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Thema: Flyer am Auto

  1. #21
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    Zitat Zitat von Liquid-Sky-Net Beitrag anzeigen

    ABER

    danach hatten wir nach Abspache mit unserem R.A. diese Art der Werbung eingestellt, denn bei jedem Flyer hätten wir vorher jedes Auto einzeln absuchen müssen, da es ja dort keinen Briefkasten gibt, und der Aufkleber nur sichtbar sein muss, es aber keine bestimmte Stelle vorgeschrieben ist.

    Und ausserdem hätten wir JEDES Nummernschild mit der Sperrliste überprüfen müssen, und somit wäre dies nicht mehr rentabel gewesen.

    Seltsamerweise wurde auch die Autowerbung auf bestimmten Plätzen von anderen Firmen weniger - es hatte sich also rumgesprochen


    So... Olli ist gerade noch etwas eingefallen....

    Wer sehr extrem gegen solche Werber vorgeht ist z.B. die Deutsche Bahn, einige Großparkplatzbetreiber und vor allen Dingen Tiefgarageninhaber.

    Laut meiner Info hier verlangen die schon mal 350¤ für eine Parklpatzreinigung, wenn zu viele Flyer des selben Anbieters auf dem Boden liegen.

    So... das wars jetzt erstmal...

    Gruß Tom
    Dazu zwei Anmerkungen:

    1. Es bedarf keines Aufklebers "Stop - keine Werbung" da ein Kfz nicht der Erhalt von Post im weiteren Sinne dient.

    Meinen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung habe ich u.a. so begründet:
    Die Scheibenwischer-Werbung stellt eine unzulässige Belästigung im Sinne von §§ 823, 1004 BGB dar, da sie die Aufmerksamkeit des Betroffenen über Gebühr hinaus in Anspruch nimmt und zu einer unzumutbaren Belastung des Privatbereichs führt, und zwar auch dann, wenn sie zur Aufnahme eines erstmaligen geschäftlichen Kontaktes dient. (IHK-Frankfurt am Main: "Werbezettel hinter Scheibenwischer von Autos zu befestigen, ist ebenfalls unzulässig, da der Scheibenwischer nicht zu diesem Zwecke dient und insofern quasi missbraucht wird.")
    Zudem wird dem Besitzer eines Kfz das Entsorgungsproblem auferlegt und mutet ihm zu, daß die Wischerblätter seines Kfz gewissermaßen als Briefkasten zweckentfremdet werden, was ihn in der Nutzung seines Fahrzeuges beeinträchtigt. (Hefermehl/Köhler/Bornkamm - Köhler, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 7 Rdnr. 31).

    Anders als bei der Briefkastenwerbung muß der Halter eines Kfz auch nicht durch einen Aufkleber "Keine Werbung" o.ä. darauf aufmerksam machen, daß er solche Werbung nicht wünscht, denn anders als der Briefkasten dient das Kfz nicht dem Erhalt von Post. Zudem würde ein solcher Aufkleber die Ästhetik eines Kfz sehr stören.

    Von einem stillschweigenden Einverständnis kann grundsätzlich nicht ausgegangen werden, insbesondere dann nicht, wenn kein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Angebot der Werbung und den Privatbereich des Adressaten besteht. Dies ist der Fall, da das Werbeschreiben ohne vorherige Interessenbekundung übermittelt wurde.

    Die Form der Scheibenwischer-Werbung birgt die Gefahr der Ausuferung in sich, da diejenigen, die bislang auf diese Werbeart verzichtet haben, gezwungen wer-den, ebenfalls sich dieser Mittel zu bedienen. Eine Werbeart ist schon dann als unlauter anzusehen, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit erst zu einer untragbaren Belästigung führt. (vgl. BGH GRUR 1988, 614 zur BTX-Werbung)


    Das Landgericht Berlin hat es - wie schon erwähnt - so gedeckelt. Das war mir auch klar, da der Vorsitzende der zuständigen Wettbewerbskammer in anderem Zusammenhang seinen Unmut über diese Flyer heftig äußerte.
    Allerdings gab es - soweit ich in Erfahrung bringen konnte - bisher nur eine (!) Entscheidung zu diesem Thema vom OLG Hamm, und die war negativ. Allerdings war das ein berühmt-berüchtigter Außenseiter-Senat des OLG.


    2. Werbeflyer hinter Scheibenwischer zu klemmen ist straßenrechtliche Sondernutzung und daher erlaubnispflichtig. Egal, ob die Genemigung vorliegt oder nicht, wird der für den Flyer Verantwortliche für die Reinigung als mittelbarer Störer (Polizei- und Ordnungsrecht - Mc Donald's-Urteil) in Anspruch genommen. Selbiges kann der Grundstücksbesitzer aus den sachenrechtlichen Normen (u.a. § 1004 BGB) machen.


    3. Aktenzeichen der Entscheidung folgt.

  2. #22
    Kaiser von Schnabelland Avatar von Schnabelland
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    Zitat Zitat von HL Rechtsanwaltskanzlei Beitrag anzeigen
    Die Form der Scheibenwischer-Werbung birgt die Gefahr der Ausuferung in sich, da diejenigen, die bislang auf diese Werbeart verzichtet haben, gezwungen wer-den, ebenfalls sich dieser Mittel zu bedienen. Eine Werbeart ist schon dann als unlauter anzusehen, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit erst zu einer untragbaren Belästigung führt. (vgl. BGH GRUR 1988, 614 zur BTX-Werbung)
    Könnte dies nicht auch für Cold-Calls gelten? Die ufern auch schon aus, weil sie (angeblich?) so erfolgreich sind...

    Zitat Zitat von Liquid-Sky-Net
    Wer sehr extrem gegen solche Werber vorgeht ist z.B. die Deutsche Bahn, einige Großparkplatzbetreiber und vor allen Dingen Tiefgarageninhaber.

    Laut meiner Info hier verlangen die schon mal 350¤ für eine Parklpatzreinigung, wenn zu viele Flyer des selben Anbieters auf dem Boden liegen.
    Na dann gibts ja ein probates Gegenmittel - wenn auf entsprechenden Parkplätzen verteilt wurde, die Zettel einfach auf dem Boden entsorgen... Und dann machen wir alle noch mit bei der Aktion "Hilfe für den Nachbarn" und entsorgen die Zettel der benachbart parkenden PKW gleich noch mit...

  3. #23
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    Zitat Zitat von Schnabelland Beitrag anzeigen
    Könnte dies nicht auch für Cold-Calls gelten? Die ufern auch schon aus, weil sie (angeblich?) so erfolgreich sind...
    Selbstverständlich. Deswegen reicht bereits ein Werbeanruf aus, um einen Unterlassungsanspruch zu haben.

  4. #24
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    Standard Az des LG Berlin

    Das Aktenzeichen des Landgerichts Berlin wegen der unerwünschten Werbung am Auto interessiert mich sehr, da ich auch einige Mandanten habe.

    Wie lautet der Antrag?

    Streitwert?

    Danke

    lg

  5. #25
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    Beitrag Autospam: Angriff auf die Rostlauben

    @all
    Hallo Leute.
    Heute wurde unsere alte Rostlaube bespamt.
    Visitenkarte unter in der Türdichtung.
    Zitat:
    Eine Firma? Auto - Export
    Kommentar: Wahrscheinlich nach Polen oder Afrika?
    Ich habe Interesse an Ihrem Auto!
    Wenn Sie Ihr Auto verkaufen wollen,
    dann rufen Sie mich bitte an - Danke!
    Auch ohne TÜV/Kat. mit Motorschaden oder
    Unfallwagen & hohem Km-Stand.
    Jederzeit erreichbar (auch per SMS)
    Handy Nr.:0174 - 109 xx xx

    Wollen die es erst auf die sanfte Tour per Billigkauf versuchen,
    bevor sie unsere alte Karre knacken und exportieren?
    Sehr dubios!
    Dürfen die eigentlich einfach so mein Auto anfassen?
    Gut, die Karre ist alt aber bezahlt.
    Leider nicht gegen Diebstahl versichert.
    (Lohnt sich nicht mehr. Die Entsorgungskosten sind höher.)

    Und jetzt kommt der Lacher:
    Auf der Visitenkarte steht:
    Bitte diese Karte nicht wegwerfen - schonen Sie die Umwelt!
    Aha ein umweltbewusster Autospammer.
    Fehlt nur noch der grüne Punkt:
    "Ich bin wiederverwertbar,
    bitte in die gelbe Tonne werfen!"
    Mögen Eure Scheibenwischer in Frieden ruhen, Don Pr.
    Member of the "Working Poor"

  6. #26
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    Standard

    Zitat Zitat von Don Promillo Beitrag anzeigen
    @all
    Hallo Leute.
    Heute wurde unsere alte Rostlaube bespamt.
    Visitenkarte unter in der Türdichtung.
    Zitat:
    Eine Firma? Auto - Export
    Kommentar: Wahrscheinlich nach Polen oder Afrika?
    Ich habe Interesse an Ihrem Auto!
    Wenn Sie Ihr Auto verkaufen wollen,
    dann rufen Sie mich bitte an - Danke!
    Auch ohne TÜV/Kat. mit Motorschaden oder
    Unfallwagen & hohem Km-Stand.
    Jederzeit erreichbar (auch per SMS)
    Handy Nr.:0174 - 109 xx xx
    [...]
    Es empfiehlt sich, gelegentlich mal die Suchfunktion in diesem Forum benutzen, bevor man neue Themen erstellt. Dieses Thema bspw. hatten wir schon ein paar mal, z.B.

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    Ein neuer Fred wäre also nicht nötig gewesen, vieles zu diesem Thema wurde bereits gesagt ...
    Sei net so neugierig! ;-)

  7. #27
    Mitglied
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    Unglücklich

    Sorry.
    Habe ein paar Begriffe eingegeben, aber kein Suchergebnis erhalten.
    Hätte es vielleicht einfach mit "Auto" versuchen sollen.
    Shame on me!
    Sorry again. Don PR
    Member of the "Working Poor"

  8. #28
    Senior Mitglied Avatar von Stalker2002
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    Ich war mal so frei, zu tackern...

    MfG
    L.
    Proud member of the OTF Einstein-Team.

  9. #29
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    wenn ich die z.T handgeschriebenen Ankaufsoffertenkärtchen an meinen
    heißgeliebten 245000 km Oldie sammeln würde, könnte ich einen Altpapierhandel eröffnen

  10. #30
    Senior Mitglied
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    Du solltest mal ein Parkhaus eine halbe Stunde nach Ladenschluss sehen, wenn tausend genervte Autofahrer diese Zettel zu Boden geworfen haben.

    Na ja, netterweise dürfen die fleißigen Zettelverteiler in solchen Fällen die Reinigung zahlen, genügend Beweise sowie Telefonnummer und sehr oft auch Anschrift hinterlassen sie ja

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