSU?
Und unabhängig davon, ob es im Original - explizit oder implizit - „können“ oder „müssen“ hiess:
von der Möglichkeit, alles ablehnen zu können, habe ich in keinem der Artikel was herauslesen können.
Weshalb diese Initiative aus Bayern wohl eher ganz unbürokratisch zu mehr Cookies führen soll.
Deshalb: Hoffen wir, dass dieser Staatssekretär nicht durch die Initiative aus Bayern in seinen Ideengesödertgeläutert in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird.
Man kann Cookies im Browser verbieten. (Wobei z. B. bei Golem . de dann gar nichts funktioniert, bei Golem kann ich ohne Cookies nicht mal den Cookies von Golem zustimmen.)
Und wer total schmerzbefreit ist und auf jeglichen Cookie-Dreck geil ist, der braucht auch keine wahlkrampfbedingte Gesetzesänderung: der kann schon lange „I don’t care about cookies“ installieren und damit automatisch und gehorsam in jedem Cookie-Banner Jasager sein.
Die Seite von Golem ist leider das beste Beispiel dafür, wie es nicht sein sollte.
Ich sehe keine Möglichkeit, wie ich einzelne Bereiche ablehnen könnte. Es bleibt mir augenscheinlich nur die Wahl zwischen der Möglichkeit, die Seite zu verlassen oder der Möglichkeit, Hunderten von Schnüfflern Tür und Tor zu öffnen.
Im sogenannten „Privacy Center“ gibt es unter anderem die Rubrik
Und daran schliesst sich eine Liste von nicht weniger als 385 Wächtern über Sicherheit, Recht und Ordnung an.Zitat:
Sonderkategorien
Die Verarbeitung Ihrer Daten für diese Kategorien ist notwendig, damit wir unseren Service erbringen können.
Sicherheit gewährleisten, Betrug verhindern und Fehler beheben
Zur Gewährleistung von Sicherheit, Verhinderung von Betrug und Behebung von Fehlern können Anbieter:
sicherstellen, dass Daten sicher übermittelt werden;
schädliche, betrügerische, ungültige oder illegale Aktivitäten ausfindig machen und verhindern;
den korrekten und effizienten Betrieb von Systemen und Prozessen - einschließlich der Überwachung und Verbesserung der Leistung von Systemen und Prozessen - im Rahmen der erlaubten Verarbeitungszwecke sicherstellen.
Anbieter können nicht:
Datenverarbeitungen durchführen, die in einem der anderen Verarbeitungszwecke definiert sind.
Hinweis: Daten, die gesammelt und verwendet werden, um die Sicherheit zu gewährleisten, Betrug zu verhindern und Fehler zu beseitigen.
können automatisch gesendete Geräteeigenschaften zur Identifizierung beinhalten, präzise Geolokalisierungsdaten und Daten, die durch aktive Abtastung der Vorrichtung erhalten werden. Merkmale zur Identifizierung ohne gesonderte Offenlegung und/oder Opt-in.
„Sicherheit gewährleisten, Betrug verhindern und Fehler beheben“ klingt ja erst mal ganz gut und vernünftig.
[Sarkasmus ein]
Zumal wenn man unter den Wächtern über Sicherheit, Recht und Ordnung diese illustren Vertreter findet:
Ströer SSP GmbH (SSP)
Adobe Advertising Cloud
Amazon Advertising
Axel Springer Teaser Ad GmbH
Google Advertising Products
EASY Marketing GmbH
Nielsen Marketing Cloud
Ströer SSP GmbH (DSP)
[/Sarkasmus aus]
Die Seite finanziert sich über Werbung?
Ich habe nichts gegen seriös vorgebrachte Werbung. Darauf, dass ich an Hunderte hochseriöse §$%“§ verhökert werden soll, kann ich aber gerne verzichten.
Zitat:
Die Deutsche Telekom und Bayer haben eine Gruppe mitfinanziert, die zu der Trump-Demonstration vor der Erstürmung des US-Kapitols aufgerufen hat. Zudem spendeten sie an republikanische Abgeordnete, die im Kongress gegen die Anerkennung der Wahl des Demokraten Joe Biden zum Präsidenten gestimmt haben.
Zitat:
Vielleicht verhindert Trump dies in den letzten Tagen seiner Präsidentschaft aber auch, indem er sich selbst begnadigt.
[...]
"Eine Selbstbegnadigung könnte von den Strafverfolgungsbehörden als Schuldeingeständnis interpretiert werden. Und begnadigen kann er sich, wenn überhaupt, für die Bundesverfahren", erklärt Experte T..
Zitat:
Neue WhatsApp-AGB
Shoot the Messenger
Die neuen Geschäftsbedingungen von WhatsApp verärgern viele Menschen. Zu Recht: Facebook kann seine Versprechen bei Datenschutz und Sicherheit einfach nicht halten. Threema und Signal sind gute Alternativen. Wer sie installiert, sollte den alten Messenger im gleichen Zug löschen.
Millionenstrafe für Telefonspam-Nazi
Zitat:
Paderborn. Eine 72-jährige Frau ist am Mittwoch Opfer von Telefonbetrügern geworden, die sich ins Online-Banking des Opfers hackten und hohe Summen umbuchten. Am Dienstag meldete sich ein englisch sprechender Mann am Telefon der Seniorin. Die Frau konnte heraushören, dass er angeblich von "Mircosoft" war. Weil sie ihn ansonsten nicht weiter verstand, beendete sie das Telefonat.
Wie erreicht man insbesondere ältere Normalos mit den vielfältigen Warnungen?Zitat:
Stand: 08.10.2020
...
Warnung vor falschem Microsoft-Support: Angebliche Mitarbeiter des technischen Supports von Microsoft versuchen per Telefon oder über gefälschte Warnhinweise am PC, Zugriff auf Ihren PC zu erlangen. Welche Masche dahinter steckt und wie Sie sich schützen können.
usw, usw...
Faltblätter im Briefkasten?
In unserer Umgebung hat es genau so eine Aktion vor etlichen Monaten schon gegeben.Zitat:
Faltblätter im Briefkasten?
Heise
Zitat:
E-Privacy-Verordnung: EU-Ratsspitze will breiteren Datenzugriff zulassen
Wie lächerlich (2. Abschnitt) ist das? Denn wie will Lieschen Müller das überprüfen können …Zitat:
Zweckentfremdung unter Bedingungen
Als "wichtigste Änderung" bezeichnet die portugiesische Regierung nach dem von der Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Text ihren Vorschlag, dass Firmen und Behörden Metadaten wie Verbindungsinformationen für andere Zwecke als die ursprünglich vorgesehenen und vom Nutzer gestatteten verwenden können sollen. Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass die Verarbeitung "kompatibel" ist zur zunächst freigegebenen Absicht. Dies soll auch für Eingriffe in "Terminal-Ausrüstung" wie Browser etwa durch das Setzen von Cookies und das Auslesen damit verknüpfter Nutzerinformationen gelten.
Im neuen Artikel 6c und dem Erwägungsgrund 17aa sowie dem erweiterten Artikel 8 und zugehörigen Erläuterungen knüpfen die Portugiesen diese Zweckentfremdung an einige Bedingungen. "Gegebenenfalls" sollen Diensteanbieter die Aufsichtsbehörde kontaktieren, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen und persönliche Informationen pseudonymisieren sowie verschlüsseln.
Wie krank ist der portugiesische Vorschlag insgesamt? Denn die weiteren Ideen sind leider auch nicht besser.
Real: unter = ohne, breiteren = umfassenden.
Portugal und Cookies:
In Deutschland gibt es Seiten, die eine Liste benutzen, auf der über fünfhundert Amigos stehen, denen es mit besonderer Priorität am Herzen liegt, technisch notwendig aus berechtigtem Interesse über mein Nutzererlebnis wachen zu dürfen.
In Portugal umfasst die Liste über sechshundert bandoleiros, die nur das Beste im Sinn haben.
Die Liste beim staatlichen portugiesischen Fernsehen RTP:
Im Cookie-Banner oben in der dritten Zeile links den Link “fornecedores” anklicken
(Bei RTP ist in dieser Liste zwar “INATIVO” voreingestellt, bei anderen Seiten nicht)
Auch interessant bei RTP:
Welche unentbehrliche – und damit nicht abwählbare - Cookies das sind, erfährt man nicht.Zitat:
Cookies Básicos e Imprescindíveis
Permitem personalizar as ofertas comerciais que lhe são apresentadas, direcionando-as para os seus interesses. Podem ser cookies próprios ou de terceiros. Poderá receber ofertas comerciais, mas sem corresponderem às suas preferências, independentemente das opções apresentadas nas funcionalidades avançadas.
Nur der nebulöse Hinweis, dass die auch von Dritten sein können und auch der Werbung dienen.
Wer hats erfunden..?Zitat:
Seit Jahresbeginn gibt es Änderungen im Schweizer Fernmeldegesetz. Neben umfangreichen Anpassungen im Bereich Roaming, die ab Juli
greifen, gelten nun auch neue Regeln fürdie Kontaktaufnahme via Call Center. Durch die Änderung des Schweizer Bundesgesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb machen sich Call Center seit dem 1. Januar strafbar, deren Nummern nicht im Telefonbuch eingetragenen sind.
Zitat:
Google droht Australien mit Abschaltung der Suchmaschine
Ein australischer Gesetzentwurf sieht vor, dass Google für die Verlinkung auf Medieninhalte zahlen soll. Der Konzern hält ihn für derart vage, dass unkalkulierbare Kosten drohten.
Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben:
Zitat:
Whatsapp-Boykott: Warum ein Wechsel zu Telegram die Sache nur noch schlimmer macht
Der "Y2k"-Fehler ist nicht tot. Er hat nur stillgehalten:
Zitat:
Der Zugverkehr in der chinesischen Hafenstadt Dalian kam für einen kompletten Tag zum Erliegen. Da die meisten Planungstools
der „China Railway Shenyang Group“ auf Flash aufbauen, konnten überraschend keine Zugverbindungen mehr geplant werden.
Quelle:
Da hilft auch keine Datensparsamkeit - liefern muss ich als Bürger.Zitat:
Zitat von heise
Sehr interessanter Blick hinter die Kulissen. Es geht hier um Zeitschriftenabos und angebliche Gewinne
Zustellprobleme in den letzten Tagen
Darum kam Ihre E-Mail nicht durch
• „Die Mail ist nicht angekommen, sorry.“ Glaubt einem kein Mensch.
• Zur Ehrenrettung: In den letzten Tagen kam es wohl wirklich zu Problemen dieser Art bei vielen E-Mail-Providern. Das steckt dahinter.
Berlin -
Wegen technischer Probleme bei einem großen Anbieter von Spam-Sperrlisten sind in den vergangenen Tagen offenbar zahllose E-Mails nicht zugestellt worden. Der zu Cisco gehörende Listen-Anbieter Spamcop.net, bei dem viele E-Mail-Provider Kunden sind, habe es versäumt, die Registrierung seiner Internetadresse (Domain) zu verlängern. Das berichtet das IT-Fachportal „Golem.de“.
Normalerweise können die Mail-Anbieter über eine Anfrage bei der Spamcop-Seite prüfen, ob der Mail-Absender als bekannter Spammer auf der Sperrliste steht oder nicht. Das funktionierte aber eben temporär nicht, weil die Seite offline war, erklären die Experten. Diesen Umstand interpretierten die anfragenden Server der Mail-Anbieter verhängnisvollerweise so: Alle sind Spammer. Folglich wurden die Mails meist nicht zugestellt.
Inzwischen ist Spamcop.net wieder registriert und online, so dass die Abfragen der Mail-Provider wieder reibungslos laufen und alle Mails korrekt zugestellt werden sollten. (dpa)
Quelle:
Was auch irritiert: wie unprofessionell Cisco da das Management betrieben hat. Wenn eine Domain ausläuft, erhält man doch im Vorfeld Erinnerungen des Registrars. Hat die denn niemand gelesen? Oder vielleicht im eigenen Spamfilter gelandet...
Zitat:
Spamcop verbaselt seinen Domainnamen
.....
Die Spamcop-Liste und die zugehörige Website waren zu der Zeit jedoch gar nicht mehr erreichbar. Zunächst erschien dort die Meldung "This Domain Name Has Expired" und später eine Parking-Seite mit dubioser Werbung.
....
Ob die nächste Domainverlängerung bei Spamcop reibungslos funktioniert, wird sich am 31. Januar 2022 zeigen.
Zitat:
Die Sicherheitsexperten des Softwareunternehmens Check Point stellen im Vorfeld des Valentinstags eine deutliche Zunahme bei Phishing-Kampagnen fest.#
...
Auf den Websites der Hacker werden häufig Geschenkartikel wie Pralinen oder Schmuckstücke angeboten. Oft geben sich diese betrügerischen Sites als Webpräsenz bekannter Firmen aus.
...
Bei allzu verlockenden Sonderangeboten, beispielsweise einem Rabatt von 80 Prozent, sollte man immer misstrauisch werden.
Zitat:
Unerwünschte E-Mails sind nicht bloß lästig, sondern können auch gefährlich werden. Aber wer kriegt eigentlich die meisten davon ab?
Wenn es nur nervig wäre, so wie Wespen auf dem Bienenstich, könnte man damit ja leben. Lässig mit der Maus wedeln, und schon sind sie gelöscht, die dämlichen Spam-Mails. Doch die unerwünschte elektronische Post kann es auch in sich haben. Erschreckt einen mit Mahnungen, gibt sich als Anweisung der Chefin aus oder lockt einen mit süßen Versprechungen auf dubiose Internetseiten mit einem klaren Ziel: Abzocke oder Identitätsdiebstahl.
BVerfG hebt auf Verfassungsbeschwerde von RA Frank Richter das AG Goslar auf, das - wie derzeit nahezu alle Gerichte - ohne ernsthafte Erwägung einer Vorlagepflicht zum EuGH eine Schadensersatzpauschalanspruch von mindestens EUR 500 nach einmaliger unerbetener E-Mail-Werbung unter Hinweis auf die angeblich fehlende Schwere der Verletzung ablehnte.
Oh. Das ist gut. Richtig gut!
Hallo sastef,
Beitrag #37 - da du dich anscheinend etwas auskennst, könntest du das mal für die, die null Ahnung haben, das Urteil vom Ra. Richter etwas erklären.
Zitat:
Die Bundesnetzagentur hat gegen den Call-Center-Betreiber KiKxxl wegen unerlaubter Telefonwerbung eine Geldbuße in Höhe von 260.000 Euro verhängt. KiKxxl habe im Auftrag verschiedener Unternehmen aus der Telekommunikations-, der Energie- und der Versicherungsbranche unerlaubte Werbeanrufe durchgeführt, teilte die Aufsichtsbehörde am Mittwoch mit.
Es geht indirekt um die Frage, ob Betroffene unerbetener Werbung, aber auch anderer datenschutzwidriger Praktiken, mehr verlangen können, als nur künftige Unterlassung und Ersatz entstandener Rechtsverfolgungskosten, nämlich auch immateriellen Schadensersatz. Die Linie der zivilgerichtliche Rechtsprechung in Deutschland und Österreich ist hierzu extrem einschränkend, faktisch verweigernd, die arbeitsrechtliche Rechtsprechung und die rechtswissenschaftliche Literatur sieht das aber zu großen Teilen anders. Obwohl also umstritten ist, ob die faktisch flächendeckende Versagung von Schadensersatz in den Fällen vermeintlicher Lappalien wie der Versendung einer einzelnen E-Mail richtig ist, legte bisher keines der Gerichte die Sache dem EUGH vor, obwohl sie dazu nach europäischem Recht verpflichtet waren. Diese Verweigerung hat das BVerfG nun als verfassungswidrige Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter gebrandmarkt und die Zurückweisung des Schadensersatzanspruchs aufgehoben. Das aufgehobene AG Goslar darf nun zu Kreuze kriechen und die Sache dem EuGH vorlegen, der dann hoffentlich bald entscheiden und idealerweise dem europäischen Recht endlich auch hier in Deutschland im Sinne einer wirksamen Gegenwehr gegen datenschutzrechtliche Regeln Geltung verschaffen kann. Das gibt Druck auf die Branche der Datenhändler und Serienspammer.