Zitat von BNetzA
Rechtswidrige Nummernnutzung Ping-Anrufe
Ihre Nachricht vom: 07.12.2016
Unser Zeichen: EB962487
Sehr geehrte Damen und Herren,
in obiger Angelegenheit kommen wir auf Ihre Beschwerde zu einem sog. Ping-Anruf zurück.
Die Bundesnetzagentur hat den zu Grunde liegenden Sachverhalt umfassend geprüft. In der Sache sind dabei noch weitere Hinweise eingegangen. Bei den gegenständlichen Rufnummern handelt es sich um Internationale Rufnummern für Globale Mobile Satellitensysteme, die nach den hier vorliegenden Erkenntnissen hochpreisig zeitabhängig je Minute abgerechnet werden. Die Ping-Anrufe verfolgen den Zweck, einen Rückruf auf die in der Anruferliste hinterlassenen Rufnummern zu provozieren. Unter den Rufnummern waren Bandansagen unterschiedlichen Inhalts geschaltet. Diese waren offensichtlich darauf ausgelegt, den zurückrufenden Verbraucher längst möglich in der Verbindung zu halten.
Aufgrund des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat die Bundesnetzagentur gegenüber den Netzbetreibern zu den nachfolgend bezeichneten Rufnummern für den Zeitraum vom 10.10.2016 bis 24.01.2018 ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verfügt:
008818213071
008818213072
008818213073
008818213074
008818213077
008818213078
0088182151127
0088182151131
0088182151137
0088182151143
0088182151157
0088182151161
Das verfügte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot hat zur Folge, dass den betroffenen Verbrauchern für den genannten Zeitraum die über diese Rufnummern zustande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.
Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur greifen jedoch nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollte er dennoch versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern. Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen es der Bundesnetzagentur hierbei nicht, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur