Siehe #43, deekay.
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Ich hatte vor ein paar Wochen einen ähnlichen Anruf.
Bei den Angeboten, die man im Internet bekommt weiß man nie so genau was man erwarten kann. Schließlich kann man sich nicht immer darauf verlassen, dass das Marketing am Ende gut bei der gewünschten Zielgruppe ankommt, nicht wahr? Deswegen arbeite ich gerne mit Firmen wie zusammen. Die bieten einem nähmlich auf der Webseite einen Geld-zurück-Service an, wenn es nicht gut klappen sollte. Damit geht man etwas beruhigter in eine Investition und weiß, dass eine Firma die so etwas verspricht nur Geld machen kann, wenn sie gut ist.
Geld zurück Garantie bei Immobilien? Aha. Der Bot terrancee sscheint kaputt zu sein. Und wenn er kein Bot ist, ist was anderes bei ihm kaputt. So ein Off-Topic Gefahsel braucht hier keiner
Tja, jeder verbrennt sein Geld auf seine Art und Weise. Es ist auch immer toll wenn orientalische Experten mit dem Abschluss einer Bekenntnisschule hohe Gewinne versprechen und alles Wissen im Callcenter im Schnellkurs gelernt haben. Die beeindrucken dann immer am Telefon mit einem frei verfügbaren Experten, der rein zufällig Zeit hat und sich auch ausgerechnet für Hein Blöd Zeit nimmt ihn reich zu machen. Irgendwie muss man doch so eine Chance ergreifen. Man kann sogar selber noch Geld verdienen und mitmachen. Solche Karrieren sind wirklich immer steil. Wer es nicht glauben will sollte sich mal ansehen. Es ist kurzweilig geschrieben und zeigt die diversen Beraterkarrieren und auch tiefe Einblicke in die Strukturen.
Auch nett ist die Sicht der Öffentlichkeit auf derartige Anlagen....
Hm.Zitat:
Die Beklagte betreibt ein Unternehmen, das u.a. auf den Betrieb von Internetseiten und die Leistungen eines Immobilienmaklers nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO gerichtet ist.
Die Klägerin hat sich dagegen gewandt, dass die am Rechtsstreit nicht beteiligte M. GmbH (Schweiz) am 10.07.2018 eine Werbe-E-Mail von der Mail-Adresse über Leistungen der Beklagten für das von ihr betriebene Portal "H." an Herrn P. W. versandte. Die Werbe-E-Mail war an die E-Mail-Adresse "" versandt worden, führte als Betreff "Top Makler" auf und betraf die Unterstützung beim Verkauf von Immobilien (vgl. Ausdruck in Anlage K 3). In dieser E-Mail war am Ende die Beklagte genannt sowie die M. GmbH.
M. GmbH (Schweiz)
H. GmbH, Unternehmen, das u.a. auf den Betrieb von Internetseiten und die Leistungen eines Immobilienmaklers gerichtet ist.
Kommt mir bekannt vor.