Bei Kabel 1 (Achtung Kontrolle) wurde die Polizei begleitet, nachdem ein Mitarbeiter einer Sparkasse einen möglichen Enkeltrickversuch gemeldet hatte.
Teil 1:
Teil 2:
Teil 3:
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Bei Kabel 1 (Achtung Kontrolle) wurde die Polizei begleitet, nachdem ein Mitarbeiter einer Sparkasse einen möglichen Enkeltrickversuch gemeldet hatte.
Teil 1:
Teil 2:
Teil 3:
Der Rechtsanwalt Markus Kompa berichtet auf seinem Blog von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen.
Quelle: -> Direktlink wegen Klarnamen im Link über URL-Shortener umgeleitet:Zitat:
In der hierbei erforderlichen umfassenden Gesamtabwägung ist die Rechtsmissbräuchlichkeit zu bejahen, da die Umstände des Falls klar und deutlich dafür sprechen, dass die überwiegende Motivation für die Abmahnungen nicht darin lag, weitere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, sondern darin, Gebühreneinnahmen und unberechtigte fiktive Lizenzgebühren zu erzielen.
Was war geschehen? Der Anwalt Kompa und C.S. kennen sich schon sehr lange. C.S. ließ über einen Anwalt abmahnen, wenn jemand seine unter "Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International" stehen Bilder nutzte, aber keine Quellenangabe angab. Zunächst hatten die Gerichte festgestellt, dass es keinen Schadensersatz gab. Bei einer kostenlosen Freigabe der Fotografien kann schon denklogischerweise kein finanzieller Schaden entstehen.
Allerdings waren in der Vergangenheit die Abmahnungen selbst legitim, und daher auch die zu zahlenden Kosten, aus Streitwerten um die 2.000€ herum. Soweit ersichtlich, hat nun mit dem AG Hamburg erstmals ein Gericht entschieden, dass die gesamte Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist.
Quelle: ebenda.Zitat:
Herr S. hat damit weder Anspruch auf Ersatz eines Lizenzschadens noch auf Ersatz von Anwaltskosten. Umgekehrt muss Herr S. den Abgemahnten die Kosten vorgerichtlicher Abmahnabwehr ersetzen sowie alle Prozesskosten.
[...]
Amtsgericht Hamburg, Urteile vom 11.12.2020, Az: 9 C 509/19, 9 C 510/19, 9 C 512/19, 9 C 521/19, alle nicht rechtskräftig.
Danke für die Mitteilung.
Werbeanrufe: "Cell-it!" muss 145.000 Euro zahlen
Zitat:
[...]Dieses hat im Auftrag von Mobilcom-debitel Drittanbieterabonnements vertrieben und für Sky Deutschland Neukundenakquise betrieben. Gegen die beiden Auftraggeber sind bereits Bußgelder verhängt worden.[...]
naja...Zitat:
Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.
Spiegel
Zitat:
Behörde meldet so viele Beschwerden über Telefon-Spam wie nie zuvor
Zitat:
…
Bei der Bundesnetzagentur sind 2020 so viele Verbraucherbeschwerden wie nie zuvor wegen Telefonwerbung eingegangen. 63.273 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe seien registriert worden, das seien rund 9000 mehr als 2019, teilte die Behörde mit.
Und die Behörde ging den Beschwerden offenbar auch nach: Es seien »gegen zahlreiche Unternehmen Ermittlungsverfahren eingeleitet« worden, heißt es. Allerdings verhängte die Netzagentur nur gegen 17 Unternehmen Bußgelder – in einer Gesamthöhe von knapp 1,4 Millionen Euro.
…
An der Quelle saß der Knabe:
Quelle:
Hört endlich auf privaten Firmen eure höchst privaten Informationen zu geben!Zitat:
Zitat von heise
Persönliche Haftung aller Beteiligten, Pauschalschadensersatz, Haft für die Beteiligten. Das würde wirken. Ich finde es vom Ansatz her falsch, die Nutzer zu prügeln.