Ratschläge der Stadt Pforzheim: Beschwerde einreichen!
Schön, was die Stadt Pforzheim als Miteigentümerin der Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG auf ihrer rät, wenn man von belästigender Telefonwerbung betroffen ist:
Zitat:
Sie können eine Beschwerde über verschiedene Wege an die zuständigen Stellen richten. Dabei sollten Sie folgende Angaben machen:
Ihre Kontaktdaten: Anschrift sowie Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse, gegebenenfalls abweichende Ansprechperson
Telefonnummer, auf die der Anruf erfolgte
Name, Inhaberin oder Inhaber des anrufenden Unternehmens
Rufnummer des Unternehmens (wenn diese nicht unterdrückt wurde)
Name des Anrufers oder der Anruferin
Datum des Anrufs
Uhrzeit des Anrufs
Grund des Anrufs: Was wurde beworben?
mögliches Vorliegen einer Einwilligung in die Telefonwerbung
Die Bundesnetzagentur und die Wettbewerbszentrale bieten Ihnen Beschwerdeformulare an. Diese stehen Ihnen auf dieser Seite unter dem Reiter „Formulare und Onlinedienste“ zur Verfügung. Sie können Ihre Beschwerde auch formlos per Post, Telefax oder E-Mail einreichen.
Falls das Unternehmen die Werbeanrufe nicht unterlässt, können Sie auch selbst gegen das Unternehmen vorgehen.
Man könnte ja auch einmal darüber nachdenken, ob die Verantwortlichen der Stadt ihren Einfluss auf das Unternehmen geltend machen sollten - angesichts einer Vielzahl von Verbraucherbeschwerden über Telefonwerbung der Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG.
Das würde den Umweg über die Bundesnetzagentur, die Wettbewerbszentrale etc. entbehrlich machen.
Stadtwerke Pforzheim, Du wurdest abgemahnt
Zitat:
Abmahnung gegen Stadtwerke Pforzheim
(PresseBox) (Neu-Isenburg, 11.05.2016) - eprimo-Kunden mit falschen Aussagen verunsichert
- Abmahnung gegen Stadtwerke Pforzheim ausgesprochen
eprimo wehrt sich gegen unlauteres Geschäftsgebaren: Kunden des Energiediscounters wurden in den letzten Wochen vermehrt ohne ihre vorherige Einwilligung angerufen, um ihnen unter falschen Angaben Strom-Lieferverträge der Stadtwerke Pforzheim zu verkaufen. Betroffene Kunden bittet eprimo, sich nicht verunsichern zu lassen und gegebenenfalls bei eprimo nachzufragen. eprimo hat die Stadtwerke Pforzheim abgemahnt und zur Unterlassung der regelwidrigen Vertriebspraktiken aufgefordert.
Die Anrufer erfinden verschiedene Vorwände, um Zählernummern und Bankdaten zu erfragen. So wurde unter anderem behauptet, eprimo sei eine Tochtergesellschaft oder ein Geschäftspartner der Stadtwerke Pforzheim und es würde sich lediglich der Briefkopf ändern. Zähler und Bankverbindungen würden benötigt, um die vorliegenden Daten abzugleichen.
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Dei Firma heisst offiziell UDHB UG, ist im Handelsregister tatsächlich eingetragen (siehe Anlage) und verschickt nach den Kaltanrufen tatsächlich "Gesprächszusammenfassungen". Die Briefe erfüllen jedoch nicht die Vorgaben über Mindestangaben in Geschäftsbriefen und sind daher durch die Aufsichtsbehörden / Registergerichte abmahnfähig. Das Hamburger Amtsgericht ist bereits aufgefordert, etwas zu unternehmen.
Erreichbar ist man unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-723392401