Naja, "schriftlich" kann man schon als postalisch verstehen, denn e-Mail heißt im allgemeinen "elektronisch".
Druckbare Version
Naja, "schriftlich" kann man schon als postalisch verstehen, denn e-Mail heißt im allgemeinen "elektronisch".
Also da würde ich doch mal ganz locker sagen das man die Auskunft dann auch eidesstattlich versichert haben will. Derartige Daten sind wohl kaum so frei zugänglich und dazu noch mit personenbezogenen Daten vermischt. Der Gesetzestext in deutschland ist eindeutig:
§ 202a
Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Ich denke wohl kaum das diese Daten so einfach frei im Netz liegen....... Also entweder ausgespäht oder eben von einer nicht seriösen Quelle erhalten....
1) Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Man darf sich zudem fragen ob ein Hotelier die Steuernummer deiner Firma braucht und wofür er sie speichert. Du bist nach eigenen Angaben weder Kunde, noch hattest du je Kontakt. Also dürfte wohl kaum ein berechtigtes Interesse bestehen. Kam die Email auf ein Firmen oder auf ein Privatkonto?
Jedenfalls ist die ganze Sache es wert richtig überprüft zu werden und auf jeden Fall die Datenquelle trocken zu legen.
wirf denen am besten das um die Ohren,
hinterher.
Die Umsatzsteuer ID stand in meiner Antwort auf die Spammail - nicht in der Spammail selber
Zitat:
Demnach dürfen – auch nach Ansicht der Aufsichtsbehörden – Kopien des Personalausweises angefertigt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Die Erstellung der Kopie darf ausschließlich zu Identifizierungszecken verwendet werden
Absoluter Humburg, eine Identifizierung ist auch durch Dritte möglich, etwa einen Postbeamten. Es gibt keinen Grund Ausweiskopien zu verlangen, zudem man dann auch bei Mißbrauch eine grobe Fahrlässigkeit unterstellen darf. Wer seinen Ausweis als Kopie an Unbekannte gibt, dem darf eine grobe Verlässigkeit unterstellt werden. In den Paketagenten und Geldagenten Verfahren wurde das den Leuten zum Verhängnis, da sah die Staatsanwaltschaft nämlich genau diese Überlassung einer Kopie als grobe Fahrlässigkeit an. Zudem wollen wir doch mal stark in Frage stellen, dass hier nicht ein andere Ident-Verfahren verwendet werden kann. Sollen sich doch die Deppen drum kümmern, du hast Anspruch auf die Auskunft und auch eine Faxnummer die öffentlich nachzuprüfen ist dürfte reichen. Was maßen sich diese Pfosten an. Ich bringe das in solchen Situationen fertig und schlage da auch mal persönlich auf wenn es nicht zu weit ist.... Dann findet eine Überprüfung vor Ort statt....
Ich habe mir aus bdem Herold Thread mal Investis Schreiben modifiziert - Dort weist er zum einen auf die Anwendbarkeit des BDSG hin und auf das Postidentverfahren. Das schicke ich jetzt direkt an den Anwalt des Hotels - auch mit dem Hinweis dass Personalausweiskopien nicht gestattet sind wenn es mildere Mittel zur Identifizierung gibt.
Ach da schau an: Der Gastwirt ist anscheinend FPÖ-Funktionär:
Sind ihm doch ein paar ausländische Gäste zu viel entlaufen?
@Wuschel Deinen Link hat es irgendwie verhunzt. Hier noch mal der Link:
Edith: Bei mir geht der Link auch nicht. Mist
mit ""die fpö stubai wärmt sich auf"" googeln.
steht an erster Stelle
Probleme sind die Umlaute
Diese Aussage des Anwaltes ist FALSCH. Bis heute ist keine Unterlassungserklärung eingegangen.Zitat:
Die Unterlassungserklärung hat Herr H. Ihnen bereits zugesandt.