Spam für verschiedene Produkte aus Hamburg
Hallo,
nachdem ich mich irrtümlich an den drangehängt habe, mache ich zu dem Thema mal einen eigenen auf.
Mitte Januar „beglückte“ mich die Firma activeroom GmbH aus Hamburg mit drei unverlangten Spam-Mails für Lotto24.com, limango und eine dritte Firma. Mailprovider war eine Firma aus Passau, die ich gleich mit einer Abuse-Mail angegangen bin.
Nach dem dritten Spamrun habe ich dann activeroom einen T5F (datenrechtliche Selbstauskunft nach DSGVO) geschickt. Der wurde auch relativ schnell beantwortet aber unvollständig. Angeblich soll ich an einem Gewinnspiel einer ARTUS Consulting GmbH aus Meggen in der Schweiz teilgenommen haben. Die SOI und DOI-Daten wurden mitgeschickt, allerdings nicht im Original. Nach den Daten, die ich bekommen habe, war mir sofort klar, dass der DOI gefälscht ist, weil ich zu dieser Zeit auf dem Weg nach Hause von einer Weiterbildung war.
Weil nach meiner Rückfrage die datenrechtliche Selbstauskunft immer noch unvollständig war und ich keine „Brieffreundschaft“ mit einem Spammer beginnen wollte, habe ich die Firma dann beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit „verpfiffen“ (Beschwerde wegen unerlaubter E-Mail-Werbung). Als Ergebnis hat die Firma die vollständigen Unterlagen der gefälschten Einwilligungserklärung der Schweizer Firma herausgegeben. Eine Sanktionierung der activerome GmbH wegen der unvollständigen Auskunft erfolgte nicht. Begründung war sinngemäß: Dass die unvollständige Auskunft nicht als falsch anzusehen ist und es nicht bzw. schwer be-weisbar ist, inwieweit Daten zurückgehalten wurden. Deshalb wurde eine Sanktionierung für nicht zweckmäßig erachtet, weil sie ggf. gerichtlich angreifbar wäre.
Aus den vollständigen Unterlagen geht eindeutig hervor, dass der SOI und DOI von vorn bis hinten gefälscht sind. Ich war zu dieser Zeit gar nicht am Computer, eine Einwilligungs-E-Mail habe ich auch nie verschickt und mein Internetprovider war zu dieser Zeit nicht die Deutsche Telekom.
Ob man das Handeln der Hamburger Datenschützer jetzt unter Wattestäbchenarmee abhaken muss oder ob man schulterzuckend hinnehmen muss, dass unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke, Adressdaten und wie in meinem Falle mit gefälschten Einwilligungen, aus dem nicht EU-Ausland bezogen werden, damit in Deutschland gespammt wird und man dagegen nichts machen kann, kann ich im Moment noch nicht abschließend bewerten. Fakt ist, dass die Hamburger Firma nicht nur Daten aus zweifelhaften Quellen bezieht und es auch sonst nicht so mit der Einhaltung von Vorschriften hat. So enthält der Briefbogen nicht alle Pflichtangaben nach GmbH Gesetz bzw. sind unrichtig, wie z.B. der Vorname des Geschäftsführers