Hallo mfipsman,
Ob da eine Widerrufsbelehrung drin ist oder ein Schreiben mit dem man den Papst in Unterhose sehen kann ist völlig Banane und egal .... Es besteht kein Vertrag
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Hallo mfipsman,
Ob da eine Widerrufsbelehrung drin ist oder ein Schreiben mit dem man den Papst in Unterhose sehen kann ist völlig Banane und egal .... Es besteht kein Vertrag
Nur so ein Gedanke.
Ich bin da ja selber zu dumm für. Aber wie wäre es da eine Mail mit Anhang "Erteilung einer Einzugsermächtigung" zu "basteln" und von einem anonymen Mail-Account aus hinzuschicken, bei dem der Anhang, wenn er geöffnet wird, bestimmte Aktionen auf deren Rechnern ausführt....
'nen schönen 1.Mai wünsche ich Euch!
Lieber Frank,
wenn du nichts machst, machst du denen schon Aufwand. Denn auch wenn die Massenmahnungen schicken - aber ein bisschen kostet die das schon. Und wenn du dann anderen Leuten genau das rätst was wir raten, haben die noch mehr Probleme dass noch weniger Leute zahlen. Und irgendwann zahlt keiner mehr und dann hat es sich erledigt.
Und glaube mir: es hat - auch wenn es teilweise lange gedauert hat - auch schon ein paar Abzocker erwischt, die sich dann vor Gericht verwantworten mussten. Es ist ein langer Kampf , aber das ist nunmal das Ziel des Vereins hier.
Nee, war ja auch nicht wirklich ernst gemeint, aber so ein Gedanke könnte sich einem schon aufdrängen. Meine Frau hat letztens eine Mail bekommen mit Anhang (war glaube ich vorgetäuscht Paypal) von wegen es wurden von ihrem Paypal-Konto (sie hat keines) für ein Abo Video-on-demand Geld abgebucht . Dummer Weise hat sie den Anhang geöffnet und erst dann mir das erzählt. Ein Virenscann brachte dann aber keinen Fund (verwundert). Sind Leute, die sowas verbreiten immer erwischt worden?
Der Virenscan sollte mit einem anderen Virenscanner wiederholt werden, z.B. Kaspersky Online Virenscanner. Vor allem sollte mit dem PC, bis das geklärt ist, kein Online-Banking mehr gemacht werden. Evtl. Betriebssystem neu installieren, inklusive Formatieren der Festplatte.
Die Programmierer von Viren sitzen oft in Osteuropa, dort haben sie im Prinzip Narrenfreiheit. Außerdem werden Viren so getarnt verbreitet, dass der Verantwortliche nicht zu finden ist. "Anonymes Mailkonto" reicht hierzu nicht. Auf die Feinheiten gehe ich hier nicht ein. Erwischt wird in erster Linie derjenige, der sich dabei dämlich anstellt.
Hallo zusammen,
ich melde mich auch mal wieder etwas verunsichert zurück.
Danke auch an frank2000 für das Teilen deiner Leidensgeschichte. (von Gegenmaßnahmen würde ich aber auch absehen ;-) )
Es hat eine ganze Weile gedauert, bis die Firma mal wieder telefonisch Kontakt aufgenommen hat.
Nachdem in diesem Thread alles sehr schön aufgearbeitet wurde, hätte ich trotzdem mal noch zwei Fragen zu meinem Fall.
1.
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Zum einen wurde bei meinem eventuellen „telefonischen Vertragsabschluss“ (anders ist es bei mir nicht möglich – da auch nur Einschreiben Einwurf) die Adresse falsch verstanden. Das hat zur Folge das alle Schreiben nur durch den guten Willen der Post und erst nachdem sie mehrfach zum Absender zurückgegangen sind bei meinen Eltern ankommen. (ich hab das damals so angegeben, weil ich mich mit dem ganzen Finanzkram sowieso eher weniger auskenne) Bei der Adresse bin ich allerdings nicht gemeldet. Der Grund des letzten Anrufs war nämlich, dass das erste Mahnschreiben nicht angekommen bzw. zurückgegangen ist.
Kann mir das später irgendwie zum Nachteil werden? Hab ich die Pflicht die Adresse zu korrigieren? Ich hab zunächst keine korrigierenden Angaben gemacht.
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2.
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@TheDoctor: Zum Thema: „…Einen Vertrag kann man nur absichtilch schließen, und an sowas sollte man sich immer erinnern können. …“
Ich würde behaupten, ich bin nicht auf den Kopf gefallen, aber leider muss ich gestehen, dass ich in dem Fall (nun auch schon wieder ein paar Monate her), nicht wirklich aufmerksam war.
(Wie gesagt ich weiß es einfach nicht mehr. Ich war zum Schluss nur noch genervt von dem Gequassel. … und auch das habe ich nun verinnerlich man legt dann einfach auf … aber das habe ich nun mal nicht)
Gehen wir also mal vom schlimmsten Fall aus: Ich habe mir also am Telefon (nach der Bitte um die Erlaubnis der Aufzeichnung) das ganze „Gesabbel“ zu den Vertragsbedingungen angehört und die abschließende Frage, die sicherlich in etwa gelautet hat „Sind sie damit einverstanden?“, mit „Ja“ beantwortet. Dass ich da irgendwann am Anfang des Gesprächs mal gesagt habe, dass ich mir das nur mal anschauen werde, wird in der Aufzeichnung sowieso nicht auftauchen. Also was tun?
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Ich würde ja, wie im Verlauf des Threads mehrfach beschrieben, einfach auf einen gerichtlichen Mahnbescheid warten, aber vielleicht kann nochmal einer ein paar Worte zu den beiden Themen:
1. Falsche Adresse korrigieren? Pflicht? Rechtslage? Wie reagieren auf weitere Anrufe und Fragen danach?
2. telefonischer Vertragsabschluss – Unsicherheit / Rechtslage / etc.
sagen.
Danke und Gruß
Gibt es einen Vertrag? Nein? Dann nicht. Begründung siehe in diversen Beiträgen meiner Vorposter.
Gibt es einen Vertrag? Wirklich? Dann könnte es unter gewissen Umständen zu Nachteilen führen, das hinge aber davon ab, wie die AGB formuliert sind. In der Regel verpflichtet man sich bei Dauerschuldverträgen in den AGB, seine Adressdaten aktuell zu halten.
Nichts für ungut, ist nicht persönlich gemeint: Woher kommt eigentlich diese völlig irrationale Grundannahme, dass die Telefonterroristen in der besseren Rechtslage seien? Wieso nimmt die Mehrzahl der Deutschen diesbezüglich eine passive, duckmäuserische Haltung ein?
Wer was von mir will, muss mir im Zweifel beweisen, dass ich mit ihm einen Vertrag abgeschlossen habe. Und Zweifel dürften hier genügend vorliegen. Dann, und nur dann, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, die im Antispam-Wiki unterVertrag nachlesbar sind, kommt ein Vertrag wirklich zustande. Und es ist nicht meine Aufgabe, diese Nachweise zu führen. EineGesprächsaufzeichnung_–_Mitschnitt ist sehr leicht anzweifel- weil manipulierbar. Und selbst wenn die verwertbar wäre, müssten darin alle Aspekte eines Vertrags so dokumentiert sein, dass man sagen kann, sie sind für durchschnittlich begabte Bürger verständlich sind. Ein schwer verständliches Herunterleiern ohne Möglichkeiten von Rückfragen reicht dafür nicht aus.
Es gibt sehr viele Punkte, bei denen man einen Hebel ansetzen könnte. Außerdem zeigen die Erfahrungen in hunderten ähnlich gelagerter Fälle in einer Vielzahl unterschiedlicher Maschen ziemlich genau eines: Die TaktikZurückbuchen – auf nichts reagieren – Abwarten, ob ein gerichtlicher Mahnbescheid kommthat niemals irgendwelchen Schaden angerichtet.
Wenn denn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, hat man damit ein Indiz, dass die Forderung vielleicht doch berechtigt sei. Und dann kann man immer noch professionellen Rat (Verbraucherzentrale, Anwälte) suchen, ohne dass man schwerwiegende Schädigungen fürchten müsste.
Schönen Gruß
Mittwoch
Und ich bin mir ganz sicher, daß ich am telefon nicht darüber aufgeklärt wurde, daß u.U. ein Totalverlust eintreten kann und man dann keinen Anspruch auf Schadenersatz hat, so wie dies auf der 2. Seite des "Werbeprospektes" in der Fußnote als Risikohinweis beschrieben ist. Und meiner Erinnerung nach wurde auch nicht gesagt, daß, wenn ich das nicht haben will, ich schriftlich Wiederufen müsste. Ich hab das nämlich, nachdem ich den Risikohinweis gelesen habe wieder zugeklappt und wollte es eigentlich schon in die Papiertonne entsorgen, weil ich mir gesagt habe: warum soll ich knapp 100 Euro im Monat zahlen, wenn dann vielleicht zum Schluß alles weg ist. Da bleib ich lieber bei meinem Tagesgeld......