Eigentlich würde ich bei neuartigen Erkrankungen die gleiche datenschutzrechtliche Diskretion erwarten wie bei Masern, Grippe, Tollwut, Hepatitis, Milzbrand oder Heuschnupfen.
Wer sich angesteckt hat, hat Anspruch auf den vollen Rechtsschutz durch die DSGVO. Namen, Alter, Wohnort oder andere Lebensumstände gehören wohl in die Akten der Gesundheitsämter, aber nicht in die Nachrichten.