Warum fällt mir gerade der Begriffein?
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Warum fällt mir gerade der Begriffein?
Auf Seite 21 des Geschäftsberichts steht, dass der Absatz außerhalb des Netzgebiets zurückgegangen ist:
Strom: von 244 auf 227 Mill. kWh
Kunden mit registrierender Leistungsmessung von 577 auf 477 Mill. kWh
Letztverbraucher beliefernde Weiterverteiler sind von 1 auf 10 Mill. kWh gestiegen.
Außerhalb von Pforzheim haben die SWP also Marktanteile verloren.
Für weitere Schlussfolgerungen bräuchte man Insiderwissen.
Warten wir mal den Geschäftsbericht 2017 ab. Da gings ja erst richtig los.
Gibt es strukturelle Verbindungen zwischen den Stadtwerken Pforzheim und EBLD Schweizstrom?
Nach Werbeanruf für EBDL Schweizstrom mit nachträglich vorgelegtem, nachweislich gefälschtem "Werbeeinverständnis" (gratis-roller-sichern.com) kommt eine Auskunft mit "Kundennummer bei den SWP".
Zitat:
Vier Unternehmen müssen sich jetzt vor Gericht dafür verantworten: Die Stadtwerke Pforzheim, die Mivolta GmbH, die PST Europe Sales GmbH und ein viertes Unternehmen aus Berlin: Die Voxenergie GmbH – der neue Energieversorger von Georg Heim aus dem Landkreis Miesbach. Laut Verbraucherschützern ist der Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin für den 5. September angesetzt.
Hallo,
freut mich besonders! Gerade das u.A. auch die Mivolta GmbH vor den Kadi gezerrt wird. Die Mivolta GmbH hat mir gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Die war zu eng mit einem Call-Center das mich durch einen illegalen Werbeanruf belästigt hatte verbandelt. Da kamen die nicht mehr aus der Mithaftung heraus ;-)
Es wird Zeit das die Rechtsprechung mal den Saustall rund um die Stadtwerke Pforzheim, die Mivolta GmbH, die PST Europe Sales GmbH, die Voxenergie GmbH und weitere "Stromlieferanten" mal kräftig ausmistet.
Rainer
ein etwas älterer Beitrag von der Verbraucherzentrale. Dort sind mehr Hintergrundinfos drin:
Bemerkenswert aus obigen (Hervorhebung von mir):
Zitat:
Darüber hinaus wurde beanstandet, dass sie laufende Stromverträge der neu geworbenen Kunden gekündigt hatten – ohne dass der Verbraucher die hierzu erforderliche Vollmacht in Textform erteilt hatte. Dies war bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen ja schon praktisch gar nicht möglich.
Offensichtlich handelt es sich bei den Aktivitäten der Stadtwerke Pforzheim nicht um gelegentliche Ausrutscher, sondern um vorsätzliche Rechtsverstösse.
Nach einer umfangreichen Korrespondenz mit den Stadtwerken Pforzheim seit November 2016 haben die Verantwortlichen es wohl versäumt, sich juristischen Rat einzuholen. Auch die Einschaltung der Presse bewirkte nicht, dass man die illegalen Werbemethoden einstellte. Selbst im Juni 2017 bedient man sich immer noch des gleichen rechtswidrig arbeitenden Zulieferers, nämlich der SAG salesagent GmbH, Dammtorwall 7a, 20354 Hamburg, mit der zusammen man gefälschte Werbeeinverständniserklärungen vorgelegt hatte.
Nach Auskunft des Datenschutzbeauftragten* der SAG salesagent GmbH vom 05.12.2016 arbeitet die SAG salesagent GmbH lediglich als Auftragsdatenverarbeiter im Auftrag der Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG, wonach die verarbeiteten/verwendeten Daten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Dieses kleine Detail wurde sowohl vom Datenschutzbeauftragten der SWP als auch von deren Geschäftsführer, dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Pforzheim Roger H. geflissentlich verschwiegen.
* Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SAG salesagent GmbH betreibt unter whois: "Deutschlands Marktplatz für Dialogmarketing" (Eigenaussage).
Man vermittelt unter anderem auch den einen oder anderen Patienten aus diesem Forum:
- Comvendo
- Simon & Focken GmbH
- Invoco
- K & L Verlag GmbH & Co. KG
- @ FRIENDS GmbH & Co. KG
- Primacall GmbH
Das ganze nennt sich Auftragsdatenerfassung und der gute Datenschützer sollte eigentlich wissen was er tut. Er freundlicher Hinweis an den/die LDSBA sollte da schon Wunder wirken. Derartige Methoden sind (leider) sehr verbreitet und die Justiz ist eher blind was das betrifft. Wenn eine IP Adresse ein personenbezogenes Datum darstellt, dann ist es eine Zählernummer eines Stromzählers erst recht. Denn der Zähler ist dem Wohnungseigentümer zugeordnet und wird auch so abgerechnet im Grundtarif.
Jeder Auftraggeber einer Auftragsdatenverarbeitung ist verpflichtet die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz einzuhalten, dazu zählt auch bei Callcenter Dienstleistungen aus Drittstaaten der Einsatz von Standardklauseln in den Verträgen und die Genehmigung von Sub-Unternehmern. Sollte das nicht passiert sein, so steht der Auftraggeber in der Haftung. Auch die Aussage man sei "Makler" dürfte der Aussage eines Pfandleiher am Bahnhof gleichkommen, in beiden Fällen ist der Nachweis der Rechtmäßigkeit beim Ankauf von Waren bzw. Daten nachzuweisen und die Identität des Verkäufers eindeutig zu belegen, ansonsten dürfte der Verdacht der gewerbsmäßigen Hehlerei nahe liegen. Die Stadtwerke Pforzheim sind oft genug von Verbrauchern und auch den Verbraucherschutzorganisationen auf die Zustände in ihrem Vertrieb aufmerksam gemacht worden. Konsequenzen gab es anscheinend keine, traurig auch das hier die Justiz schlampt.