Vor Gericht gehen, heisst zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragenZitat:
Goofy, du sagst zwar, dass du nicht glaubst/weißt/denkst, dass die vor Gericht gehen, aber da ich nicht mehr weiß, was ich da am Telefon gesagt habe, bleibt bei mir da schon irgendwie eine Restunsicherheit.
dazu:
- Muss die Firma aber eine ladungsfähige Adresse etc. beim Gericht angeben
- Muss die Firma aber 28 EUR berappen, soviel kostet der gerichtliche Mahnbescheid
Dieser Mahnbescheid wird dir dann zugestellt und du kannst ihm widersprechen. Einfach ankreuzen und gut ist. Erst wenn dieser Mahnbescheid kommt müsstest du wenn die es darauf anlegen, reagieren. Auf deren Mahnblafasel nicht.....
Dann kann die Firma klagen..... aber auch hier muss die Firma beweisen dass die Forderung rechtens ist