Ja, und die vorauseilende Willfährigkeit des AG Bonn bei der Herunterdeckelung der Gebühren bzw. vollständigen Abwimmelung der Verwaltungsmaßnahmen ist hinreichend bekannt. Das AG Bonn ist Telefonspammerfreund.Zitat:
Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.