Vorstehe Meldung stammt übrigens von
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Vorstehe Meldung stammt übrigens von
Ich habe aktuell meinen Stromanbieter gewechselt - und da die Stadtwerke Pforzheim günstig waren, die einmal ausprobiert.
Jetzt kam bereits vor Vertragsbeginn eine Mail, in der ich das Unternehmen bei Google bewerten soll. Man bekomme dann einen 5,00 €-Gutschein.
Also, erstens, darf man solche Mails nicht ungefragt verschicken, weil es sich dabei um Werbung handelt.
Und, zweitens, dürfte es wettbewerbsrechtlich unzulässig sein, mit solchen "Bewertungen" zu werben, wenn nicht klargestellt ist, dass der Bewerter dafür belohnt wird - auch, wenn der Gutschein unabhängig vom Inhalt der Bewertung überlassen wird, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Mai 2019, Az: 6 U 14/19; OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2010, Az.: 4 U 136/10; Urteil vom 10.09.2013, Az.: 4 U 48/13; Köhler/Bornkamm UWG, 31. Aufl., § 5 Rn 2.164 mwN.
Wenn ich nach den SWP google, werden mir selltsamerweise überhaupt keine Bewertungen angezeigt. Ist das nur bei mir so?
Warum nicht?
Google nach SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG. Dann klappts.
Ah ja, danke. Wie nicht anders zu erwarten: Unzählige Bewerter, die - wegen des Wechsels! - die SWP über den gründen Klee loben.
Dass sie dafür 5,00 € bekommen haben, geht aus den Bewertungen bei google naturgemäß nicht hervor.
Jubelperser haben darüberhinaus auch meistens den gleichen Stil.....
Wenn ich bewerten dürfte, dann würde ich schreiben:
Zitat:
Toll! Gerne jeden Tag! Strom aus der sauberen Schmuckstadt Pforzheim, ganz frisch bis an die Lampe geliefert! Und das atomfrei! Außerdem kriege ich aus Pforzheim viel mehr Ampere vom Volt. Die Lampen leuchten jetzt viel heller!
Ich habe Erfahrungen bei einem Reiseanbieter. Der hat auf umfangreiche, positive Kritik nach der Reise einen Dankesbrief verschickt, incl. eine Verrechnungsschecks in zweistelliger Höhe. Im Dankesschreiben wurde darauf verwiesen, dass man die gemachten Erfahrungen vielleicht mit anderen teilen wolle und benannte verschiedene Bewertungsplattformen.
So rum finde ich es auch nicht verwerflich, wenn die Aktion vom Kunden ausging.
Nach mir vorliegenden Erkenntnissen hat die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Man hat angegeben, dass der Bestellprozess "den gesetzlichen Vorgaben angepasst" worden sei. Ob das stimmt?