Wobei es ein statistisch bemerkenswertes Phänomen ist, wenn eine Person signifikant häufig unaufgeforderte Werbemails bekommt von Stellen, die sonst nicht oft auffällig werden als SPAM-Versender.
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Wobei es ein statistisch bemerkenswertes Phänomen ist, wenn eine Person signifikant häufig unaufgeforderte Werbemails bekommt von Stellen, die sonst nicht oft auffällig werden als SPAM-Versender.
Vielleicht.
Das heisst nichts. Ich allein habe so viele Spamfälle, dass ich mindestens zehn Leben bräuchte, um alle zu bearbeiten. Es gibt einfach zuviel Spam, als dass einer auch nur einen nennenswerten Anteil haben könnte. Aber es gibt einige Entscheidungen, die von Herrn GvG stammen, mit denen er nach meiner Kenntnis eben neue juristische Wege betreten hat im Kampf gegen Spam. Wege, die andere eben zuvor nicht gegangen sind, weil sie es nicht besser wußten bzw. sich nicht getraut haben.
Alles andere was um ihn in der Diskussion ist, steht auf einem anderen Blatt und arüber kann man trefflich streiten. Viele reden allerdings mit und haben noch weit weniger Kenntnis von den Vorgängen als ich und ich weiß schon kaum etwas davon wirklich sicher.
Das ist m. E. unstrittig. Mehr als 90% des hier täglich einschlagenden spams ist in englisch abgefasst, stammt aus dem Ausland und bewirbt zweifelhafte "Leistungen" für im Ausland ansässige Firmen/Betrüger. Schon von daher gleicht jeder "Erfolg" gegen spammer dem sprichwörtlichen Tropfen auf einem heissen Stein.
Schon vor dem Einstieg Ihres Kollegen in das Thema ist in Urteilen festgestellt worden, dass und warum spam unzulässig ist. Herr G. hat das Feld dann als möglicher Weise lukrativ empfunden. Jedenfalls kommt es mir so vor und ich bin mit der Einschätzung gewiß nicht allein.
Hm! Ich weiß, was ich weiß. Das ist viel, gewiß nicht Alles, reicht mir aber allemal. Zumal es hoffentlich nicht die Norm ist, dass ein Rechtsanwalt mehrfach als Angeklagter vor Gericht steht und verurteilt wird. Wenn ein Anwalt also diesbezüglich hervorgehoben ist und dennoch regelmäßig und öffentlich so tut, als wäre er nachgerade die Unschuld vom Lande, kann ich nicht umhin, diese Scheinheiligkeit und die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu erwähnen.
M. Boettcher
Die lernen´s wohl nie! :mad: Nach dem Adresshandel zur "Abwechslung" mal wieder eine Spam-Mail:
Hallo Günther,
gewinne 2 Tickets zur Fußball-EM: Deutschland - Polen! whois:www.eurogewinnspiel.com
Das darf dann aber nicht passieren:
whois:http://maui.autsch.de
Keine EM-Tickets mehr? Bei viagogo gibts noch Tickets zu allen Spielen!
whois:www.viagogo.de/
Und damit wir es nie vergessen: Zidanes Kult-WM-Abgang
whois:http://maui.autsch.de/
Du kannst alle Clips und Pixx weiterleiten oder auch auf deiner Website einbauen.
Schmerzhafte Grüße
Dein AUTSCH!-Team
PS: Sie erhalten diese Mail, da Sie sich bei whois:www.autsch.de oder über PLANET49 angemeldet haben.
AUTSCH! versucht immer höchsten Qualitätsstandards gerecht zu werden.
Sollten Sie Fragen oder Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wenn Sie zukünftig keine Mails mit den exklusiven Angeboten nur für AUTSCH!-Mitglieder mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier zum Abmelden: whois:http://www.autsch.de/u.php?
Kurz zur Vorgeschichte:
etwa Mitte Mai 08 habe ich mir eine Mailadresse zugelegt, die ich mir nur zum „Spielen“ mit einer gewissen Briefkastenfirma eines B. zugelegt habe. Für diese Mailadresse nutze ich nur einen Nicknamen (wie z.B: Peter Pan) und nie meinen richtigen Namen. Im täglichen Mailverkehr wird diese Mailaddy ebenfalls nie benutzt. Angegeben habe ich sie nur einmal, und zwar bei einer missglückten Anmeldung auf einer Seite von B.. Missglückt deshalb, weil ich nicht die versprochene Bestätigungsmail mit den „Zugangsdaten“ erhielt (hmm: vielleicht verschicken die Herrschaften ja auch keine Nachrichten an Mailadressen in Moskau...:clown:).
So und jetzt kommt aber was ganz Merkwürdiges:
ohne Vorwarnung (Bestätigungsmail einer Anmeldung / double-opt-in, ...) werde ich plötzlich täglich mit Newslettern beglückt:
zuerst ging's los mit whois: (ein Blick ins whois zeigt: hier steckt conrad in Hirschau mit drin). Es folgten Mails von whois: (Werbung für whois: und eine merkwürdige Spieleseite (skill7 oder so), whois: und anderer nie bestellter Werbedreck.
Per T5F wurde als Quelle allen Übels whois: (gehört zu whois:) genannt. Teile vom Datensatz (z.B. PLZ sind absoluter Schwachsinn, auch kann ich mich zum angegebenen Zeitpunkt niemals dort angemeldet haben.).
Auf mein T5F meldete mir die planet49 :
Hallo liebe planet49? Sieht so eine korrekte Antwort auf einen T5F aus? Ich denke NEIN!Zitat:
...unter der e-Mail Adresse: „meine Phantasienamenmailaddy“ sind keine Daten gespeichert, bzw. wurden diese bereits gelöscht.
Sollten Sie sich mit einer anderen E-mail Adresse angemeldet haben so möchten wir Sie darum bitten, uns diese mitzuteilen, damit wir Ihre Anfrage korrekt bearbeiten können. Wir benötigen Ihre Email-Adresse zur eindeuteigen Identifizierung.
Möglich wäre ausserdem, daß Sie Ihre Anmeldung bei Planet49 nicht vollständig abgeschlossen haben, und aus diesem Grund Ihre Angaben bei uns im System nicht gespeichert werden konnten!
Mit freundlichen Grüssen
E.Sch.
Ich habe nach dem Datensatz, der Herkunft, dem Zweck der Speicherung gefragt und wollte wissen, an wen die Daten zu dieser Mailaddy verhökert wurden.
Aus dem erhofften "Spiel" mit B. wurde ja leider nichts, aber mit der planet49 wird es bei dieser Ignoranz wohl noch sehr spannend und sieht nach einer vollen Breitseite mit komplettem Programm gegen die planet49 aus.
Da ich mich selbstverständlich nicht bei og. Gewinnsp.. (äähh: Datensammelportal) angemeldet habe, wäre mal interessant, ob das jemand - ggf. auch ein dem Thema geneigter RA :rolleyes: - verifizieren kann, oder ob nur ich so ein "Glück" mit meinen frischen Daten hatte.
Bleibt derzeit noch zu vermuten: kann es sein, dass planet49 Daten mit meiner Mailaddy über die O.C.Ltd bekommen hat???:confused: Oder hat ggf. jemand in das eurogewinndingens meine Mailaddy, den leicht zu erratenden Nicknamen und sinnlose weitere Daten eingehämmert und die planet49 verhökert - ohne Bestätigungsmails zu versenden - diese Daten an ihre Kunden/Partner?
So: planet49 hat die Frist zur Abgabe einer ordnungsgemäßen Auskunft auf mein T5F verstreichen lassen :skull:.
Inzwischen hat auch whois: die gleiche Quelle bestätigt. Die von dort stammende Auskunft kommt schon eher dem näher, was man auf einen T5F erwartet.
Daten mit Stern wurden von mir unkenntlich gemacht.Zitat:
....bezugnehmend auf Ihre email vom 05.06.2008 folgende
Information zu den Daten, die wir zu Ihrer Person gespeichert
haben:
Vorname: P.
Nachname: L.
Email: p*.l*@*.*
Ihre Daten wurden uns am 20.05.2008 um 17:39:57 Uhr durch
Planet49 übermittelt. Planet49 führt ein Gewinnspiel durch, bei
dem wir als Sponsor auftreten.
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgte unter folgender IP-Adresse:
IP: 204.13.236.***
....
Jetzt bin ich mal gespannt, wie sich die planet49 aus dieser Sache heraus windet. Scheint ja ein ziemlicher Saftladen zu sein...
Hinweis: die bespammte Mailaddy gibt es seit 15.05.08. und klar auch, dass ich nicht im besagten Zeitraum und schon gar nicht mit dieser Mailaddy an einem Gewinnspiel (und noch dazu der planet49!) teilgenommen habe.
Nachdem ich IMO jetzt genügend Spam-Kunden von Planet49 habe, habe ich die Planet49 nun mal um Auskunft gebeten, an wen die alles meine drei Mail-Adressen verkauft haben. Wenn ein Kunde fehlt, dann ist die Auskunft unvollständig und es gibt noch mehr Stress für die! :D
Planet49 "liebt" mich langsam!
1. Spam und Adresshandel mit der „mail[ät]gravenreuth.de“
1.1. Werbe-E-Mail der Firma 1
2006 bekam ich eine Werbe-E-Mail der Firma 1 an die „mail[ät]gravenreuth.de. Nach erfolglosem Briefwechsel beantragte ich eine einstweilige Verfügung, welche auch am 31.10.2006 erlassen wurde (AG München Az.: 161 C 30766/06). Mir war zu diesem Zeitpunkt der Zusammenhang zwischen der Planet49 GmbH und der Firma 1 noch nicht bekannt. Am 08. Dezember 2006 erhielt ich von der Firma 1 gem. § 13a UKlaG die Mitteilung, dass man die E-mail-Adresse mail[ät]gravenreuth.de von der Planet49 GmbH erworben hätte.
1.2 Adresshandel mit der „mail[ät]gravenreuth.de“
Noch am selben Tag mahnte ich die Planet49 GmbH daraufhin wegen dieses Adresshandels ab. Nach erfolglosem Briefwechsel beantragte ich eine einstweilige Verfügung, welche auch am 19.12.2006 erlassen wurde (AG München Az.: 161 C 36219/06).
1.3 Spam an die „mail[ät]gravenreuth.de
Am 15. November 2006 bekam ich eine Werbe-E-Mail der Planet49 GmbH an seine Adresse „mail[ät]gravenreuth.de“. Nach erfolglosem Briefwechsel beantragte ich eine einstweilige Verfügung, welche auch am 28.11.2006 erlassen wurde (AG München Az.: 161 C 33695/06).
2. Spam und Adresshandel mit der „gravenreuth[ät]gmx.de“
2007 bekam ich eine Werbe-E-Mail der Firma 2 an seine Mail-Adresse „gravenreuth[ät]gmx.de“. Dieses Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab und teilte dem Kläger am 30.03.2006 gem. § 13a UKlaG mit, dass man die E-Mail-Adresse „gravenreuth[ät]gmx.de“ von der Planet49 GmbH erworben hätte. Noch am selben Tag mahnte ich die Planet49 GmbH daraufhin wegen dieses Adresshandels erneut ab. Da keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, erging am 10.04.2007 durch das AG München (Az.: 142 C 10359/07) eine einstweilige Verfügung.
3. Spam und Adresshandel mit der „kanzlei[ät]gravenreuth.de“
2008 bekam ich eine Werbe-E-Mail der Firma 3 an seine Mail-Adresse „kanzlei[ät]gravenreuth.de“. Dieses Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab und teilte mir am 08.04.2008 gem. § 13a UKlaG mit, dass sie die E-Mail-Adresse „kanzlei[ät]gravenreuth.de von der Planet49 erworben hätte. Ich mahnte die Planet49 GmbH daraufhin wegen dieses Adresshandels erneut ab. Da keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, erging am 02.05.2008 diesmal durch das LG München I (Az.: 34 O 7469/08) eine einstweilige Verfügung.
Später spammte die Planet49 GmbH an diese Mail-Adresse – obwohl sie angeblich „gravenreuth.de“ in Ihrer „Blacklist“ hat. Da wieder keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, erging auch insoweit durch das LG München I (Az.: 33 O 8689/08) eine einstweilige Verfügung.
Wenn die ihre "Blacklisten" nicht im Griff haben, dann ist das deren Problem.
Allein die Tatsache, dass sie zugeben, solche Blacklisten überhaupt führen zu müssen, zeigt von vornherein die Tatsache, dass Werbung ohne Zustimmung der Adressaten versendet wird, und zwar systematisch und massenhaft.
Dieses Eingeständnis ist auch ein Indiz für die fehlende Bereitschaft, diese unlautere Werbung zu unterlassen.
Mit den Blacklisten will man versuchen, "Schaden zu begrenzen", ohne auf die unlauteren Praktiken zu verzichten. Stichwort: Wiederholungsgefahr.
Hätte man dort korrekte double-opt-in-Adressen, dann bräuchte man auch keine Blacklisten.
Das mit den einstweiligen Verfügungen ist ja schön und gut, aber anscheinend 'kratzt das den Anbieter ja nicht die Bohne'. Was ist denn dann die nächste Eskalationsstufe und wann wurde diese denn schon durchgezogen? Ansonsten kann das 'Spiel' mit den einstweiligen Verfügungen ja bis zum St. Nimmerleinstag weitergehen. Oder: es wurde A gesagt, wann folgt denn dann mal B?
- kjz
Das ist damit zu erklären, dass es sich immer um eine andere Mailadresse gehandelt hat.
Wenn es immer die gleiche gewesen wäre, dann hätte sich die Firma natürlich eines Verstoßes gegen die Verfügung mit Strafandrohung schuldig gemacht. Es waren hier aber immer andere Adressen im Spiel. Daher musste GvG jedesmal erneut von vorn die Tour durchziehen.