Zitat:
Stellungnahmefrist zu knapp bemessen
Ursprünglich habe sich der Vorwurf der BNetzA auf 2469 unerlaubte Werbeanrufe bezogen. Die Behörde habe für jeden einzelnen der Anrufe die Vorlage einer Einwilligung verlangt.
„Selbst wenn ein solcher Abruf innerhalb von 20 Minuten gelingen würde, würde das 823 Stunden dauern", so der Anwalt. Dies entspreche 103 Arbeitstagen bei 8 Stunden täglicher Arbeitszeit und somit mehr als 20 Wochen. "Die tatsächliche Stellungnahmefrist für meine Mandantin betrug lediglich 11 Wochen. Die beantragte Fristverlängerung zur weiteren Stellungnahme wurde durch die Bundesnetzagentur abgelehnt – ohne ersichtlichen Grund“, wirft der Anwalt der BNetzA vor.
wenn dir rechtmässig gearbeitet hätten würde so ein Nachweis innerhalb von Stunden möglich sein. Und zwar für alle dieser 2469 Werbeanrufe.